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Die Wesernetz Bremen muss ein Mieterstromprojekt der Gewoba Energie nicht als eine vom öffentlichen Stromnetz unabhängige Kundenanlage betrachten, entschied das OLG Düsseldorf.
Das Energieunternehmen der Bremer Wohnungsbaugesellschaft Gewoba wollte ihre beiden BHKW mit je 140 kW und das damit verbundene Netz als Kundenanlage eingestuft wissen, was günstigere Netzentgelte zur Folge hätte. Der Netzbetreiber lehnte dies ab, weil für ihn die Anlage zu groß und damit wettbewerblich relevant war. Die beiden
Montag, 25.06.2018, 16:25 Uhr
Armin Müller
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