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Energie & Management > Regenerative - Förderung für Wärmenetze diskriminiert Bioenergie
Bild: Fotolia.com, Jürgen Fälchle
Regenerative

Förderung für Wärmenetze diskriminiert Bioenergie

Die Richtlinie für die Bundesförderung effizienter Wärmenetze (BEW) diskriminiere Bioenergie, kritisiert der Biogasrat. Deshalb fordert der Verband weitere Änderungen am Gesetzentwurf.
Die bislang erfolgten Änderungen am Entwurf der Richtlinie für die Bundesförderung effizienter Wärmenetze (BEW) sind aus Sicht der Bioenergiebranche nach wie vor unzureichend. Notwendig seien weitere Änderungen, damit alle erneuerbaren Energien und Technologien die Chance bekämen, ihren Beitrag für eine Treibhausgasminderung (THG) in den Wärmenetzen zu leisten. Dies sei besonders wichtig, weil bislang im Wärmesektor die Klimaschutzziele verfehlt werden, sagte der Biogasrat.

Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates sagte: „Die Bioenergie, die bereits heute einen maßgeblichen Anteil an der THG-Minderung im Wärmesektor hat, wird im Entwurf der Förderrichtlinie massiv diskriminiert.“ Es sei nicht nachvollziehbar, warum bei Bioenergieprojekten als Fördervoraussetzung langfristig eine Brennstoffversorgung nachgewiesen werden muss. „Dies zeugt von erschreckender Unkenntnis wirtschaftlicher Kreisläufe, da Lieferverträge eher mittelfristig geschlossen werden“, sagte Hochi.

Die Bestimmung greife auf der anderen Seite in die Vertragsfreiheit und damit unzumutbar in die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Marktteilnehmer ein, kritisiert der Biogasrat. Zudem liege der wirtschaftliche Betrieb eines Bioenergieprojektes mit Blick auf die hohen getätigten Investitionen im ureigenen Interesse der Betreiber. „Es bedarf daher keiner zusätzlichen wirtschaftsfeindlichen Regulatorik“, sagte Hochi. Sie forderte namens der Branche, diese Fördervoraussetzung zu streichen.

Technologieoffenheit gefordert

Ein weiterer Kritikpunkt der Bioenergiebranche betrifft die Förderung der Investitions- und Betriebskosten. Laut BEW-Entwurf werde die systemische Förderung der Investitions- und Betriebskosten nur für Wärmepumpen und Solarthermie vorgesehen. Allen anderen erneuerbaren Technologien werde eine Betriebskostenförderung verwehrt. „Es erschließt sich nicht, aus welchen Gründen diese erneuerbaren Technologien im Wärmesektor von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums derart benachteiligt werden“, sagte Hochi.

Alle erneuerbaren Technologien hätten Betriebskosten, insbesondere bei Anlagen zum Einsatz gasförmiger Biomasse betrügen die Brennstoffkosten als Teil der Betriebskosten weit mehr als 80 %. „Mit einem Fördermechanismus, der einseitig ausgewählte erneuerbare Technologien ökonomisch privilegiert, sind Fehlallokationen und Stranded Investments vorprogrammiert“, warnte Hochi.

Der Biogasrat fordere daher einen technologieneutralen Fördermechanismus. Alle erneuerbaren Technologien sollten eine systemische Förderung unter Berücksichtigung der spezifischen Betriebskosten erhalten, so dass standortspezifisch die kosteneffizienteste Technologie genutzt wird, schloss Hochi.

Dienstag, 24.08.2021, 12:54 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regenerative - Förderung für Wärmenetze diskriminiert Bioenergie
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Förderung für Wärmenetze diskriminiert Bioenergie
Die Richtlinie für die Bundesförderung effizienter Wärmenetze (BEW) diskriminiere Bioenergie, kritisiert der Biogasrat. Deshalb fordert der Verband weitere Änderungen am Gesetzentwurf.
Die bislang erfolgten Änderungen am Entwurf der Richtlinie für die Bundesförderung effizienter Wärmenetze (BEW) sind aus Sicht der Bioenergiebranche nach wie vor unzureichend. Notwendig seien weitere Änderungen, damit alle erneuerbaren Energien und Technologien die Chance bekämen, ihren Beitrag für eine Treibhausgasminderung (THG) in den Wärmenetzen zu leisten. Dies sei besonders wichtig, weil bislang im Wärmesektor die Klimaschutzziele verfehlt werden, sagte der Biogasrat.

Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates sagte: „Die Bioenergie, die bereits heute einen maßgeblichen Anteil an der THG-Minderung im Wärmesektor hat, wird im Entwurf der Förderrichtlinie massiv diskriminiert.“ Es sei nicht nachvollziehbar, warum bei Bioenergieprojekten als Fördervoraussetzung langfristig eine Brennstoffversorgung nachgewiesen werden muss. „Dies zeugt von erschreckender Unkenntnis wirtschaftlicher Kreisläufe, da Lieferverträge eher mittelfristig geschlossen werden“, sagte Hochi.

Die Bestimmung greife auf der anderen Seite in die Vertragsfreiheit und damit unzumutbar in die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Marktteilnehmer ein, kritisiert der Biogasrat. Zudem liege der wirtschaftliche Betrieb eines Bioenergieprojektes mit Blick auf die hohen getätigten Investitionen im ureigenen Interesse der Betreiber. „Es bedarf daher keiner zusätzlichen wirtschaftsfeindlichen Regulatorik“, sagte Hochi. Sie forderte namens der Branche, diese Fördervoraussetzung zu streichen.

Technologieoffenheit gefordert

Ein weiterer Kritikpunkt der Bioenergiebranche betrifft die Förderung der Investitions- und Betriebskosten. Laut BEW-Entwurf werde die systemische Förderung der Investitions- und Betriebskosten nur für Wärmepumpen und Solarthermie vorgesehen. Allen anderen erneuerbaren Technologien werde eine Betriebskostenförderung verwehrt. „Es erschließt sich nicht, aus welchen Gründen diese erneuerbaren Technologien im Wärmesektor von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums derart benachteiligt werden“, sagte Hochi.

Alle erneuerbaren Technologien hätten Betriebskosten, insbesondere bei Anlagen zum Einsatz gasförmiger Biomasse betrügen die Brennstoffkosten als Teil der Betriebskosten weit mehr als 80 %. „Mit einem Fördermechanismus, der einseitig ausgewählte erneuerbare Technologien ökonomisch privilegiert, sind Fehlallokationen und Stranded Investments vorprogrammiert“, warnte Hochi.

Der Biogasrat fordere daher einen technologieneutralen Fördermechanismus. Alle erneuerbaren Technologien sollten eine systemische Förderung unter Berücksichtigung der spezifischen Betriebskosten erhalten, so dass standortspezifisch die kosteneffizienteste Technologie genutzt wird, schloss Hochi.

Dienstag, 24.08.2021, 12:54 Uhr
Susanne Harmsen

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