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Energie & Management > Wasserstoff - Keine Investitionsgenehmigung für Großelektrolyseure
Bild: Die HyBalance-Anlage in Hobro, Dänemark. Bild: HyBalance
Wasserstoff

Keine Investitionsgenehmigung für Großelektrolyseure

Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 21. Januar 2021 Anträge für Investitionen in zwei 100 MW-Großelektrolyseure „Element Eins“ und „Hybridge“ in ihrer Regulierung abgelehnt.
Die Bundesnetzagentur hat die Investitionsanträge für die Wasserstoffprojekte „Hybridge" und „Element Eins" abgelehnt. In beiden Fällen ging es um den Bau von Großelektrolyseuren mit einer Kapazität von 100 MW. Die Behörde begründet das damit, „dass die Anforderungen an eine Genehmigung nach derzeitiger Sach- und Rechtslage nicht erfüllt werden". Es sei noch unklar, ob Netzbetreiber für Gas oder Strom auch Elektrolyseure betreiben dürfen.

Im Projekt „Element Eins" wollen der Übertragungsnetzbetreiber Tennet, der Fernleitungsnetzbetreiber Thyssengas sowie die Gasunie einen 100-MW-Elektrolyseur in Niedersachsen errichten. Die Kosten sollten im niedrigen dreistelligen Millionenbereich liegen.

Für „Hybridge“ arbeiten Amprion als Übertragungsnetzbetreiber für Strom und Open Grid Europe (OGE) als Fernleitungsnetzbetreiber für Gas zusammen. Sie planen im niedersächsischen Lingen einen ebenso großen Elektrolyseur für 150 Mio. Euro zu errichten, der überschüssigen Windstrom in Wasserstoff umwandeln sollte. Parallel solle eine Wasserstoffinfrastruktur aufgebaut werden.

Rechtlicher Rahmen der Politik fehlt

„Mit den Ablehnungen der genannten Investitionsmaßnahmen ist seitens der zuständigen Bundesnetzagentur keinerlei Wertung über die energiewirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Projekte an sich verbunden“, betont die Behörde. Aus Sicht der Bundesnetzagentur ist eine Investitionsmaßnahmen-Genehmigung ein besonderes Instrument der Anreizregulierung, das lediglich und ausschließlich die Refinanzierung der rechtlich den Netzbetreibern bereits zugewiesenen Aufgaben sichern soll.

Sie diene jedoch nicht dazu, einzelnen Marktakteuren bestimmte Geschäftsmodelle zuzuweisen, sondern setzt eine solche Zuweisung durch den Gesetzgeber voraus. Dieser hat eine Verbindung von Strom- und Gasproduktion und den dazugehörigen Netzen bisher nicht geregelt. So schreibt die Bundesnetzagentur: „Es ist positivrechtlich nicht geregelt, ob die Sektorenkopplung durch Zuweisung neuer Aufgaben an die Transportnetzbetreiber unterstützt werden bzw. ob dafür eine einheitliche Betrachtung der Strom- und Gasnetze stattfinden soll.“

Dies wäre aber eine wesentliche Voraussetzung für die von den Antragstellern geplanten Projekte. Aus Sicht der Bundesnetzagentur bedürfte es zunächst einer grundsätzlichen Diskussion und gegebenenfalls einer Erprobung dieser und möglicher weiterer Ansätze zur Sektorenkopplung. Dem könne sie nicht mittels des Instruments der Investitionsmaßnahme nach § 23 Anreizregulierungsverordnung, vorgreifen. „Solche Entscheidungen unterliegen vielmehr der Prärogative des Gesetzgebers“, schreibt die Behörde.

Unternehmen halten an ihren Projekten fest

Den Netzbetreibern stehe jedoch eine erneute Antragstellung nach § 23 Anreizregulierungsverordnung frei. „Amprion und OGE haben das Projekt Hybridge so weit vorangetrieben, wie es unter den derzeitigen Rahmenbedingungen möglich ist“, teilten die Unternehmen auf Anfrage mit. Es sei nun an der Politik, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Power-to-Gas-Anlagen und für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur zu schaffen.

„Amprion und OGE sind weiterhin von der Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Notwendigkeit des Projekts als Beitrag zu einer integrierten Energiewende überzeugt“. Daher hielten die Unternehmen an Hybridge fest und stünden bereit, es weiterzuentwickeln, sobald dies rechtlich möglich wird.

Für die Partner am Projekt „Element Eins" teilte Thyssengas mit, sie bedauerten die Entscheidung der Behörde. Die Partner müssten nun die erforderlichen Investitionen selbst tragen. „Grundsätzlich sind wir überzeugt, dass wir für den Erfolg der Energiewende den Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffwirtschaft und einer integrierter Energieinfrastruktur benötigen." Vor diesem Hintergrund hätten Gasunie, Thyssengas und Tennet sich entschieden, das Projekt gemeinsam mit Marktteilnehmern weiterzuentwickeln.

Detaillierte Angaben zu den Ablehnungsgründen sind auf der Website der Bundesnetzagentur zu finden.

Donnerstag, 25.02.2021, 16:25 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Wasserstoff - Keine Investitionsgenehmigung für Großelektrolyseure
Bild: Die HyBalance-Anlage in Hobro, Dänemark. Bild: HyBalance
Wasserstoff
Keine Investitionsgenehmigung für Großelektrolyseure
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 21. Januar 2021 Anträge für Investitionen in zwei 100 MW-Großelektrolyseure „Element Eins“ und „Hybridge“ in ihrer Regulierung abgelehnt.
Die Bundesnetzagentur hat die Investitionsanträge für die Wasserstoffprojekte „Hybridge" und „Element Eins" abgelehnt. In beiden Fällen ging es um den Bau von Großelektrolyseuren mit einer Kapazität von 100 MW. Die Behörde begründet das damit, „dass die Anforderungen an eine Genehmigung nach derzeitiger Sach- und Rechtslage nicht erfüllt werden". Es sei noch unklar, ob Netzbetreiber für Gas oder Strom auch Elektrolyseure betreiben dürfen.

Im Projekt „Element Eins" wollen der Übertragungsnetzbetreiber Tennet, der Fernleitungsnetzbetreiber Thyssengas sowie die Gasunie einen 100-MW-Elektrolyseur in Niedersachsen errichten. Die Kosten sollten im niedrigen dreistelligen Millionenbereich liegen.

Für „Hybridge“ arbeiten Amprion als Übertragungsnetzbetreiber für Strom und Open Grid Europe (OGE) als Fernleitungsnetzbetreiber für Gas zusammen. Sie planen im niedersächsischen Lingen einen ebenso großen Elektrolyseur für 150 Mio. Euro zu errichten, der überschüssigen Windstrom in Wasserstoff umwandeln sollte. Parallel solle eine Wasserstoffinfrastruktur aufgebaut werden.

Rechtlicher Rahmen der Politik fehlt

„Mit den Ablehnungen der genannten Investitionsmaßnahmen ist seitens der zuständigen Bundesnetzagentur keinerlei Wertung über die energiewirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Projekte an sich verbunden“, betont die Behörde. Aus Sicht der Bundesnetzagentur ist eine Investitionsmaßnahmen-Genehmigung ein besonderes Instrument der Anreizregulierung, das lediglich und ausschließlich die Refinanzierung der rechtlich den Netzbetreibern bereits zugewiesenen Aufgaben sichern soll.

Sie diene jedoch nicht dazu, einzelnen Marktakteuren bestimmte Geschäftsmodelle zuzuweisen, sondern setzt eine solche Zuweisung durch den Gesetzgeber voraus. Dieser hat eine Verbindung von Strom- und Gasproduktion und den dazugehörigen Netzen bisher nicht geregelt. So schreibt die Bundesnetzagentur: „Es ist positivrechtlich nicht geregelt, ob die Sektorenkopplung durch Zuweisung neuer Aufgaben an die Transportnetzbetreiber unterstützt werden bzw. ob dafür eine einheitliche Betrachtung der Strom- und Gasnetze stattfinden soll.“

Dies wäre aber eine wesentliche Voraussetzung für die von den Antragstellern geplanten Projekte. Aus Sicht der Bundesnetzagentur bedürfte es zunächst einer grundsätzlichen Diskussion und gegebenenfalls einer Erprobung dieser und möglicher weiterer Ansätze zur Sektorenkopplung. Dem könne sie nicht mittels des Instruments der Investitionsmaßnahme nach § 23 Anreizregulierungsverordnung, vorgreifen. „Solche Entscheidungen unterliegen vielmehr der Prärogative des Gesetzgebers“, schreibt die Behörde.

Unternehmen halten an ihren Projekten fest

Den Netzbetreibern stehe jedoch eine erneute Antragstellung nach § 23 Anreizregulierungsverordnung frei. „Amprion und OGE haben das Projekt Hybridge so weit vorangetrieben, wie es unter den derzeitigen Rahmenbedingungen möglich ist“, teilten die Unternehmen auf Anfrage mit. Es sei nun an der Politik, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Power-to-Gas-Anlagen und für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur zu schaffen.

„Amprion und OGE sind weiterhin von der Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Notwendigkeit des Projekts als Beitrag zu einer integrierten Energiewende überzeugt“. Daher hielten die Unternehmen an Hybridge fest und stünden bereit, es weiterzuentwickeln, sobald dies rechtlich möglich wird.

Für die Partner am Projekt „Element Eins" teilte Thyssengas mit, sie bedauerten die Entscheidung der Behörde. Die Partner müssten nun die erforderlichen Investitionen selbst tragen. „Grundsätzlich sind wir überzeugt, dass wir für den Erfolg der Energiewende den Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffwirtschaft und einer integrierter Energieinfrastruktur benötigen." Vor diesem Hintergrund hätten Gasunie, Thyssengas und Tennet sich entschieden, das Projekt gemeinsam mit Marktteilnehmern weiterzuentwickeln.

Detaillierte Angaben zu den Ablehnungsgründen sind auf der Website der Bundesnetzagentur zu finden.

Donnerstag, 25.02.2021, 16:25 Uhr
Susanne Harmsen

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