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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Für mehr Pragmatismus beim Ladeinfrastrukturausbau
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Elektrofahrzeuge

Für mehr Pragmatismus beim Ladeinfrastrukturausbau

Aus Niedersachsen kommen Forderungen nach einem klaren Ordnungsrahmen und pragmatischen Regelungen zur Netzintegration der Elektromobilität.
Die Landesgruppe Niedersachsen/Bremen des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) sowie die Landesgruppe Norddeutschland des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben einen Forderungskatalog veröffentlicht, der im Rahmen des Expertenprozesses „Netzorientierte Ladeinfrastruktur“ des Niedersächsischen Umweltministeriums entstanden ist.

Darüber hinaus haben der Niedersächsische Städtetag und der Verband der Wohnungswirtschaft Niedersachsen und Bremen in einem Positionspapier ausgeführt, wie sie sich erfolgreiche Ladeinfrastrukturkonzepte im öffentlichen und privaten Raum vorstellen.

VKU und BDEW ordnen zu Beginn ihrer Ausführungen die Verkehrswende als eine der bedeutendsten Herausforderungen für das Erreichen der Klimaschutzziele in Deutschland ein. Deren Erfolg hänge jedoch vor allem von der Verfügbarkeit der entsprechenden Ladeinfrastruktur ab.

Mit Stand August 2021 weist das Ladesäulenregister des BDEW 41.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland aus, davon rund 5.000 in Niedersachsen. Dieses Angebot, das bisher vor allem von den Energieversorgern geschaffen worden sei, trifft nach Angaben der Verbände derzeit auf bundesweit 860.000 Fahrzeuge, von denen 132.000 in Niedersachsen zugelassen sind. Bis 2030 müsse der Bestand jedoch auf rund 15 Mio. Fahrzeuge wachsen, um die CO2-Einsparziele zu erreichen. Voraussetzung dafür: ein klarer Ordnungsrahmen mit pragmatischen Regelungen und Investitionssicherheit für die Marktakteure. Darüber hinaus müssten die Regelungen auf Bundes- und Landesebene sowie auf kommunaler Ebene „sachgerecht“ ineinandergreifen. Was die Verbände darunter verstehen, erläutern sie in ihrem Forderungskatalog.

Forderung nach „fairen und auskömmlichen regulatorischen Bedingungen“ für die Netzbetreiber

Unter dem Punkt „Ausbau pragmatisch anreizen, Ladeinfrastruktur netzwirtschaftlich flankieren“ fordern sie, eine Anpassung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gestzes (GEIG), damit auch Neubauten von Ein- und Zweifamilienhäusern in dessen Geltungsbereich kommen. Für diese gibt es bisher, im Gegensatz zu Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Stellplätzen, nicht die Pflicht, jeden Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten. Darüber hinaus sei ein neues Verständnis des Begriffs „Quartier“ notwendig, das als Leitbild für Planung und Gesetzgebung auf allen föderalen Ebenen verankert sein sollte. Außerdem fordern sie die schnellstmögliche rechtssichere Verankerung des Lastmanagements für steuerbare Verbraucher.

Angesichts der Herausforderungen an die Verteilnetze durch flexible Erzeuger und Verbraucher verwundert nicht die Forderung nach „fairen und auskömmlichen regulatorischen Bedingungen“. Dies beinhalte die Anerkennung von Komponenten einer netzdienlichen Steuerung im Rahmen der Anreizregulierung.

In der Liste der Verbände ist unter anderem auch die Forderung zu finden, den Förderprozess für Ladeinfrastruktur weiter zu beschleunigen und Förderlücken zu schließen, insbesondere im Bereich des halböffentlichen Ladens. Außerdem mahnen sie, es müssten die geeigneten Flächenpotenziale für den Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur erschlossen werden. Dabei gehe es nicht nur um die Bereitstellung bundes- und landeseigener Flächen, sondern auch um die Erschließung von Standorten im Einzelhandel, im Gastgewerbe oder der Wohnungswirtschaft.

Im gemeinsamen Positionspapier des Niedersächsischen Städtetags und der Wohnungswirtschaft geben die Autoren allerdings zu bedenken, die Kommunen seien „finanziell und personell nicht dazu in der Lage, und mit Blick auf die wirtschaftlichen Risiken auch nicht bereit, selbst als Investor und Betreiber Ladeinfrastruktur gewissermaßen als kommunale Einrichtung zu schaffen“. Sie sehen sich eher als Rahmensetzer, Koordinatoren von privater und öffentlicher Aktivität oder Förderer. Stadtwerke, Wohnungswirtschaft sowie der Einzelhandel könnten „unter Umständen“ die Rolle des Betreibers, in aller Regel aber ebenso wenig wie Städte die des Investors übernehmen.

Auch der Städtetag und die Wohnungswirtschaft fordern eine Anpassung der Förderlandschaft an den steigenden Bedarf, die neben dem ÖPNV auch den ländlichen Raum in den Fokus rücken müsse.

Das Positionspapier „Erfolgreiche Ladeinfrastrukturkonzepte in der Praxis im öffentlichen und privaten Raum“ sowie der Forderungskatalog zu „Chancen und Herausforderungen des aktuellen gesetzlichen Rahmens für den Ladeinfrastrukturausbau in Deutschland“ stehen zum Download zur Verfügung.
 

 

 

Montag, 1.11.2021, 12:17 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Für mehr Pragmatismus beim Ladeinfrastrukturausbau
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Elektrofahrzeuge
Für mehr Pragmatismus beim Ladeinfrastrukturausbau
Aus Niedersachsen kommen Forderungen nach einem klaren Ordnungsrahmen und pragmatischen Regelungen zur Netzintegration der Elektromobilität.
Die Landesgruppe Niedersachsen/Bremen des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) sowie die Landesgruppe Norddeutschland des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben einen Forderungskatalog veröffentlicht, der im Rahmen des Expertenprozesses „Netzorientierte Ladeinfrastruktur“ des Niedersächsischen Umweltministeriums entstanden ist.

Darüber hinaus haben der Niedersächsische Städtetag und der Verband der Wohnungswirtschaft Niedersachsen und Bremen in einem Positionspapier ausgeführt, wie sie sich erfolgreiche Ladeinfrastrukturkonzepte im öffentlichen und privaten Raum vorstellen.

VKU und BDEW ordnen zu Beginn ihrer Ausführungen die Verkehrswende als eine der bedeutendsten Herausforderungen für das Erreichen der Klimaschutzziele in Deutschland ein. Deren Erfolg hänge jedoch vor allem von der Verfügbarkeit der entsprechenden Ladeinfrastruktur ab.

Mit Stand August 2021 weist das Ladesäulenregister des BDEW 41.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland aus, davon rund 5.000 in Niedersachsen. Dieses Angebot, das bisher vor allem von den Energieversorgern geschaffen worden sei, trifft nach Angaben der Verbände derzeit auf bundesweit 860.000 Fahrzeuge, von denen 132.000 in Niedersachsen zugelassen sind. Bis 2030 müsse der Bestand jedoch auf rund 15 Mio. Fahrzeuge wachsen, um die CO2-Einsparziele zu erreichen. Voraussetzung dafür: ein klarer Ordnungsrahmen mit pragmatischen Regelungen und Investitionssicherheit für die Marktakteure. Darüber hinaus müssten die Regelungen auf Bundes- und Landesebene sowie auf kommunaler Ebene „sachgerecht“ ineinandergreifen. Was die Verbände darunter verstehen, erläutern sie in ihrem Forderungskatalog.

Forderung nach „fairen und auskömmlichen regulatorischen Bedingungen“ für die Netzbetreiber

Unter dem Punkt „Ausbau pragmatisch anreizen, Ladeinfrastruktur netzwirtschaftlich flankieren“ fordern sie, eine Anpassung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gestzes (GEIG), damit auch Neubauten von Ein- und Zweifamilienhäusern in dessen Geltungsbereich kommen. Für diese gibt es bisher, im Gegensatz zu Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Stellplätzen, nicht die Pflicht, jeden Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten. Darüber hinaus sei ein neues Verständnis des Begriffs „Quartier“ notwendig, das als Leitbild für Planung und Gesetzgebung auf allen föderalen Ebenen verankert sein sollte. Außerdem fordern sie die schnellstmögliche rechtssichere Verankerung des Lastmanagements für steuerbare Verbraucher.

Angesichts der Herausforderungen an die Verteilnetze durch flexible Erzeuger und Verbraucher verwundert nicht die Forderung nach „fairen und auskömmlichen regulatorischen Bedingungen“. Dies beinhalte die Anerkennung von Komponenten einer netzdienlichen Steuerung im Rahmen der Anreizregulierung.

In der Liste der Verbände ist unter anderem auch die Forderung zu finden, den Förderprozess für Ladeinfrastruktur weiter zu beschleunigen und Förderlücken zu schließen, insbesondere im Bereich des halböffentlichen Ladens. Außerdem mahnen sie, es müssten die geeigneten Flächenpotenziale für den Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur erschlossen werden. Dabei gehe es nicht nur um die Bereitstellung bundes- und landeseigener Flächen, sondern auch um die Erschließung von Standorten im Einzelhandel, im Gastgewerbe oder der Wohnungswirtschaft.

Im gemeinsamen Positionspapier des Niedersächsischen Städtetags und der Wohnungswirtschaft geben die Autoren allerdings zu bedenken, die Kommunen seien „finanziell und personell nicht dazu in der Lage, und mit Blick auf die wirtschaftlichen Risiken auch nicht bereit, selbst als Investor und Betreiber Ladeinfrastruktur gewissermaßen als kommunale Einrichtung zu schaffen“. Sie sehen sich eher als Rahmensetzer, Koordinatoren von privater und öffentlicher Aktivität oder Förderer. Stadtwerke, Wohnungswirtschaft sowie der Einzelhandel könnten „unter Umständen“ die Rolle des Betreibers, in aller Regel aber ebenso wenig wie Städte die des Investors übernehmen.

Auch der Städtetag und die Wohnungswirtschaft fordern eine Anpassung der Förderlandschaft an den steigenden Bedarf, die neben dem ÖPNV auch den ländlichen Raum in den Fokus rücken müsse.

Das Positionspapier „Erfolgreiche Ladeinfrastrukturkonzepte in der Praxis im öffentlichen und privaten Raum“ sowie der Forderungskatalog zu „Chancen und Herausforderungen des aktuellen gesetzlichen Rahmens für den Ladeinfrastrukturausbau in Deutschland“ stehen zum Download zur Verfügung.
 

 

 

Montag, 1.11.2021, 12:17 Uhr
Fritz Wilhelm

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