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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe - Die dritte Stufe erklommen
Quelle: EVM / Sascha Ditscher
Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe

Die dritte Stufe erklommen

Die Smart Meter Gateways sind für das Steuern bereit. Die Zertifizierung der zusätzlich notwendigen Steuerbox steht jedoch noch aus.
Mit dem sogenannten Stufenmodell haben das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundeswirtschaftsministerium unter dem ehemaligen Ressortchef Peter Altmaier (CDU) die Weiterentwicklung von Standards und Interoperabilität für die Digitalisierung der Energiewende vorgezeichnet. Dabei geht es vor allem um konkrete Beschreibungen der Energieanwendungsfälle und der zugehörigen Smart-Meter-Gateway-Architektur, die als Basis für technische Richtlinien dient.

Mit den Rezertifizierungen ihrer Gateways haben die drei Hersteller PPC, EMH Metering und Theben die ersten drei Stufen erklommen. Damit haben sie das Verfahren abgeschlossen, das nach einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster und einer Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes notwendig geworden war.
 
Das BSI ist dabei, die Technische Richtlinie auszuarbeiten
 
„Wir arbeiten jetzt schon an den nächsten Schritten und befinden uns in einem Dauerzertifizierungszustand“, sagt Ingo Schönberg. Funktional seien bei den Smart Meter Gateways nicht nur die ersten beiden Stufen erreicht, sondern auch die Anforderungen der noch nicht freigegebenen Stufe 3 erfüllt, so der Vorstandsvorsitzende der Power Plus Communications AG (PPC). Das Smart Meter Gateway sei „ready“, etwa für die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung oder das Energiemanagement von regelbaren Anlagen. Das Gleiche gelte für das Submetering. Bei Stufe 2 ging es zunächst um datenauslesende Funktionen wie das regelmäßige oder bedarfsorientierte Abrufen von Messwerten oder den Abruf von Ist-Einspeisedaten und Netzzustandsdaten. Fortlaufend kamen über Rezertifizierungsverfahren weitere Funktionen per Firmware Update hinzu.

Für die auf Stufe 3 vorgesehenen Anwendungen reicht jedoch nicht allein das Smart Meter Gateway. Es sind zusätzliche sogenannte Systemeinheiten wie eine Steuerbox, ein Home Energy Management System (HEMS) oder ein Submetering-Hub nötig, die auch einer Zertifizierung bezüglich der Interoperabilität und Sicherheit unterzogen werden müssen.

Seit dem vergangenen Jahr ist das BSI dabei, die Technische Richtlinie TR-03109-5 auszuarbeiten und zu konsultieren, die als Grundlage für die Zertifizierung der Systemeinheiten dient. Einen Entwurf hat die Behörde im März vorgelegt und ein positives Feedback aller Branchen erhalten. Der finale Entwurf ist für Juni geplant.
Auch von den Herstellern der Smart Meter Gateways wurde der Entwurf ausnahmslos positiv aufgenommen. Schönberg spricht von einem sehr guten Vorschlag und geht davon aus, dass ein halbes Jahr nach der Verabschiedung der TR auch zertifizierte Steuerboxen verfügbar sein werden.

Etwa eine Handvoll Geräte, die den technischen Vorgaben des Forums Netztechnik/Netzbetrieb beim VDE entsprechen, sind schon am Markt verfügbar. Auch die Theben AG hat eine Steuerbox im Produktportfolio und schon vor zwei Jahren mit einer Stückzahl von 200 in einem Feldtest mit der Rheinenergie erfolgreich eingesetzt, wie Ruwen Konzelmann berichtet. „Es fehlen noch die offiziellen Zertifikate, die auf Basis der TR-03109-5 erbracht werden müssen“, erklärt der Leiter Smart Energy beim Technologieanbieter und Smart-Meter-Gateway-Hersteller aus dem schwäbischen Haigerloch.

Angesichts des aus ihrer Sicht gelungenen Entwurfs gehen die Gerätehersteller davon aus, dass die Technische Richtlinie im Juli vom sogenannten Standardisierungsausschuss verabschiedet wird − einem Gremium, das vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzt wurde und Vertreter unter anderem des Ministeriums selbst, des BSI, der Bundesnetzagentur und verschiedener Verbände umfasst. „Dann können wir die Steuerbox und die anderen an den CLS-Kanal (Controllable Local Systems; d. Red.) angebundenen Systemeinheiten zertifizieren“, erklärt Konzelmann.

Wobei diese Zertifizierung etwas einfacher sein werde als die des Smart Meter Gateways, sagt PPC-Chef Schönberg. Denn das Gateway mit seinen hohen Standards sei ein verlässlicher Sicherheitsanker. Und wer die Steuerbox angreifen wolle, müsse es erst einmal am Smart Meter Gateway vorbeigeschafft haben. „Zusammen mit den von der Bundesnetzagentur aktuell konsolidierten Marktprozessen sind dann die Hausaufgaben zum Steuern gemacht“, so Schönberg.
 
Warten auf eine neue Allgemeinverfügung
 
Noch setzen die meisten Energieversorger beim Schalten ihrer Anlagen auf die altbewährte Rundsteuerung. Wenn aber erst einmal die Steuerbox zertifiziert ist, sind ihr Einsatz und das Steuern über den CLS-Kanal des Smart Meter Gateways verpflichtend. Wann das genau sein wird, hängt von einer sogenannten Allgemeinverfügung des BSI ab. Eben dieser Verwaltungsakt macht das Smart Meter Gateway für verschiedene Anwendungen verpflichtend und markiert auch den Startpunkt bestimmter gesetzlicher Fristen beim Rollout.

Eine erste Allgemeinverfügung vom 31. Januar 2020 hatte den Startschuss für das intelligente Messwesens mit den ersten Funktionen gegeben, war dann aber im Zuge der Eilentscheidung vom Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster für eine Reihe von Messstellenbetreibern wieder außer Kraft gesetzt worden. Die Richter hatten moniert, es reiche nicht, dass die Smart Meter Gateways die Anforderungen der Anlage VII der Technischen Richtlinie TR-03109-1 des BSI erfüllen. Denn diese Anlage, in der es um das Interoperabilitätsmodell und seine Anwendung auf die Technische Richtlinie geht, sei formal nicht ordnungsgemäß zustande gekommen und auch materiell rechtswidrig.

Zudem sei die vorgeschriebene Anhörung des Ausschusses für Gateway-Standardisierung unterblieben. Des Weiteren bleibe das Dokument hinter den vom Messstellenbetriebsgesetz vorgegebenen Mindestanforderungen zurück.
Mittlerweile gibt es eine neue Technische Richtlinie und das Messstellenbetriebsgesetz ist angepasst. Das abschließende Urteil im Hauptverfahren der klagenden Messstellenbetreiber durch das Verwaltungsgericht Köln stand zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe allerdings noch aus.

Die weitere Entwicklung könnte nun folgendermaßen aussehen: Das BSI wartet, bis alle Zertifizierungen der Steuerbox und nachgelagerten Komponenten erfolgt sind und erlässt dann, möglicherweise wieder im Januar − dann aber 2023 − eine Allgemeinverfügung, die die Steuerfunktion und das Submetering einschließt. Damit wäre die Stufe 3 des Stufenplans sowohl technisch als auch rechtlich abgeschlossen. Dann würde die dreijährige Frist für die grundzuständigen Messstellenbetreiber zur Abarbeitung der ersten 10 % ihrer Pflichteinbaufälle neu beginnen.
 
Hersteller blicken schon auf die Stufe 4
 
Ein zweites Szenario: Es erfolgt in Kürze eine Allgemeinverfügung, die den Verwaltungsakt vom Januar 2020 ersetzt und schnell Rechtssicherheit für alle Anwendungen auf der ersten und zweiten Stufe schafft. Für das Steuern und Submetering auf Stufe 3 wäre dann eine weitere Allgemeinverfügung im kommenden Jahr nötig.

Welches Szenario letztlich am wahrscheinlichsten ist − darüber gehen die Meinungen in der Branche auseinander. Einhellige Meinung ist jedoch, dass Anfang 2023 die Steuerfunktion auch „offiziell“ im Markt angekommen sein wird.
Derweil blicken die Smart-Meter-Gateway-Hersteller schon auf die Stufe 4, auf der es um weitere Funktionen geht, beispielsweise die Protokollierung von Steuerhandlungen und die Bereitstellung der Zeitinformationen aus dem SMGW für nachgelagerte Systemeinheiten. „Wir stellen damit noch mehr Funktionen für das Energiemanagement bereit“, sagt Ruwen Konzelmann und fügt hinzu: „Damit geben wir dem Markt weitere Optionen für die Bereitstellung von Mehrwertdiensten, die im nächsten Schritt relevant werden.“
 

Freitag, 20.05.2022, 09:28 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe - Die dritte Stufe erklommen
Quelle: EVM / Sascha Ditscher
Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe
Die dritte Stufe erklommen
Die Smart Meter Gateways sind für das Steuern bereit. Die Zertifizierung der zusätzlich notwendigen Steuerbox steht jedoch noch aus.
Mit dem sogenannten Stufenmodell haben das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundeswirtschaftsministerium unter dem ehemaligen Ressortchef Peter Altmaier (CDU) die Weiterentwicklung von Standards und Interoperabilität für die Digitalisierung der Energiewende vorgezeichnet. Dabei geht es vor allem um konkrete Beschreibungen der Energieanwendungsfälle und der zugehörigen Smart-Meter-Gateway-Architektur, die als Basis für technische Richtlinien dient.

Mit den Rezertifizierungen ihrer Gateways haben die drei Hersteller PPC, EMH Metering und Theben die ersten drei Stufen erklommen. Damit haben sie das Verfahren abgeschlossen, das nach einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster und einer Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes notwendig geworden war.
 
Das BSI ist dabei, die Technische Richtlinie auszuarbeiten
 
„Wir arbeiten jetzt schon an den nächsten Schritten und befinden uns in einem Dauerzertifizierungszustand“, sagt Ingo Schönberg. Funktional seien bei den Smart Meter Gateways nicht nur die ersten beiden Stufen erreicht, sondern auch die Anforderungen der noch nicht freigegebenen Stufe 3 erfüllt, so der Vorstandsvorsitzende der Power Plus Communications AG (PPC). Das Smart Meter Gateway sei „ready“, etwa für die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung oder das Energiemanagement von regelbaren Anlagen. Das Gleiche gelte für das Submetering. Bei Stufe 2 ging es zunächst um datenauslesende Funktionen wie das regelmäßige oder bedarfsorientierte Abrufen von Messwerten oder den Abruf von Ist-Einspeisedaten und Netzzustandsdaten. Fortlaufend kamen über Rezertifizierungsverfahren weitere Funktionen per Firmware Update hinzu.

Für die auf Stufe 3 vorgesehenen Anwendungen reicht jedoch nicht allein das Smart Meter Gateway. Es sind zusätzliche sogenannte Systemeinheiten wie eine Steuerbox, ein Home Energy Management System (HEMS) oder ein Submetering-Hub nötig, die auch einer Zertifizierung bezüglich der Interoperabilität und Sicherheit unterzogen werden müssen.

Seit dem vergangenen Jahr ist das BSI dabei, die Technische Richtlinie TR-03109-5 auszuarbeiten und zu konsultieren, die als Grundlage für die Zertifizierung der Systemeinheiten dient. Einen Entwurf hat die Behörde im März vorgelegt und ein positives Feedback aller Branchen erhalten. Der finale Entwurf ist für Juni geplant.
Auch von den Herstellern der Smart Meter Gateways wurde der Entwurf ausnahmslos positiv aufgenommen. Schönberg spricht von einem sehr guten Vorschlag und geht davon aus, dass ein halbes Jahr nach der Verabschiedung der TR auch zertifizierte Steuerboxen verfügbar sein werden.

Etwa eine Handvoll Geräte, die den technischen Vorgaben des Forums Netztechnik/Netzbetrieb beim VDE entsprechen, sind schon am Markt verfügbar. Auch die Theben AG hat eine Steuerbox im Produktportfolio und schon vor zwei Jahren mit einer Stückzahl von 200 in einem Feldtest mit der Rheinenergie erfolgreich eingesetzt, wie Ruwen Konzelmann berichtet. „Es fehlen noch die offiziellen Zertifikate, die auf Basis der TR-03109-5 erbracht werden müssen“, erklärt der Leiter Smart Energy beim Technologieanbieter und Smart-Meter-Gateway-Hersteller aus dem schwäbischen Haigerloch.

Angesichts des aus ihrer Sicht gelungenen Entwurfs gehen die Gerätehersteller davon aus, dass die Technische Richtlinie im Juli vom sogenannten Standardisierungsausschuss verabschiedet wird − einem Gremium, das vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzt wurde und Vertreter unter anderem des Ministeriums selbst, des BSI, der Bundesnetzagentur und verschiedener Verbände umfasst. „Dann können wir die Steuerbox und die anderen an den CLS-Kanal (Controllable Local Systems; d. Red.) angebundenen Systemeinheiten zertifizieren“, erklärt Konzelmann.

Wobei diese Zertifizierung etwas einfacher sein werde als die des Smart Meter Gateways, sagt PPC-Chef Schönberg. Denn das Gateway mit seinen hohen Standards sei ein verlässlicher Sicherheitsanker. Und wer die Steuerbox angreifen wolle, müsse es erst einmal am Smart Meter Gateway vorbeigeschafft haben. „Zusammen mit den von der Bundesnetzagentur aktuell konsolidierten Marktprozessen sind dann die Hausaufgaben zum Steuern gemacht“, so Schönberg.
 
Warten auf eine neue Allgemeinverfügung
 
Noch setzen die meisten Energieversorger beim Schalten ihrer Anlagen auf die altbewährte Rundsteuerung. Wenn aber erst einmal die Steuerbox zertifiziert ist, sind ihr Einsatz und das Steuern über den CLS-Kanal des Smart Meter Gateways verpflichtend. Wann das genau sein wird, hängt von einer sogenannten Allgemeinverfügung des BSI ab. Eben dieser Verwaltungsakt macht das Smart Meter Gateway für verschiedene Anwendungen verpflichtend und markiert auch den Startpunkt bestimmter gesetzlicher Fristen beim Rollout.

Eine erste Allgemeinverfügung vom 31. Januar 2020 hatte den Startschuss für das intelligente Messwesens mit den ersten Funktionen gegeben, war dann aber im Zuge der Eilentscheidung vom Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster für eine Reihe von Messstellenbetreibern wieder außer Kraft gesetzt worden. Die Richter hatten moniert, es reiche nicht, dass die Smart Meter Gateways die Anforderungen der Anlage VII der Technischen Richtlinie TR-03109-1 des BSI erfüllen. Denn diese Anlage, in der es um das Interoperabilitätsmodell und seine Anwendung auf die Technische Richtlinie geht, sei formal nicht ordnungsgemäß zustande gekommen und auch materiell rechtswidrig.

Zudem sei die vorgeschriebene Anhörung des Ausschusses für Gateway-Standardisierung unterblieben. Des Weiteren bleibe das Dokument hinter den vom Messstellenbetriebsgesetz vorgegebenen Mindestanforderungen zurück.
Mittlerweile gibt es eine neue Technische Richtlinie und das Messstellenbetriebsgesetz ist angepasst. Das abschließende Urteil im Hauptverfahren der klagenden Messstellenbetreiber durch das Verwaltungsgericht Köln stand zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe allerdings noch aus.

Die weitere Entwicklung könnte nun folgendermaßen aussehen: Das BSI wartet, bis alle Zertifizierungen der Steuerbox und nachgelagerten Komponenten erfolgt sind und erlässt dann, möglicherweise wieder im Januar − dann aber 2023 − eine Allgemeinverfügung, die die Steuerfunktion und das Submetering einschließt. Damit wäre die Stufe 3 des Stufenplans sowohl technisch als auch rechtlich abgeschlossen. Dann würde die dreijährige Frist für die grundzuständigen Messstellenbetreiber zur Abarbeitung der ersten 10 % ihrer Pflichteinbaufälle neu beginnen.
 
Hersteller blicken schon auf die Stufe 4
 
Ein zweites Szenario: Es erfolgt in Kürze eine Allgemeinverfügung, die den Verwaltungsakt vom Januar 2020 ersetzt und schnell Rechtssicherheit für alle Anwendungen auf der ersten und zweiten Stufe schafft. Für das Steuern und Submetering auf Stufe 3 wäre dann eine weitere Allgemeinverfügung im kommenden Jahr nötig.

Welches Szenario letztlich am wahrscheinlichsten ist − darüber gehen die Meinungen in der Branche auseinander. Einhellige Meinung ist jedoch, dass Anfang 2023 die Steuerfunktion auch „offiziell“ im Markt angekommen sein wird.
Derweil blicken die Smart-Meter-Gateway-Hersteller schon auf die Stufe 4, auf der es um weitere Funktionen geht, beispielsweise die Protokollierung von Steuerhandlungen und die Bereitstellung der Zeitinformationen aus dem SMGW für nachgelagerte Systemeinheiten. „Wir stellen damit noch mehr Funktionen für das Energiemanagement bereit“, sagt Ruwen Konzelmann und fügt hinzu: „Damit geben wir dem Markt weitere Optionen für die Bereitstellung von Mehrwertdiensten, die im nächsten Schritt relevant werden.“
 

Freitag, 20.05.2022, 09:28 Uhr
Fritz Wilhelm

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