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Energie & Management > Schweiz - Schweiz parkt Gasreserve in ausländischen Speichern
Quelle: Fotolia / daboost
Schweiz

Schweiz parkt Gasreserve in ausländischen Speichern

Die Schweiz stellt die Weichen für einen warmen Winter. Dafür parken die Eidgenossen Gasreserven in ausländischen Speichern und erwerben zudem Kaufoptionen auf zusätzliche Gasmengen.
Mit einer „dringlichen Verordnung“ hat die Regierung der Schweiz am 18. Mai Vorkehrungen getroffen, um Versorgungsengpässe bei Gas im kommenden Winter zu vermeiden. Der Bundesrat erlegt der Gasbranche dabei zum einen auf, Speicher in Nachbarländern für eine Menge von etwa 6 Mrd. kWh anzumieten. Diese physische Reserve entspricht etwa 15 % des jährlichen Gasverbrauchs in Höhe von 35 Mrd. kWh.

Als zweite Maßnahme soll die Branche in Frankreich, Italien, den Niederlanden und Deutschland Optionen auf zusätzliche Lieferungen im Umfang von noch einmal 6 Mrd. kWh Gas erwerben, die nicht aus Russland stammen. Im Fall der Abnahme zahlt die Schweiz eine festgelegte Gebühr. Die gesamte optionale Menge kommt einem Fünftel des Winterverbrauchs im Alpenstaat gleich. Gültig ist die Verordnung ab dem 23. Mai, mit einer Laufzeit bis Ende September 2023.

Diese Sondermaßnahmen sind zusätzlich zur üblichen Gasbeschaffung der Schweizer Lieferanten und Versorger vorgesehen. Die Energieunternehmen Gaznat und Gasverbund Mittelland (GVM) sind im Falle der physischen Gasreserven in Speichern der Nachbarländer bereits tätig geworden. Etwa die Hälfte der angepeilten Reserve (3 Mrd. kWh) ist in Frankreich inzwischen gesichert.

Mit diesem Konzept der Winter-Gasreserve hofft der Bundesrat, für einen möglichen Exportstopp russischen Gases gewappnet zu sein. Ausfälle träfen die Eidgenossen besonders stark, da sie ihren Gasbedarf zu 100 % über Importe decken und keinerlei Speicher besitzen.

Einige organisatorische und rechtliche Fragen der Verordnung sind allerdings noch offen. Falls die Schweiz die geparkten Gasmengen abruft, müsste geklärt sein, an wen welche Mengen zu welchem Preis fließen. Die Gasreserve muss dabei dem Wettbewerbsrecht entsprechen, die Kosten sind über die Netzentgelte zu decken.

Mittwoch, 18.05.2022, 15:29 Uhr
Volker Stephan
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Schweiz
Schweiz parkt Gasreserve in ausländischen Speichern
Die Schweiz stellt die Weichen für einen warmen Winter. Dafür parken die Eidgenossen Gasreserven in ausländischen Speichern und erwerben zudem Kaufoptionen auf zusätzliche Gasmengen.
Mit einer „dringlichen Verordnung“ hat die Regierung der Schweiz am 18. Mai Vorkehrungen getroffen, um Versorgungsengpässe bei Gas im kommenden Winter zu vermeiden. Der Bundesrat erlegt der Gasbranche dabei zum einen auf, Speicher in Nachbarländern für eine Menge von etwa 6 Mrd. kWh anzumieten. Diese physische Reserve entspricht etwa 15 % des jährlichen Gasverbrauchs in Höhe von 35 Mrd. kWh.

Als zweite Maßnahme soll die Branche in Frankreich, Italien, den Niederlanden und Deutschland Optionen auf zusätzliche Lieferungen im Umfang von noch einmal 6 Mrd. kWh Gas erwerben, die nicht aus Russland stammen. Im Fall der Abnahme zahlt die Schweiz eine festgelegte Gebühr. Die gesamte optionale Menge kommt einem Fünftel des Winterverbrauchs im Alpenstaat gleich. Gültig ist die Verordnung ab dem 23. Mai, mit einer Laufzeit bis Ende September 2023.

Diese Sondermaßnahmen sind zusätzlich zur üblichen Gasbeschaffung der Schweizer Lieferanten und Versorger vorgesehen. Die Energieunternehmen Gaznat und Gasverbund Mittelland (GVM) sind im Falle der physischen Gasreserven in Speichern der Nachbarländer bereits tätig geworden. Etwa die Hälfte der angepeilten Reserve (3 Mrd. kWh) ist in Frankreich inzwischen gesichert.

Mit diesem Konzept der Winter-Gasreserve hofft der Bundesrat, für einen möglichen Exportstopp russischen Gases gewappnet zu sein. Ausfälle träfen die Eidgenossen besonders stark, da sie ihren Gasbedarf zu 100 % über Importe decken und keinerlei Speicher besitzen.

Einige organisatorische und rechtliche Fragen der Verordnung sind allerdings noch offen. Falls die Schweiz die geparkten Gasmengen abruft, müsste geklärt sein, an wen welche Mengen zu welchem Preis fließen. Die Gasreserve muss dabei dem Wettbewerbsrecht entsprechen, die Kosten sind über die Netzentgelte zu decken.

Mittwoch, 18.05.2022, 15:29 Uhr
Volker Stephan

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