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Energie & Management > KWK - Biomethan in KWK-Anlagen wieder förderfähig
Quelle: Fotolia / vege
KWK

Biomethan in KWK-Anlagen wieder förderfähig

Der Bundestag hat die geplante Streichung von Biomethan aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) zurückgenommen. Die Branche zeigt sich erleichtert.
Der Bundestag hat laut Auskunft des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) im Zuge von Änderungen im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) auch das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor geändert und darin die Streichung von Biomethan aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) zurückgenommen, die im Osterpaket beschlossen worden war: Der betreffende Artikel im Osterpaket Artikel 17 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe a wird damit aufgehoben.

Begründet wurde dieser Schritt seitens des Gesetzgebers damit, dass die Verwendung von Biomethan in KWK-Anlagen nun doch „als ein wichtiger Baustein in der Dekarbonisierung kommunaler Wärmenetze“ angesehen wird. Durch den Ausschluss von Biomethan wäre die Zielvorgabe, den Anteil erneuerbare Wärme bis zum Jahr 2030 auf 50 Prozent zu erhöhen, deutlich schwieriger zu erreichen.

Damit fällt nach Ansicht des B.KWK kurz vor Jahresende eine große Hürde für die Kraft-Wärme-Kopplung. Im Osterpaket waren KWK-Anlagen mit Biomethan von der Förderfähigkeit über das KWKG ab 2024 ausgeschlossen worden. Bereits im April dieses Jahres hatten verschiedene Verbände – darunter B.KWK, AGFW, Vedec, DVGW, VKU und auch die Deneff – sich in einem Empfehlungsanschreiben an die Regierung klar dagegen ausgesprochen.

„Unsere stetigen Mühen der letzten Monate haben sich gelohnt: Biomethan kehrt endlich ins KWKG zurück“, sagte Claus-Heinrich Stahl, Präsident des B.KWK. Er zeigte sich erleichtert über die parlamentarische Entscheidung, Biomethan in KWK-Anlagen auch weiterhin zu fördern. „Wir hoffen, dass diese Entscheidung bei unseren Mitgliedern und der Gesamtbranche für Erleichterung und die Fortsetzung ihrer Bemühungen zur Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeversorgung mithilfe von KWK führt und ihre Planungshorizonte über 2023 an Sicherheit gewinnen.“

Freitag, 2.12.2022, 13:54 Uhr
Heidi Roider
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KWK
Biomethan in KWK-Anlagen wieder förderfähig
Der Bundestag hat die geplante Streichung von Biomethan aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) zurückgenommen. Die Branche zeigt sich erleichtert.
Der Bundestag hat laut Auskunft des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) im Zuge von Änderungen im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) auch das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor geändert und darin die Streichung von Biomethan aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) zurückgenommen, die im Osterpaket beschlossen worden war: Der betreffende Artikel im Osterpaket Artikel 17 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe a wird damit aufgehoben.

Begründet wurde dieser Schritt seitens des Gesetzgebers damit, dass die Verwendung von Biomethan in KWK-Anlagen nun doch „als ein wichtiger Baustein in der Dekarbonisierung kommunaler Wärmenetze“ angesehen wird. Durch den Ausschluss von Biomethan wäre die Zielvorgabe, den Anteil erneuerbare Wärme bis zum Jahr 2030 auf 50 Prozent zu erhöhen, deutlich schwieriger zu erreichen.

Damit fällt nach Ansicht des B.KWK kurz vor Jahresende eine große Hürde für die Kraft-Wärme-Kopplung. Im Osterpaket waren KWK-Anlagen mit Biomethan von der Förderfähigkeit über das KWKG ab 2024 ausgeschlossen worden. Bereits im April dieses Jahres hatten verschiedene Verbände – darunter B.KWK, AGFW, Vedec, DVGW, VKU und auch die Deneff – sich in einem Empfehlungsanschreiben an die Regierung klar dagegen ausgesprochen.

„Unsere stetigen Mühen der letzten Monate haben sich gelohnt: Biomethan kehrt endlich ins KWKG zurück“, sagte Claus-Heinrich Stahl, Präsident des B.KWK. Er zeigte sich erleichtert über die parlamentarische Entscheidung, Biomethan in KWK-Anlagen auch weiterhin zu fördern. „Wir hoffen, dass diese Entscheidung bei unseren Mitgliedern und der Gesamtbranche für Erleichterung und die Fortsetzung ihrer Bemühungen zur Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeversorgung mithilfe von KWK führt und ihre Planungshorizonte über 2023 an Sicherheit gewinnen.“

Freitag, 2.12.2022, 13:54 Uhr
Heidi Roider

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