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Bei der Beschaffung der Minuten- und Sekundenreserve wird auf die von der Bundesnetzagentur vorgesehene Einführung des Mischpreisverfahrens vorerst verzichtet.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat, wie E&M aus Marktkreisen erfuhr, einem Eilantrag des Kölner Direktvermarkters Next Kraftwerke stattgegeben und das so genannte Mischpreisverfahren am 11. Juli zunächst außer Kraft gesetzt. Damit wird die Beschaffung von Regelenergie bis auf weiteres und wie bisher auf Basis der gebotenen Leistungspreise bezuschlagt.Mit der Einführu
Donnerstag, 12.07.2018, 16:13 Uhr
Kai Eckert
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