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Energie & Management > Österreich - Energieeffzienz-Reformgesetz weiter in der Schwebe
Quelle: Fotolia / Photo-K
Österreich

Energieeffzienz-Reformgesetz weiter in der Schwebe

Auch nach dem Beschluss im Wirtschaftsausschuss des Parlaments zeichnet sich die nötige Zweidrittelmehrheit im Plenum nicht ab. Strafen der EU von rund 7 Millionen Euro drohen.
Die regierende Koalition aus der Österreichischen Volkspartei (ÖVP, konservativ) und den Grünen beschloss am 10. Mai im Wirtschaftsausschuss des Parlaments das Energieeffizienz-Reformgesetz (EnEffRefG). Ob der Beschluss im Plenum wie geplant am 24. Mai erfolgen kann, ist indessen unsicher. Die oppositionellen Sozialdemokraten (SPÖ) bestehen nach wie vor auf der sogenannten „Lieferantenverpflichtung“, also der Pflicht für die Energieunternehmen, Effizienzmaßnahmen bei ihren Kunden zu setzen oder zu finanzieren.

„Ohne diese würde das Gesetz nichts bringen. Es würde sogar hinter das alte Energieeffizienzgesetz zurückfallen“, hieß es seitens des Parlamentsklubs der SPÖ auf Anfrage der Redaktion. Und schon dieses Gesetz sei weitgehend zahnlos gewesen. Die Regierung lehnt die Lieferantenverpflichtung jedoch ab. ÖVP-Energiesprecherin Tanja Graf teilte in einer Aussendung mit, die Energieunternehmen würden ihre Verpflichtungen an die Endkunden „weiterreichen“ und diese damit belasten. Das aber komme nicht in Frage. Im Hintergrund steht der mächtige Wirtschaftsflügel der ÖVP, der sich vehement gegen jede Vorgabe für die Unternehmen zur Durchführung von Effizienzmaßnahmen wehrt. Ein Kompromiss zwischen der Regierung und den Sozialdemokraten zeichnet sich nicht ab.

Ohne die Zustimmung der SPÖ aber kommt die notwendige Zweidrittelmehrheit im Plenum nicht zustande. Die rechtsgerichtete Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) lehnt die Energiepolitik der Regierung und Energieministerin Leonore Gewesslers (Grüne) grundsätzlich ab. Die liberalen Neos wiederum verfügen nicht über eine ausreichende Zahl an Mandaten. Damit bleibt das EnEffRefG weiter in Schwebe.

Mahnendes Schreiben

Das Problem: Österreich hätte das Gesetz bis spätestens 25. Juni 2020 beschließen müssen, um die entsprechenden EU-Vorgaben umzusetzen. Erfolgt der Beschluss im Plenum nicht bei der nächsten regulären Sitzung am 24. Mai, besteht die Gefahr, dass die Kommission die seit langem angedrohten Strafen nach mehrfachem Aufschub nun tatsächlich verhängt. Laut einem Schreiben des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts (BKA - V) an das Energieministerium, das der Redaktion vorliegt, geht es um rund 7 Millionen Euro. Pro Tag könnte das „Zwangsgeld“ zwischen 2.040 und 122.400 Euro betragen.

Dem Schreiben zufolge übermittelte die Regierung der EU-Kommission am 1. Februar dieses Jahres einen Zeitplan. Der sah den Beschluss des EnEffRefG im Wirtschaftsausschuss zwischen dem 14. und dem 23. Februar vor. Das Plenum der ersten Kammer des Parlaments, des Nationalrates, sollte in der Sitzung am 1./2. März zustimmen. Die Billigung durch das Plenum der zweiten Kammer, des Bundesrates, war für 16. März vorgesehen. Die Kundmachung im Bundesgesetzblatt sowie die Notifikation bei der EU-Kommission sollten bis Ende März erfolgen.

Österreich hat diesen Plan nicht eingehalten. „Seitens BMK erging seit 1. 2. 2023 trotz diesbezüglichen Ersuchens kein Fortschrittsbericht. Es wurde bislang auch kein neuer Zeitplan mitgeteilt“, heißt es in dem Schreiben des BKA - V. Angesichts der möglichen finanziellen Konsequenzen ersucht der Verfassungsdienst das BMK „als federführend zuständiges Ressort nochmals eindringlich um Förderung der raschen parlamentarischen Beschlussfassung zum Energieeffizienz-Reformgesetz 2023“.
 

Sozialdemokraten verhandlungsbereit

Die SPÖ sieht die Regierungsparteien in der Pflicht, einen konsensfähigen Entwurf des Gesetzes vorzulegen. „Wir sind jederzeit verhandlungsbereit“, hieß es gegenüber der Redaktion. Kein Problem sei die bei den Sozialdemokraten laufende Führungsdebatte. Ob die derzeitige Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner abgelöst werde oder nicht, spiele hinsichtlich der Position der Partei zum EnEffRefG keine Rolle.

Donnerstag, 11.05.2023, 13:46 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich
Energieeffzienz-Reformgesetz weiter in der Schwebe
Auch nach dem Beschluss im Wirtschaftsausschuss des Parlaments zeichnet sich die nötige Zweidrittelmehrheit im Plenum nicht ab. Strafen der EU von rund 7 Millionen Euro drohen.
Die regierende Koalition aus der Österreichischen Volkspartei (ÖVP, konservativ) und den Grünen beschloss am 10. Mai im Wirtschaftsausschuss des Parlaments das Energieeffizienz-Reformgesetz (EnEffRefG). Ob der Beschluss im Plenum wie geplant am 24. Mai erfolgen kann, ist indessen unsicher. Die oppositionellen Sozialdemokraten (SPÖ) bestehen nach wie vor auf der sogenannten „Lieferantenverpflichtung“, also der Pflicht für die Energieunternehmen, Effizienzmaßnahmen bei ihren Kunden zu setzen oder zu finanzieren.

„Ohne diese würde das Gesetz nichts bringen. Es würde sogar hinter das alte Energieeffizienzgesetz zurückfallen“, hieß es seitens des Parlamentsklubs der SPÖ auf Anfrage der Redaktion. Und schon dieses Gesetz sei weitgehend zahnlos gewesen. Die Regierung lehnt die Lieferantenverpflichtung jedoch ab. ÖVP-Energiesprecherin Tanja Graf teilte in einer Aussendung mit, die Energieunternehmen würden ihre Verpflichtungen an die Endkunden „weiterreichen“ und diese damit belasten. Das aber komme nicht in Frage. Im Hintergrund steht der mächtige Wirtschaftsflügel der ÖVP, der sich vehement gegen jede Vorgabe für die Unternehmen zur Durchführung von Effizienzmaßnahmen wehrt. Ein Kompromiss zwischen der Regierung und den Sozialdemokraten zeichnet sich nicht ab.

Ohne die Zustimmung der SPÖ aber kommt die notwendige Zweidrittelmehrheit im Plenum nicht zustande. Die rechtsgerichtete Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) lehnt die Energiepolitik der Regierung und Energieministerin Leonore Gewesslers (Grüne) grundsätzlich ab. Die liberalen Neos wiederum verfügen nicht über eine ausreichende Zahl an Mandaten. Damit bleibt das EnEffRefG weiter in Schwebe.

Mahnendes Schreiben

Das Problem: Österreich hätte das Gesetz bis spätestens 25. Juni 2020 beschließen müssen, um die entsprechenden EU-Vorgaben umzusetzen. Erfolgt der Beschluss im Plenum nicht bei der nächsten regulären Sitzung am 24. Mai, besteht die Gefahr, dass die Kommission die seit langem angedrohten Strafen nach mehrfachem Aufschub nun tatsächlich verhängt. Laut einem Schreiben des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts (BKA - V) an das Energieministerium, das der Redaktion vorliegt, geht es um rund 7 Millionen Euro. Pro Tag könnte das „Zwangsgeld“ zwischen 2.040 und 122.400 Euro betragen.

Dem Schreiben zufolge übermittelte die Regierung der EU-Kommission am 1. Februar dieses Jahres einen Zeitplan. Der sah den Beschluss des EnEffRefG im Wirtschaftsausschuss zwischen dem 14. und dem 23. Februar vor. Das Plenum der ersten Kammer des Parlaments, des Nationalrates, sollte in der Sitzung am 1./2. März zustimmen. Die Billigung durch das Plenum der zweiten Kammer, des Bundesrates, war für 16. März vorgesehen. Die Kundmachung im Bundesgesetzblatt sowie die Notifikation bei der EU-Kommission sollten bis Ende März erfolgen.

Österreich hat diesen Plan nicht eingehalten. „Seitens BMK erging seit 1. 2. 2023 trotz diesbezüglichen Ersuchens kein Fortschrittsbericht. Es wurde bislang auch kein neuer Zeitplan mitgeteilt“, heißt es in dem Schreiben des BKA - V. Angesichts der möglichen finanziellen Konsequenzen ersucht der Verfassungsdienst das BMK „als federführend zuständiges Ressort nochmals eindringlich um Förderung der raschen parlamentarischen Beschlussfassung zum Energieeffizienz-Reformgesetz 2023“.
 

Sozialdemokraten verhandlungsbereit

Die SPÖ sieht die Regierungsparteien in der Pflicht, einen konsensfähigen Entwurf des Gesetzes vorzulegen. „Wir sind jederzeit verhandlungsbereit“, hieß es gegenüber der Redaktion. Kein Problem sei die bei den Sozialdemokraten laufende Führungsdebatte. Ob die derzeitige Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner abgelöst werde oder nicht, spiele hinsichtlich der Position der Partei zum EnEffRefG keine Rolle.

Donnerstag, 11.05.2023, 13:46 Uhr
Klaus Fischer

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