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Energie & Management > IT - Branchenverband in Sorge wegen Urteils gegen Glasfaser Nordwest
Quelle: SKRmedia
IT

Branchenverband in Sorge wegen Urteils gegen Glasfaser Nordwest

Des einen Freud, des anderen Leid: Vodafone und Deutsche Glasfaser bringen das Joint Venture Glasfaser Nordwest vor Gericht ins Wanken. Der Branchenverband ist in Sorge, EWE entspannt.
Als „schlechtes Signal für den Glasfaserausbau in Deutschland“ wertet der
Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, der ein Gemeinschaftsunternehmen von EWE und Telekom für den Glasfaserausbau ins Wanken bringt. Das OLG hält die Begründung des Kartellamts, das dem Joint Venture „Glasfaser Nordwest“ 2019 die Freigabe erteilt hatte, für „nicht tragfähig“.

Die Konkurrenten Vodafone und Deutsche Glasfaser hatten Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts eingereicht. Mit dem Aufheben der Freigabe durch die Düsseldorfer Instanz bleibt der EWE und der Telekom die Möglichkeit, mit einer Nichtzulassungsbeschwerde an den Bundesgerichtshof (BGH) heranzutreten. Dass dies geschieht, davon sei auszugehen, sagte ein Sprecher des Oldenburger Energiekonzerns EWE auf Anfrage unserer Redaktion.

Breko sieht "Gefahr für kooperative Ausbaumodelle"

Damit erlangt das Urteil von Mitte August, das das OLG am 22. September verkündete, vorerst keine Rechtskraft. Für Breko-Geschäftsführer Stephan Albers besteht unabhängig davon durch das Urteil „die Gefahr, dass kooperative Ausbaumodelle allgemein in Frage gestellt und potenzielle Ausbaupartner abgeschreckt werden“.

EWE und Telekom wollen die Zeit bis zu einer endgültigen Entscheidung offenbar dazu nutzen, den Glasfaserausbau in Norddeutschland und in Westfalen wie geplant voranzutreiben. In der Erwartung, dass der BGH letztinstanzlich eingreifen wird, sieht EWE „keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Bestand der Glasfaser Nordwest oder den Glasfaserausbau vor Ort“. In einem Schreiben an die Kommunen und Vertragspartner des Netzausbaugebiets in Niedersachsen und Nord-Westfalen versichert das Joint Venture, alle Arbeiten und Zusagen in vollem Umfang einzuhalten.

Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung der EWE-Telekommunikationstochter Ewetel, begründet die relativ gelassene Haltung des Unternehmens so: „Die freie Anbieterwahl ist für die Endkunden derzeit nur bei einem Ausbau durch Glasfaser Nordwest garantiert. Alles spricht daher für unseren Ausbau.“

Auch mit Blick auf den weiteren Verfahrensgang sind die Beteiligten vergleichsweise entspannt. Rechtskraft erlange der OLG-Beschluss nur, sofern das BGH den Fall nicht zur Entscheidung annimmt oder eine Revision zurückweist. „Aber selbst in diesem Fall wäre die Gründung der Glasfaser Nordwest nicht untersagt, sondern das Bundeskartellamt müsste neu entscheiden“, so Glasfaser Nordwest in dem Rundschreiben.

BGH noch immer mit einer anderen Beschwerde befasst

Hinzu kommt, dass der BGH noch immer mit einem anderen Teil der Beschwerde von Vodafone und Deutscher Glasfaser befasst ist. Die beiden Mitbewerber waren Anfang 2020 auch wettbewerbsrechtlich gegen die Gründung der Glasfaser Nordwest vorgegangen. Diese Beschwerde hatte das OLG jedoch abgelehnt. Eine Entscheidung des BGH in dieser Sache lässt auf sich warten, woraus EWE und Telekom einen entsprechend langen zeitlichen Spielraum für den neuen Fall ableiten.

Für den Breko steht außer Zweifel, dass Glasfaser Nordwest anderen Unternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zu der Infrastruktur gewährleiste. Mit dem Zugriff auf „dieselben Datenbanken zur Information über Anschlüsse und dieselben Technikerressourcen für Bereitstellungen und Entstörungen“ sei das Risiko eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung „erheblich reduziert“, so Stephan Albers. Ähnlich äußert sich Glasfaser Nordwest in dem Schreiben an die Vertragspartner: „Wir sind nach wie vor überzeugt, dass der Wettbewerb durch die Kooperation und die mit dem Bundeskartellamt vereinbarten Zusagen gefördert wird.“

Glasfaser Nordwest war nach der Freigabe durch das Kartellamt Anfang 2020 als Joint Venture von Telekom Deutschland GmbH und EWE gegründet worden. Das Unternehmen will bis zu 1,5 Mio. Haushalte und Unternehmensstandorte an das Glasfasernetz anbinden. Die Investitionssumme wird auf bis zu 2 Mrd. Euro beziffert.

Für den Ausbau des Glasfasernetzes auf den letzten Metern von privater Grundstücksgrenze zu Hausanschluss, genannt Fiber-to-the-home (FTTH), hatte Glasfaser Nordwest zu Beginn dieses Jahres das Tochterunternehmen „Glasfaser Nordwest Connect“ gegründet. Auf öffentlichem Grund übernehmen andere Partnerunternehmen den Ausbau des Verteilnetzes.

Donnerstag, 23.09.2021, 14:05 Uhr
Volker Stephan
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Branchenverband in Sorge wegen Urteils gegen Glasfaser Nordwest
Des einen Freud, des anderen Leid: Vodafone und Deutsche Glasfaser bringen das Joint Venture Glasfaser Nordwest vor Gericht ins Wanken. Der Branchenverband ist in Sorge, EWE entspannt.
Als „schlechtes Signal für den Glasfaserausbau in Deutschland“ wertet der
Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, der ein Gemeinschaftsunternehmen von EWE und Telekom für den Glasfaserausbau ins Wanken bringt. Das OLG hält die Begründung des Kartellamts, das dem Joint Venture „Glasfaser Nordwest“ 2019 die Freigabe erteilt hatte, für „nicht tragfähig“.

Die Konkurrenten Vodafone und Deutsche Glasfaser hatten Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts eingereicht. Mit dem Aufheben der Freigabe durch die Düsseldorfer Instanz bleibt der EWE und der Telekom die Möglichkeit, mit einer Nichtzulassungsbeschwerde an den Bundesgerichtshof (BGH) heranzutreten. Dass dies geschieht, davon sei auszugehen, sagte ein Sprecher des Oldenburger Energiekonzerns EWE auf Anfrage unserer Redaktion.

Breko sieht "Gefahr für kooperative Ausbaumodelle"

Damit erlangt das Urteil von Mitte August, das das OLG am 22. September verkündete, vorerst keine Rechtskraft. Für Breko-Geschäftsführer Stephan Albers besteht unabhängig davon durch das Urteil „die Gefahr, dass kooperative Ausbaumodelle allgemein in Frage gestellt und potenzielle Ausbaupartner abgeschreckt werden“.

EWE und Telekom wollen die Zeit bis zu einer endgültigen Entscheidung offenbar dazu nutzen, den Glasfaserausbau in Norddeutschland und in Westfalen wie geplant voranzutreiben. In der Erwartung, dass der BGH letztinstanzlich eingreifen wird, sieht EWE „keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Bestand der Glasfaser Nordwest oder den Glasfaserausbau vor Ort“. In einem Schreiben an die Kommunen und Vertragspartner des Netzausbaugebiets in Niedersachsen und Nord-Westfalen versichert das Joint Venture, alle Arbeiten und Zusagen in vollem Umfang einzuhalten.

Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung der EWE-Telekommunikationstochter Ewetel, begründet die relativ gelassene Haltung des Unternehmens so: „Die freie Anbieterwahl ist für die Endkunden derzeit nur bei einem Ausbau durch Glasfaser Nordwest garantiert. Alles spricht daher für unseren Ausbau.“

Auch mit Blick auf den weiteren Verfahrensgang sind die Beteiligten vergleichsweise entspannt. Rechtskraft erlange der OLG-Beschluss nur, sofern das BGH den Fall nicht zur Entscheidung annimmt oder eine Revision zurückweist. „Aber selbst in diesem Fall wäre die Gründung der Glasfaser Nordwest nicht untersagt, sondern das Bundeskartellamt müsste neu entscheiden“, so Glasfaser Nordwest in dem Rundschreiben.

BGH noch immer mit einer anderen Beschwerde befasst

Hinzu kommt, dass der BGH noch immer mit einem anderen Teil der Beschwerde von Vodafone und Deutscher Glasfaser befasst ist. Die beiden Mitbewerber waren Anfang 2020 auch wettbewerbsrechtlich gegen die Gründung der Glasfaser Nordwest vorgegangen. Diese Beschwerde hatte das OLG jedoch abgelehnt. Eine Entscheidung des BGH in dieser Sache lässt auf sich warten, woraus EWE und Telekom einen entsprechend langen zeitlichen Spielraum für den neuen Fall ableiten.

Für den Breko steht außer Zweifel, dass Glasfaser Nordwest anderen Unternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zu der Infrastruktur gewährleiste. Mit dem Zugriff auf „dieselben Datenbanken zur Information über Anschlüsse und dieselben Technikerressourcen für Bereitstellungen und Entstörungen“ sei das Risiko eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung „erheblich reduziert“, so Stephan Albers. Ähnlich äußert sich Glasfaser Nordwest in dem Schreiben an die Vertragspartner: „Wir sind nach wie vor überzeugt, dass der Wettbewerb durch die Kooperation und die mit dem Bundeskartellamt vereinbarten Zusagen gefördert wird.“

Glasfaser Nordwest war nach der Freigabe durch das Kartellamt Anfang 2020 als Joint Venture von Telekom Deutschland GmbH und EWE gegründet worden. Das Unternehmen will bis zu 1,5 Mio. Haushalte und Unternehmensstandorte an das Glasfasernetz anbinden. Die Investitionssumme wird auf bis zu 2 Mrd. Euro beziffert.

Für den Ausbau des Glasfasernetzes auf den letzten Metern von privater Grundstücksgrenze zu Hausanschluss, genannt Fiber-to-the-home (FTTH), hatte Glasfaser Nordwest zu Beginn dieses Jahres das Tochterunternehmen „Glasfaser Nordwest Connect“ gegründet. Auf öffentlichem Grund übernehmen andere Partnerunternehmen den Ausbau des Verteilnetzes.

Donnerstag, 23.09.2021, 14:05 Uhr
Volker Stephan

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