
Bild: Fotolia.com, XtravaganT
KWK:
Übergangsfrist für kleinere KWK-Anlagen zu kurz
In einem offenen Brief fordern mehrere Verbände, die Übergangsfrist bei der Ausschreibungspflicht für KWK-Anlagen unter 1 MW zu verlängern. Sie sei mit fünf Monaten viel zu kurz.
Im Zuge der Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wurden unter anderem auch die Ausschreibungspflichten erweitert
von bislang 1 bis 50 MW auf nun 500 kW bis 50 MW. Damit sind nun auch Anlagen in einem Leistungsbereich ab 500 kW bis 1 MW
verpflichtet, an einer Ausschreibung teilzunehmen.Die Übergangsfrist läuft bis zum 31. Mai 2021, wobei der Beginn des Dauerbetriebs maßgeblich ist....
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Donnerstag, 11.02.2021, 12:49 Uhr
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