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Die Bundesnetzagentur hat sich bei ihrer Festlegung an einem Branchenleitfaden orientiert.
Die Bundesnetzagentur hat in einer Festlegung die Teilnahme von Letztverbrauchern am Markt für Sekundärregelleistung und Minutenreserve geregelt, die über Aggregatoren, ihre Anlagen am Regelleistungsmarkt anbieten. Die Festlegung gilt für Stromkunden mit Zählerstandsgangmessung oder viertelstündiger registrierender Lastgangmessung.Die Bundesnetzagentur macht konkrete inhaltliche Vorgaben z
Montag, 25.09.2017, 17:27 Uhr
Fritz Wilhelm
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