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Energie & Management > Effizienz - EU will Sanierungspflicht bei ineffizienten Gebäuden
Quelle: Shutterstock / Rido
Effizienz

EU will Sanierungspflicht bei ineffizienten Gebäuden

Um die Klimaziele zu erreichen, hat die EU-Kommission Maßnahmen für den Gebäudesektor konkretisiert. Ineffiziente Gebäude sollen verpflichtend schneller saniert werden.
Mit dem Fit-for-55-Paket strebt die Europäische Kommission an, den Treibhausgasausstoß in der EU bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zum Referenzjahr 1990 zu senken. In den Richtlinien für Energieeffizienz und für erneuerbare Energien als Teil des Gesetzespaktes sollen daher höhere Energieeinsparungen und ein höherer Anteil an erneuerbaren Energien bis 2030 festgeschrieben werden.

Nach den Plänen der EU-Kommission sollen unter anderem öffentliche Gebäude sowie Nichtwohngebäude – die einen besonders hohen Energieverbrauch aufweisen – bereits bis 2027 klimafreundlicher gemacht werden. Besitzer von betroffenen Wohnungen und Häusern hätten bis 2030 Zeit, um eine höhere Effizienzklasse zu erreichen. Konkret sollen 15 % des Gebäudebestands mit den schlechtesten Werten in jedem Mitgliedstaat bis 2027 bei Nichtwohngebäuden von der in den Energieausweisen angegebenen Klasse G auf mindestens Klasse F verbessert werden müssen und bis 2030 bei Wohngebäuden. Neubauten sollen ab 2030 nur noch „klimaneutral“ gebaut werden dürfen.

Die Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) teilte mit, dass die novellierte EU-Gebäude-Energieeffizienz-Richtlinie (EPBD) der Startschuss für eine auch in Deutschland dringend notwendige Welle zur Modernisierung für die Gebäude mit den höchsten Energierechnungen darstellt. Sie ergänze damit den Ampel-Koalitionsvertrag um einen Kernbaustein zur Erreichung der Klimaziele. Um die Bürger von steigenden Gas- und CO2-Preisen zu entlasten, fordert die Deneff die Bundesregierung auf, sich im Europäischen Rat für eine schnelle und ambitionierte Umsetzung einzusetzen. Im Koalitionsvertrag werde zur Zielerreichung im Gebäudebestand auf die genannte EU-Richtlinie verwiesen.

VKU äußert Bedenken zur Energieeffizienz-Richtlinie

Der Europaabgeordnete Michel Bloss (Grüne) findet den Vorschlag nicht ehrgeizig genug: „Die große Renovierungswelle der EU-Kommission wird mit dieser Gebäude-Richtlinie auf Sand gebaut“, sagte er zur Deutschen Presse-Agentur. Es fehle eine Solarpflicht für Gebäude, ein verbindliches Ende von Öl- und Gasheizungen sowie Sanierungen, damit Gebäude keine Energie mehr verbrauchen, sondern produzieren.

Der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) ist der Ansicht, dass die „Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie einen kohärenten europäischen Rahmen für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors schafft“. Der VKU sieht es aber als problematisch an, Vorgaben auf das Einzelgebäude zu verengen: Dies birgt die große Gefahr erheblicher Ineffizienzen und unnötiger Kosten. „Gerade auch weil die Richtlinie jetzt stärker die CO2-Vermeidung, insbesondere auch im Gebäudebestand, in den Vordergrund rückt, sollten die Vorgaben für Einzelgebäude verstärkt über alternative CO2-Vermeidungsstrategien erfüllt werden können“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Hierzu zählen laut Liebing vor allem Quartierslösungen in den Bereichen Strom- und Wärmeversorgung sowie Ladeinfrastruktur.

Für die Sanierungen sollen Finanzmittel teils durch das Corona-Aufbauprogramm bereitgestellt werden sowie einen Klimasozialfond, den die EU einrichten will. Die Kommission will außerdem die Energieeffizienzklassen vereinheitlichen und einen sogenannten Renovierungspass für Gebäude einführen.

Der Vorschlag der EU-Kommission wird nun von den EU-Ländern und dem Europaparlament diskutiert.

Mittwoch, 15.12.2021, 16:53 Uhr
Heidi Roider / dpa
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EU will Sanierungspflicht bei ineffizienten Gebäuden
Um die Klimaziele zu erreichen, hat die EU-Kommission Maßnahmen für den Gebäudesektor konkretisiert. Ineffiziente Gebäude sollen verpflichtend schneller saniert werden.
Mit dem Fit-for-55-Paket strebt die Europäische Kommission an, den Treibhausgasausstoß in der EU bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zum Referenzjahr 1990 zu senken. In den Richtlinien für Energieeffizienz und für erneuerbare Energien als Teil des Gesetzespaktes sollen daher höhere Energieeinsparungen und ein höherer Anteil an erneuerbaren Energien bis 2030 festgeschrieben werden.

Nach den Plänen der EU-Kommission sollen unter anderem öffentliche Gebäude sowie Nichtwohngebäude – die einen besonders hohen Energieverbrauch aufweisen – bereits bis 2027 klimafreundlicher gemacht werden. Besitzer von betroffenen Wohnungen und Häusern hätten bis 2030 Zeit, um eine höhere Effizienzklasse zu erreichen. Konkret sollen 15 % des Gebäudebestands mit den schlechtesten Werten in jedem Mitgliedstaat bis 2027 bei Nichtwohngebäuden von der in den Energieausweisen angegebenen Klasse G auf mindestens Klasse F verbessert werden müssen und bis 2030 bei Wohngebäuden. Neubauten sollen ab 2030 nur noch „klimaneutral“ gebaut werden dürfen.

Die Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) teilte mit, dass die novellierte EU-Gebäude-Energieeffizienz-Richtlinie (EPBD) der Startschuss für eine auch in Deutschland dringend notwendige Welle zur Modernisierung für die Gebäude mit den höchsten Energierechnungen darstellt. Sie ergänze damit den Ampel-Koalitionsvertrag um einen Kernbaustein zur Erreichung der Klimaziele. Um die Bürger von steigenden Gas- und CO2-Preisen zu entlasten, fordert die Deneff die Bundesregierung auf, sich im Europäischen Rat für eine schnelle und ambitionierte Umsetzung einzusetzen. Im Koalitionsvertrag werde zur Zielerreichung im Gebäudebestand auf die genannte EU-Richtlinie verwiesen.

VKU äußert Bedenken zur Energieeffizienz-Richtlinie

Der Europaabgeordnete Michel Bloss (Grüne) findet den Vorschlag nicht ehrgeizig genug: „Die große Renovierungswelle der EU-Kommission wird mit dieser Gebäude-Richtlinie auf Sand gebaut“, sagte er zur Deutschen Presse-Agentur. Es fehle eine Solarpflicht für Gebäude, ein verbindliches Ende von Öl- und Gasheizungen sowie Sanierungen, damit Gebäude keine Energie mehr verbrauchen, sondern produzieren.

Der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) ist der Ansicht, dass die „Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie einen kohärenten europäischen Rahmen für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors schafft“. Der VKU sieht es aber als problematisch an, Vorgaben auf das Einzelgebäude zu verengen: Dies birgt die große Gefahr erheblicher Ineffizienzen und unnötiger Kosten. „Gerade auch weil die Richtlinie jetzt stärker die CO2-Vermeidung, insbesondere auch im Gebäudebestand, in den Vordergrund rückt, sollten die Vorgaben für Einzelgebäude verstärkt über alternative CO2-Vermeidungsstrategien erfüllt werden können“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Hierzu zählen laut Liebing vor allem Quartierslösungen in den Bereichen Strom- und Wärmeversorgung sowie Ladeinfrastruktur.

Für die Sanierungen sollen Finanzmittel teils durch das Corona-Aufbauprogramm bereitgestellt werden sowie einen Klimasozialfond, den die EU einrichten will. Die Kommission will außerdem die Energieeffizienzklassen vereinheitlichen und einen sogenannten Renovierungspass für Gebäude einführen.

Der Vorschlag der EU-Kommission wird nun von den EU-Ländern und dem Europaparlament diskutiert.

Mittwoch, 15.12.2021, 16:53 Uhr
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