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Energie & Management > Stromnetz - Cyberattacken auf Energieversorger bisher folgenlos
Bild: Fotolia.com, Stefan Redel
Stromnetz

Cyberattacken auf Energieversorger bisher folgenlos

Umfassender Stromausfall, versagende Kommunikationstechnologie: Das ist der Stoff vieler Thriller. Die Bundesregierung stuft solche Szenarien aber als „höchst unwahrscheinlich“ ein.
Cyberkriminelle und fremde Staaten haben es auf das Energienetz Deutschlands abgesehen. Die zunehmende Digitalisierung der kritischen Infrastruktur öffnet ihren Angriffen Tür und Tor. Das hat der Schriftsteller Marc Elsberg in seinem viel beachteten Thriller „Blackout“ beschrieben.

Die FDP-Fraktion im Bundestag hat die IT-Sicherheit in der Energieversorgung und die Widerstandsfähigkeit der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung gemacht. Das Kabinett Merkel stuft in seiner Antwort einen langanhaltenden überregionalen oder bundesweiten Stromausfall als „äußerst unwahrscheinlich“ ein. Über den Grad der Wahrscheinlichkeit wollte die Regierung nicht spekulieren, weil ein Blackout eben nur aufgrund „unvorhersehbarer Umstände“ eintreten könne.

Smart-Meter-Gateway sichert kritische Infrastruktur ab

Beziffern konnte die Regierung allerdings die Versuche von Cyberkriminellen, auf Netzwerke der deutschen Energieversorger zuzugreifen. Nach einer Statistik des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konnten Externe im Jahr 2018 drei Mal in IT-Netzwerke von Versorgern eindringen. In einem weiteren Fall war ein unberechtigter Zugriff nicht nachzuweisen, aber auch nicht auszuschließen. Im Jahr 2019 waren IT-Netzwerke von Versorgern zwei Mal das Ziel unberechtigter Zugriffe. Bei keinem dieser Hackingangriffe auf deutsche Energieversorger, sagt die Bundesregierung, hätte das Bundeskriminalamt (BKA) Ermittlungsverfahren aufgenommen. Mehr noch: Die gemeldeten Störungen der letzten Jahre hätten in keinem Fall zu Unterbrechungen der Energieversorgung geführt. „Es zeigt sich, dass die bestehenden Regelungen zu einer konstanten Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzniveaus gegenüber Cyberangriffen geführt haben“, so die Regierung.

Für die Abwehr solcher Angriffe hält die Bundesregierung nachweislich sichere und standardisierte Produktkomponenten und Systeme sowie eine sichere Kommunikationsinfrastruktur für maßgeblich. Kritische Infrastrukturen sind über das zertifizierte Smart-Meter-Gateway abzusichern. Das erfolge sukzessive auch in den für die Energiewende relevanten Bereichen und sei im Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) festgelegt.

Europäisches Verbundnetz "noch nie schwarz gefallen"

Auch im europäischen Verbund sei die Versorgung sicher. Auf dem Kontinent sei das Netz „noch nie schwarz gefallen, einzelne Regionen sehr selten“, heißt es in der Antwort der Regierung. Um die kritische Infrastruktur abzusichern, hielten die Netzbetreiber bewährte Mechanismen bereit. Sie würden durch den Umbau der Erzeugungslandschaft, des Verbrauchs und der stärkeren Digitalisierung permanent weiterentwickelt.

Für das Gasnetz in der Europäischen Union soll künftig ein Solidarprinzip gelten, sagt die Bundesregierung. Demnach soll die Gemeinschaft einzelnen Staaten helfen, wenn es bei ihnen zu einem Versorgungsengpass kommt. Dafür ergänzen die Mitgliedstaaten ihre Risikoanalysen, Präventions- und Notfallpläne um regionale Kapitel und erarbeiten bilaterale Abkommen für solidarischen Gaslieferungen. Das bezieht sich auf europäische Fernleitungs- wie Verteilnetze.

Ein Blackout würde sich auch enorm auf die zunehmend digital erfolgende Kommunikation auswirken und zum Beispiel die Möglichkeit der Bevölkerung einschränken, Notrufe abzusetzen. In diesem Zusammenhang geht die Bundesregierung davon aus, dass Mobilfunknetze einen Stromausfall „einige Minuten“ ohne Einschränkungen des Services überbrücken können.

Zu unterscheiden sind dabei Basisstationen, die nicht gegen Versorgungsunterbrechungen gesichert seien und nach maximal drei Stunden ihren Dienst versagten, als auch einige Stationen, die über eine Stromversorgung ohne Unterbrechung (USV) verfügen. Stationäre Netzersatzanlagen (NEA) greifen teils über mehrere Stunden auf Notstrom zurück. Insgesamt, so die Regierung, stünden den zentralen Einrichtungen der Mobilfunk-Netzinfrastruktur Notstrom für mehrere Stunden bis zu einzelnen Tagen zur Verfügung. Im Festnetzbereich könnte ein Stromausfall durch Alternativen ebenfalls für wenige Minuten bis zu drei Stunden überbrückt werden. Zentrale Vermittlungsknoten greifen hier auf Dieselgeneratoren zurück und verfügten so lange über Notstrom, wie ausreichend Treibstoff angeliefert werde.

Donnerstag, 27.08.2020, 14:41 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Stromnetz - Cyberattacken auf Energieversorger bisher folgenlos
Bild: Fotolia.com, Stefan Redel
Stromnetz
Cyberattacken auf Energieversorger bisher folgenlos
Umfassender Stromausfall, versagende Kommunikationstechnologie: Das ist der Stoff vieler Thriller. Die Bundesregierung stuft solche Szenarien aber als „höchst unwahrscheinlich“ ein.
Cyberkriminelle und fremde Staaten haben es auf das Energienetz Deutschlands abgesehen. Die zunehmende Digitalisierung der kritischen Infrastruktur öffnet ihren Angriffen Tür und Tor. Das hat der Schriftsteller Marc Elsberg in seinem viel beachteten Thriller „Blackout“ beschrieben.

Die FDP-Fraktion im Bundestag hat die IT-Sicherheit in der Energieversorgung und die Widerstandsfähigkeit der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung gemacht. Das Kabinett Merkel stuft in seiner Antwort einen langanhaltenden überregionalen oder bundesweiten Stromausfall als „äußerst unwahrscheinlich“ ein. Über den Grad der Wahrscheinlichkeit wollte die Regierung nicht spekulieren, weil ein Blackout eben nur aufgrund „unvorhersehbarer Umstände“ eintreten könne.

Smart-Meter-Gateway sichert kritische Infrastruktur ab

Beziffern konnte die Regierung allerdings die Versuche von Cyberkriminellen, auf Netzwerke der deutschen Energieversorger zuzugreifen. Nach einer Statistik des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konnten Externe im Jahr 2018 drei Mal in IT-Netzwerke von Versorgern eindringen. In einem weiteren Fall war ein unberechtigter Zugriff nicht nachzuweisen, aber auch nicht auszuschließen. Im Jahr 2019 waren IT-Netzwerke von Versorgern zwei Mal das Ziel unberechtigter Zugriffe. Bei keinem dieser Hackingangriffe auf deutsche Energieversorger, sagt die Bundesregierung, hätte das Bundeskriminalamt (BKA) Ermittlungsverfahren aufgenommen. Mehr noch: Die gemeldeten Störungen der letzten Jahre hätten in keinem Fall zu Unterbrechungen der Energieversorgung geführt. „Es zeigt sich, dass die bestehenden Regelungen zu einer konstanten Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzniveaus gegenüber Cyberangriffen geführt haben“, so die Regierung.

Für die Abwehr solcher Angriffe hält die Bundesregierung nachweislich sichere und standardisierte Produktkomponenten und Systeme sowie eine sichere Kommunikationsinfrastruktur für maßgeblich. Kritische Infrastrukturen sind über das zertifizierte Smart-Meter-Gateway abzusichern. Das erfolge sukzessive auch in den für die Energiewende relevanten Bereichen und sei im Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) festgelegt.

Europäisches Verbundnetz "noch nie schwarz gefallen"

Auch im europäischen Verbund sei die Versorgung sicher. Auf dem Kontinent sei das Netz „noch nie schwarz gefallen, einzelne Regionen sehr selten“, heißt es in der Antwort der Regierung. Um die kritische Infrastruktur abzusichern, hielten die Netzbetreiber bewährte Mechanismen bereit. Sie würden durch den Umbau der Erzeugungslandschaft, des Verbrauchs und der stärkeren Digitalisierung permanent weiterentwickelt.

Für das Gasnetz in der Europäischen Union soll künftig ein Solidarprinzip gelten, sagt die Bundesregierung. Demnach soll die Gemeinschaft einzelnen Staaten helfen, wenn es bei ihnen zu einem Versorgungsengpass kommt. Dafür ergänzen die Mitgliedstaaten ihre Risikoanalysen, Präventions- und Notfallpläne um regionale Kapitel und erarbeiten bilaterale Abkommen für solidarischen Gaslieferungen. Das bezieht sich auf europäische Fernleitungs- wie Verteilnetze.

Ein Blackout würde sich auch enorm auf die zunehmend digital erfolgende Kommunikation auswirken und zum Beispiel die Möglichkeit der Bevölkerung einschränken, Notrufe abzusetzen. In diesem Zusammenhang geht die Bundesregierung davon aus, dass Mobilfunknetze einen Stromausfall „einige Minuten“ ohne Einschränkungen des Services überbrücken können.

Zu unterscheiden sind dabei Basisstationen, die nicht gegen Versorgungsunterbrechungen gesichert seien und nach maximal drei Stunden ihren Dienst versagten, als auch einige Stationen, die über eine Stromversorgung ohne Unterbrechung (USV) verfügen. Stationäre Netzersatzanlagen (NEA) greifen teils über mehrere Stunden auf Notstrom zurück. Insgesamt, so die Regierung, stünden den zentralen Einrichtungen der Mobilfunk-Netzinfrastruktur Notstrom für mehrere Stunden bis zu einzelnen Tagen zur Verfügung. Im Festnetzbereich könnte ein Stromausfall durch Alternativen ebenfalls für wenige Minuten bis zu drei Stunden überbrückt werden. Zentrale Vermittlungsknoten greifen hier auf Dieselgeneratoren zurück und verfügten so lange über Notstrom, wie ausreichend Treibstoff angeliefert werde.

Donnerstag, 27.08.2020, 14:41 Uhr
Volker Stephan

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