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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss sich damit beschäftigen, ob die betrogenen GFE-BHKW-Käufer wenigstens den Vorsteuerabzug von den Finanzämtern zurück erhalten.
Bekommen Unternehmen, die einst auf die Blockheizkrafts-Angebote der „Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien“ (GFE) hereingefallen sind, wenigstens die von Finanzämtern einkassierte Umsatzsteuer zurück? Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EU:C:2018:372) vom 31. Mai 2018 lässt nun hoffen.Wie mehrfach beric
Montag, 2.07.2018, 09:56 Uhr
Heinz Wraneschitz
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