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Die Vorgaben für werbliche Kundenansprachen werden immer weiter verschärft − und das einzelfallbezogen. Ein Opt-in-Management von Regiocom soll mehr Transparenz schaffen.
In Paragraf 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist festgelegt, dass für jegliche aktive Kontaktaufnahme zum Kunden, die nicht vertragsbezogen ist, ein sogenanntes Opt-in erforderlich ist. Dies bedeutet eine aktiv erteilte Einwilligung des Kunden zu Art und Anlass der Kontaktaufnahme sowie zur Person des Kontaktaufnehmenden. Allerdings sind die Vorgaben der Rechtsprechung an eine
Freitag, 19.07.2019, 08:43 Uhr
Michael Nallinger
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