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Energie & Management > Biogas - Wälzungsbetrag für Biogas fällt 2022 niedriger aus
Quelle: Fotolia.com, Stephan Leyk
Biogas

Wälzungsbetrag für Biogas fällt 2022 niedriger aus

Die Fernleitungsnetzbetreiber haben den bundesweit einheitlichen Biogaswälzungsbetrag für das Jahr 2022 veröffentlicht.
Wie die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas mitteilte, beläuft sich der Biogaswälzungsbetrag im kommenden Jahr auf 0,5740 Euro pro kWh pro Stunde pro Jahr. Er liegt damit unter dem Wert für 2021 mit 0,6250 Euro/kWh/h/a.

Der Betrag wurde letztmals von den Betreibern der beiden deutschen Marktgebiete NCG und Gaspool ermittelt. Künftig wird das die Aufgabe von Trading Hub Europe (THE) sein, Betreiber des neuen gesamtdeutschen Marktgebiets, das zum 1. Oktober startet.

Der Biogaswälzungsbetrag für den Netzanschluss und die Einspeisung von Biogas wird bundeseinheitlich ermittelt und fällt zusätzlich zu den Netzentgelten an den Ausspeisepunkten zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie nachgelagerten Netzbetreibern an. Die Biogaskosten werden damit gleichmäßig verteilt. Ausspeisepunkte zu Speichern sowie Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkten werden nicht berücksichtigt.

Freitag, 24.09.2021, 14:22 Uhr
Günter Drewnitzky
Energie & Management > Biogas - Wälzungsbetrag für Biogas fällt 2022 niedriger aus
Quelle: Fotolia.com, Stephan Leyk
Biogas
Wälzungsbetrag für Biogas fällt 2022 niedriger aus
Die Fernleitungsnetzbetreiber haben den bundesweit einheitlichen Biogaswälzungsbetrag für das Jahr 2022 veröffentlicht.
Wie die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas mitteilte, beläuft sich der Biogaswälzungsbetrag im kommenden Jahr auf 0,5740 Euro pro kWh pro Stunde pro Jahr. Er liegt damit unter dem Wert für 2021 mit 0,6250 Euro/kWh/h/a.

Der Betrag wurde letztmals von den Betreibern der beiden deutschen Marktgebiete NCG und Gaspool ermittelt. Künftig wird das die Aufgabe von Trading Hub Europe (THE) sein, Betreiber des neuen gesamtdeutschen Marktgebiets, das zum 1. Oktober startet.

Der Biogaswälzungsbetrag für den Netzanschluss und die Einspeisung von Biogas wird bundeseinheitlich ermittelt und fällt zusätzlich zu den Netzentgelten an den Ausspeisepunkten zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie nachgelagerten Netzbetreibern an. Die Biogaskosten werden damit gleichmäßig verteilt. Ausspeisepunkte zu Speichern sowie Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkten werden nicht berücksichtigt.

Freitag, 24.09.2021, 14:22 Uhr
Günter Drewnitzky

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