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Die Bundesnetzagentur hat aktuelle Hinweise zur Schwärzung von Beschlüssen, die veröffentlicht werden, ins Internet gestellt.
Entscheidungen der Beschlusskammer 9 werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Das Energiewirtschaftsgesetz ist hierfür die gesetzliche Grundlage. Innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Bescheids müssen nun die jeweils am Beschlussverfahren beteiligten Unternehmen eine „geschwärzte Fassung“ vorlegen, wie es in einem vierseitigen Papier der Behörde heißt. Au
Dienstag, 19.03.2019, 16:37 Uhr
Fritz Wilhelm
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