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Energie & Management > IT - Bundesregierung sieht wachsende Gefahr für kritische Infrastruktur
Quelle: Fotolia / Sergey Nivens
IT

Bundesregierung sieht wachsende Gefahr für kritische Infrastruktur

Bei ihren Antworten auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bleibt die Bundesregierung stellenweise sehr vage und begründet dies mit der Arbeit der Geheimdienste.
In einer Stellungnahme auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion betont die Bundesregierung, seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gehe sie von einer „erhöhten Bedrohungslage für Kritische Infrastruktur in Deutschland“ aus. Besonders heben die Beamten des Bundesinnenministeriums, die die Antwort verfasst haben, die Gefahr von Cyberangriffen hervor. Allerdings seien bisher „noch keine breit angelegten Kampagnen gegen kritische Infrastrukturen in Deutschland beobachtet“ worden. Dennoch hält die Bundesregierung alle kritischen Infrastrukturen für abstrakt gefährdet.

In einer kleinen Anfrage hat sich die Oppositionsfraktion nach dem Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland erkundigt und dabei speziell auf die Bedrohungslage für die Energieversorgung und die Telekommunikationsleitungen durch die Ostsee vor und nach der russischen Invasion Bezug genommen.

Eine detailliertere Auskunft zu diesem Thema lehnte die Bundesregierung mit dem Hinweis auf die Arbeit der Geheimdienste und eine mögliche Schwächung der dem Bundesamt für Verfassungsschutz zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung ab.

Die Unionsabgeordneten wollten darüber hinaus wissen, warum Bundesinnenministerin Nancy Faeser im August dieses Jahres zwar öffentlich vor Attacken auf die Energieinfrastruktur gewarnt habe, auf Nachfrage im Parlament jedoch einräumte, keine konkreten Informationen zu geplanten Straftaten gegen die Energieinfrastruktur zu haben. Auch hier blieb die Bundesregierung vage und verwies auf insgesamt angespannte Bedrohungslage für kritische Infrastruktur, die sich nach Beginn des Krieges weiter erhöht habe.

Weitere Fragen der CDU/CSU-Fraktion beziehen sich auf die Sabotageakte auf die Gaspipelines Nord Stream 1 und 2. In diesem Zusammenhang verweist das Bundesinnenministerium auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt „gegen Unbekannt wegen des Verdachts des vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit verfassungsfeindlicher Sabotage“.

Bundesregierung verweist auf Leitfaden zur Notstromversorgung

Darüber hinaus wollen die Abgeordneten wissen, welche Vorsorgemaßnahmen die Bundesregierung getroffen hat, um im Falle eines Anschlags oder Cyberangriffs auf die Energieinfrastruktur die negativen Auswirkungen zu minimieren. Grundsätzlich seien die Betreiber für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Netze verantwortlich. Für die Stromnetze gebe es die „Versorgungswiederaufbaupläne“ der Übertragungsnetzbetreiber, die regelmäßig überprüft und aktualisiert würden. Diese decken auch den Fall eines flächendeckenden Blackouts ab.

Sollte es tatsächlich zu einem Ausfall der Stromversorgung oder zu gezielten sicherheitsbedingten Abschaltungen durch einen Netzbetreiber kommen, wäre laut Bundesregierung nur noch eine Versorgung durch Notstromaggregate möglich. „Dabei obliegt die Entscheidung, ob eine Weiterversorgung über Notstromaggregate sinnvoll oder erforderlich ist, jedem Einzelnen bzw. insbesondere den Betreibern von kritischer Infrastruktur“, schreiben die Beamten aus dem Bundesinnenministerium. Besonders schützenswerte Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser seien jedoch ohnehin mit Notstromaggregaten ausgestattet. In diesem Zusammenhang erinnert die Bundesregierung an den Leitfaden „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden“, der den Hinweis enthalte, die Notstromversorgung für einen Betrieb von 72 Stunden ohne weitere Kraftstoffzufuhr auszulegen.

Die gesamte Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum „Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland“ steht hier zum Download zur Verfügung.

Freitag, 11.11.2022, 16:55 Uhr
Fritz Wilhelm
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Bundesregierung sieht wachsende Gefahr für kritische Infrastruktur
Bei ihren Antworten auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bleibt die Bundesregierung stellenweise sehr vage und begründet dies mit der Arbeit der Geheimdienste.
In einer Stellungnahme auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion betont die Bundesregierung, seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gehe sie von einer „erhöhten Bedrohungslage für Kritische Infrastruktur in Deutschland“ aus. Besonders heben die Beamten des Bundesinnenministeriums, die die Antwort verfasst haben, die Gefahr von Cyberangriffen hervor. Allerdings seien bisher „noch keine breit angelegten Kampagnen gegen kritische Infrastrukturen in Deutschland beobachtet“ worden. Dennoch hält die Bundesregierung alle kritischen Infrastrukturen für abstrakt gefährdet.

In einer kleinen Anfrage hat sich die Oppositionsfraktion nach dem Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland erkundigt und dabei speziell auf die Bedrohungslage für die Energieversorgung und die Telekommunikationsleitungen durch die Ostsee vor und nach der russischen Invasion Bezug genommen.

Eine detailliertere Auskunft zu diesem Thema lehnte die Bundesregierung mit dem Hinweis auf die Arbeit der Geheimdienste und eine mögliche Schwächung der dem Bundesamt für Verfassungsschutz zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung ab.

Die Unionsabgeordneten wollten darüber hinaus wissen, warum Bundesinnenministerin Nancy Faeser im August dieses Jahres zwar öffentlich vor Attacken auf die Energieinfrastruktur gewarnt habe, auf Nachfrage im Parlament jedoch einräumte, keine konkreten Informationen zu geplanten Straftaten gegen die Energieinfrastruktur zu haben. Auch hier blieb die Bundesregierung vage und verwies auf insgesamt angespannte Bedrohungslage für kritische Infrastruktur, die sich nach Beginn des Krieges weiter erhöht habe.

Weitere Fragen der CDU/CSU-Fraktion beziehen sich auf die Sabotageakte auf die Gaspipelines Nord Stream 1 und 2. In diesem Zusammenhang verweist das Bundesinnenministerium auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt „gegen Unbekannt wegen des Verdachts des vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit verfassungsfeindlicher Sabotage“.

Bundesregierung verweist auf Leitfaden zur Notstromversorgung

Darüber hinaus wollen die Abgeordneten wissen, welche Vorsorgemaßnahmen die Bundesregierung getroffen hat, um im Falle eines Anschlags oder Cyberangriffs auf die Energieinfrastruktur die negativen Auswirkungen zu minimieren. Grundsätzlich seien die Betreiber für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Netze verantwortlich. Für die Stromnetze gebe es die „Versorgungswiederaufbaupläne“ der Übertragungsnetzbetreiber, die regelmäßig überprüft und aktualisiert würden. Diese decken auch den Fall eines flächendeckenden Blackouts ab.

Sollte es tatsächlich zu einem Ausfall der Stromversorgung oder zu gezielten sicherheitsbedingten Abschaltungen durch einen Netzbetreiber kommen, wäre laut Bundesregierung nur noch eine Versorgung durch Notstromaggregate möglich. „Dabei obliegt die Entscheidung, ob eine Weiterversorgung über Notstromaggregate sinnvoll oder erforderlich ist, jedem Einzelnen bzw. insbesondere den Betreibern von kritischer Infrastruktur“, schreiben die Beamten aus dem Bundesinnenministerium. Besonders schützenswerte Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser seien jedoch ohnehin mit Notstromaggregaten ausgestattet. In diesem Zusammenhang erinnert die Bundesregierung an den Leitfaden „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden“, der den Hinweis enthalte, die Notstromversorgung für einen Betrieb von 72 Stunden ohne weitere Kraftstoffzufuhr auszulegen.

Die gesamte Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum „Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland“ steht hier zum Download zur Verfügung.

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Fritz Wilhelm

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