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Energie & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur will Eigenkapitalverzinsung ändern
Quelle: Bundesnetzagentur
Regulierung

Bundesnetzagentur will Eigenkapitalverzinsung ändern

Mit höherer Eigenkapitalverzinsung sollen Investitionen ins Strom- und Gasnetz angereizt werden. Ihre Eckpunkte dafür diskutiert die Bundesnetzagentur ab sofort mit den Unternehmen.
Die Bundesnetzagentur hat am 7. Juni Eckpunkte einer höheren Eigenkapitalverzinsung für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. „Wir berücksichtigen die aktuelle Entwicklung des Zinsumfelds“, begründete der Präsident der Behörde, Klaus Müller, das Vorhaben vor Journalisten. Besonders neue Investitionen sollen besser verzinst werden, damit Netzbetreiber angereizt werden, in den Umbau für die Energiewende zu investieren. „Gleichzeitig wollen wir den langfristig zu niedrigen Zinsen finanzierten Bestand nicht übermäßig vergüten“, sagte Müller weiter.

Die Renditen der Netzbetreiber werden von den Netznutzern bezahlt, also Haushalten, Industrie und Gewerbe über eine Umlage je kWh. „Die Mehrbelastung dort muss auf das Notwendigste begrenzt bleiben“, erläuterte der Präsident. Neuinvestitionen in Netzausbau- und Netzanschlussvorhaben sollen nach den Eckpunkten der Bundesnetzagentur mit einer Erhöhung des Eigenkapitalzinssatzes spürbar angereizt werden. Die Bundesnetzagentur schlägt daher vor, eine Anpassung des Eigenkapitalzinssatzes für neue Investitionen im sogenannten Kapitalkostenaufschlag vorzunehmen.

Im Kapitalkostenaufschlag werden auf Antrag der Netzbetreiber neue Investitionen in der laufenden Regulierungsperiode in die Erlösobergrenze aufgenommen. Mit dem Kapitalkostenaufschlag werde sichergestellt, dass Investitionen unmittelbar und nicht erst nach Ende der fünfjährigen Regulierungsperiode zurückverdient werden können, so der Entwurf der Behörde.

Variabler Basiszinssatz für neue Investitionen

Der Eigenkapitalzinssatz soll sich im Kapitalkostenaufschlag künftig aus einem jährlich variablen Basiszins (der Umlaufrendite) zuzüglich eines konstanten angemessenen Wagniszuschlags von aktuell rund 3 Prozent ergeben. Bislang wurde demgegenüber für den Basiszins ein Zehn-Jahres-Durchschnitt des risikolosen Zinssatzes herangezogen. Der risikolose Basiszins betrug bislang 0,74 Prozent. Im ersten Quartal 2023 beträgt dieser im Durchschnitt – wie auch jetzt aktuell Anfang Juni 2023 – 2,8 Prozent.

Ergänzt um die steuerlichen Folgen, würde der Eigenkapitalzinssatz im Kapitalkostenabgleich nach den aktuellen Prognosen für 2024 etwa 7,09 Prozent, inklusive Gewerbesteuer etwa 8,1 Prozent betragen. Die Bundesnetzagentur schlägt vor, dass das neue System nun auf Basis des ersten Quartals eines jeden Jahres einen Planwert für den Basiszins des Folgejahres vorgibt. Nach Ablauf des jeweiligen Jahres wird dieser durch den tatsächlich eingetretenen Basiszins ersetzt.
 
Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller 
Quelle: VZBV / Gert Baumbach

Damit werde sichergestellt, dass das eingesetzte Eigenkapital eines jeden Jahres die eingetretene Basisverzinsung gesichert zurückverdient. Nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur profitieren nur neue Investitionen im Kapitalkostenaufschlag von der Anpassung des Zinssatzes. Für den Anlagenbestand bleibt der Eigenkapitalzinssatz unverändert bei den im Oktober 2021 festgelegten 5,07 Prozent. Diese Differenzierung schütze Haushalte, Gewerbe und Industrie vor einer ungerechtfertigt hohen Belastung.

Die niedriger verzinsten und entsprechend abgesicherten Investitionen, die sich im Bestand der Netzbetreiber befinden, konnten in den vergangenen Jahren im Umfeld äußerst niedriger Zinssätze auch langfristig entsprechend günstig finanziert werden. Ähnliches werde ebenfalls für die Investitionen im Offshorebereich vorbereitet, kündigte die Agentur an. Diese werden Mitte Oktober 2023 entsprechend kalkuliert und mit dem Regulierer abgestimmt.

Die Konsultation zu den Eckpunkten erfolgt bis zum 25. August 2023. Die endgültige Festlegung für die Strom- und Gasnetze erfolgt, sobald die Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde in Kraft getreten ist, die am 24. Mai 2023 vom Kabinett verabschiedet wurde. Die Bundesnetzagentur rechnet daher damit, dass eine Festlegung Ende des Jahres erfolgen kann.

Erste Reaktion aus den Stadtwerken

Für den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing die geplante Zinsanhebung, nannte sie aber zugleich zu gering. „Der aktuelle Zinssatz von 5,07 Prozent war bereits bei der letzten Festlegung zu niedrig und für die Netzbetreiber eine Enttäuschung. Wir brauchen eine attraktive Verzinsung, um das notwendige Kapital für die gewaltigen Aufgaben des Netzausbaus einwerben zu können“, mahnte Liebing.

Der VKU forderte mindestens einen vollständigen Ausgleich der vergangenen Zinsanstiege auf den Kapitalmärkten. Er begrüßte Pläne der Bundesnetzagentur, die Anreizregulierung ab 2024 einer grundlegenden Überholung zu unterziehen. Danach solle der Eigenkapitalzins nicht wie bisher für fünf Jahre starr festgelegt, sondern jährlich angepasst werden.

Die Eckpunkte des Zinssatzes für Eigenkapital stehen im Internet bereit.

Mittwoch, 7.06.2023, 11:31 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur will Eigenkapitalverzinsung ändern
Quelle: Bundesnetzagentur
Regulierung
Bundesnetzagentur will Eigenkapitalverzinsung ändern
Mit höherer Eigenkapitalverzinsung sollen Investitionen ins Strom- und Gasnetz angereizt werden. Ihre Eckpunkte dafür diskutiert die Bundesnetzagentur ab sofort mit den Unternehmen.
Die Bundesnetzagentur hat am 7. Juni Eckpunkte einer höheren Eigenkapitalverzinsung für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. „Wir berücksichtigen die aktuelle Entwicklung des Zinsumfelds“, begründete der Präsident der Behörde, Klaus Müller, das Vorhaben vor Journalisten. Besonders neue Investitionen sollen besser verzinst werden, damit Netzbetreiber angereizt werden, in den Umbau für die Energiewende zu investieren. „Gleichzeitig wollen wir den langfristig zu niedrigen Zinsen finanzierten Bestand nicht übermäßig vergüten“, sagte Müller weiter.

Die Renditen der Netzbetreiber werden von den Netznutzern bezahlt, also Haushalten, Industrie und Gewerbe über eine Umlage je kWh. „Die Mehrbelastung dort muss auf das Notwendigste begrenzt bleiben“, erläuterte der Präsident. Neuinvestitionen in Netzausbau- und Netzanschlussvorhaben sollen nach den Eckpunkten der Bundesnetzagentur mit einer Erhöhung des Eigenkapitalzinssatzes spürbar angereizt werden. Die Bundesnetzagentur schlägt daher vor, eine Anpassung des Eigenkapitalzinssatzes für neue Investitionen im sogenannten Kapitalkostenaufschlag vorzunehmen.

Im Kapitalkostenaufschlag werden auf Antrag der Netzbetreiber neue Investitionen in der laufenden Regulierungsperiode in die Erlösobergrenze aufgenommen. Mit dem Kapitalkostenaufschlag werde sichergestellt, dass Investitionen unmittelbar und nicht erst nach Ende der fünfjährigen Regulierungsperiode zurückverdient werden können, so der Entwurf der Behörde.

Variabler Basiszinssatz für neue Investitionen

Der Eigenkapitalzinssatz soll sich im Kapitalkostenaufschlag künftig aus einem jährlich variablen Basiszins (der Umlaufrendite) zuzüglich eines konstanten angemessenen Wagniszuschlags von aktuell rund 3 Prozent ergeben. Bislang wurde demgegenüber für den Basiszins ein Zehn-Jahres-Durchschnitt des risikolosen Zinssatzes herangezogen. Der risikolose Basiszins betrug bislang 0,74 Prozent. Im ersten Quartal 2023 beträgt dieser im Durchschnitt – wie auch jetzt aktuell Anfang Juni 2023 – 2,8 Prozent.

Ergänzt um die steuerlichen Folgen, würde der Eigenkapitalzinssatz im Kapitalkostenabgleich nach den aktuellen Prognosen für 2024 etwa 7,09 Prozent, inklusive Gewerbesteuer etwa 8,1 Prozent betragen. Die Bundesnetzagentur schlägt vor, dass das neue System nun auf Basis des ersten Quartals eines jeden Jahres einen Planwert für den Basiszins des Folgejahres vorgibt. Nach Ablauf des jeweiligen Jahres wird dieser durch den tatsächlich eingetretenen Basiszins ersetzt.
 
Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller 
Quelle: VZBV / Gert Baumbach

Damit werde sichergestellt, dass das eingesetzte Eigenkapital eines jeden Jahres die eingetretene Basisverzinsung gesichert zurückverdient. Nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur profitieren nur neue Investitionen im Kapitalkostenaufschlag von der Anpassung des Zinssatzes. Für den Anlagenbestand bleibt der Eigenkapitalzinssatz unverändert bei den im Oktober 2021 festgelegten 5,07 Prozent. Diese Differenzierung schütze Haushalte, Gewerbe und Industrie vor einer ungerechtfertigt hohen Belastung.

Die niedriger verzinsten und entsprechend abgesicherten Investitionen, die sich im Bestand der Netzbetreiber befinden, konnten in den vergangenen Jahren im Umfeld äußerst niedriger Zinssätze auch langfristig entsprechend günstig finanziert werden. Ähnliches werde ebenfalls für die Investitionen im Offshorebereich vorbereitet, kündigte die Agentur an. Diese werden Mitte Oktober 2023 entsprechend kalkuliert und mit dem Regulierer abgestimmt.

Die Konsultation zu den Eckpunkten erfolgt bis zum 25. August 2023. Die endgültige Festlegung für die Strom- und Gasnetze erfolgt, sobald die Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde in Kraft getreten ist, die am 24. Mai 2023 vom Kabinett verabschiedet wurde. Die Bundesnetzagentur rechnet daher damit, dass eine Festlegung Ende des Jahres erfolgen kann.

Erste Reaktion aus den Stadtwerken

Für den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing die geplante Zinsanhebung, nannte sie aber zugleich zu gering. „Der aktuelle Zinssatz von 5,07 Prozent war bereits bei der letzten Festlegung zu niedrig und für die Netzbetreiber eine Enttäuschung. Wir brauchen eine attraktive Verzinsung, um das notwendige Kapital für die gewaltigen Aufgaben des Netzausbaus einwerben zu können“, mahnte Liebing.

Der VKU forderte mindestens einen vollständigen Ausgleich der vergangenen Zinsanstiege auf den Kapitalmärkten. Er begrüßte Pläne der Bundesnetzagentur, die Anreizregulierung ab 2024 einer grundlegenden Überholung zu unterziehen. Danach solle der Eigenkapitalzins nicht wie bisher für fünf Jahre starr festgelegt, sondern jährlich angepasst werden.

Die Eckpunkte des Zinssatzes für Eigenkapital stehen im Internet bereit.

Mittwoch, 7.06.2023, 11:31 Uhr
Susanne Harmsen

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