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Energie & Management > Interview -
Quelle: Fotolia/wellphoto
Interview

"Weitere Ungleichbehandlungen verhindern"

Im Interview mit E&M spricht Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender des Verbands Vedec, darüber, was die nächste Regierung dringend ändern muss, um Hemmnisse abzubauen.
E&M: Herr Dworschak, welche Hemmnisse sehen Sie derzeit für das Contracting gegenüber anderen vergleichbaren Energiedienstleistungen?

Dworschak: Das ist die systematische Benachteiligung einer Anlage, die von einem Dritten betrieben wird, gegenüber einer Eigenlösung. Leider ist das schon seit 30 Jahren ein Klassiker. An uns werden bei Förderprogrammen und gesetzlichen Regelungen höhere Anforderungen gestellt, die für andere nicht gelten. Selbst wenn etwa eine Wohnungsbaugesellschaft eine eigene Tochtergesellschaft gründet, mit der sie die Energieversorgung sicherstellen will, wird diese benachteiligt, und zwar bei der Mieterhöhung durch Modernisierung oder der Umlagefähigkeit von Wärmelieferkosten.

E&M: Wie könnten diese von einer neuen Bundesregierung aufgehoben werden?

Dworschak: Ein erster Schritt wäre, anzuerkennen, dass Energiedienstleistungen ein wichtiger Baustein der Energiewende sind. Da hört man viele Lippenbekenntnisse. Beim Stakeholder-Dialog klimaneutrale Wärme etwa und bei der daraus resultierenden Roadmap spielt Contracting keine Rolle. Für uns heißt das, immer weiter darauf zu achten, dass keine weitere Ungleichbehandlung entsteht oder neue Erschwernisse hinzukommen.
 
Tobias Dworschak
Quelle: Frank Urbansky

E&M: In welchen Punkten sollte die neue Wärmelieferverordnung Ihrer Meinung nach ausgestaltet werden?

Dworschak: Natürlich hinsichtlich der Ungleichbehandlung von Dienstleistern gegenüber einer Eigenumsetzung. Der Vermieter kann die Modernisierungserhöhung geltend machen, der Contractor muss Kostenneutralität nachweisen. Davon wollen wir auch nicht weg, weil Sozialverträglichkeit und Mieterschutz hohe Güter sind. Deswegen müsste man den Kostenvergleich vereinfachen. Und das ginge wieder mit digitalen Zählern, die besseres Datenmaterial liefern. Zudem sollte man nicht nur den Heizkessel betrachten, sondern das gesamte Gebäude hinsichtlich seiner Effizienz, etwa durch Dämmmaßnahmen. Das führt uns zu dem Thema Umstellung auf erneuerbare Energien. Wir schlagen eine Pauschale für erneuerbare Energien für einen Kostenvergleich vor. Denn wenn man klimaneutral ist, muss sich das im Kostenvergleich auswirken. In Zukunft wird das sicher über den CO2-Preis geschehen, derzeit jedoch noch nicht.

E&M: Welche bürokratischen Hürden bei Quartierslösungen mit Kundenanlagen gehören endgültig abgeschafft?

Dworschak: Der Begriff der Kundenanlage zielt ja auf den Quartiersgedanken ab. Es ist also ein Netz nicht zur allgemeinen Versorgung, sondern eben nur für dieses Quartier. Das wiederum kann man anhand einer installierten Leistung oder von Flächenausdehnung definieren. Wir sind überzeugt, dass diese Quartierslösungen ein wichtiger Baustein der dezentralen Energiewende sind.

E&M: Rechnen Sie in der neuen Legislaturperiode mit einem verpflichtenden Einbau von fernauslesbaren, also digitalen Wärmemengenzählern?

Dworschak: Das wäre eine Maßnahme, die einfach umgesetzt werden kann. Beim Strom geschieht das ja derzeit auch mit dem Smart Meter Rollout. Das würde außerdem hier fehlende Effizienzen sichtbar machen und zeigen, wie leistungsstark wir in diesem Bereich sind. Ich könnte mir vorstellen, dass es eine der Maßnahmen ist, die umgesetzt werden.

E&M: Glauben Sie, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für mehr Klimagerechtigkeit hier auch wirkt, egal auf welche Partei?

Dworschak: Die Regierung, auch die neue, kann sich nicht über dieses Urteil hinwegsetzen. Wenn es noch eines zusätzlichen Anreizes gebraucht hätte, dann so. Letztlich hängt es aber vom Ergebnis der Koalitionsverhandlungen ab, zu welchen konkreten Änderungen das führt.

E&M: Was kann die Branche unabhängig davon tun, also etwa um selbst die Initiative dazu zu ergreifen?

Dworschak: Eine Möglichkeit wäre, dass wir bestimmte Temperaturniveaus liefern und verkaufen, etwa 21 Grad Celsius Raumtemperatur. Dafür wird eine Flatrate veranschlagt. In Finnland und Schweden wird so etwas schon praktiziert. Wer mehr Wärme möchte, muss dafür einen Zuschlag zahlen. Man kann auch über die Laufzeit eines Vertrages zur Klimaneutralität kommen, indem man etwa steigende CO2-Kompensationen oder erneuerbare Energien einbaut. Letztlich ist die Energiewende eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Und da sind wir, die Energiedienstleister, diejenigen, die Hilfe anbieten.

Donnerstag, 23.09.2021, 08:00 Uhr
Frank Urbansky
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Interview
"Weitere Ungleichbehandlungen verhindern"
Im Interview mit E&M spricht Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender des Verbands Vedec, darüber, was die nächste Regierung dringend ändern muss, um Hemmnisse abzubauen.
E&M: Herr Dworschak, welche Hemmnisse sehen Sie derzeit für das Contracting gegenüber anderen vergleichbaren Energiedienstleistungen?

Dworschak: Das ist die systematische Benachteiligung einer Anlage, die von einem Dritten betrieben wird, gegenüber einer Eigenlösung. Leider ist das schon seit 30 Jahren ein Klassiker. An uns werden bei Förderprogrammen und gesetzlichen Regelungen höhere Anforderungen gestellt, die für andere nicht gelten. Selbst wenn etwa eine Wohnungsbaugesellschaft eine eigene Tochtergesellschaft gründet, mit der sie die Energieversorgung sicherstellen will, wird diese benachteiligt, und zwar bei der Mieterhöhung durch Modernisierung oder der Umlagefähigkeit von Wärmelieferkosten.

E&M: Wie könnten diese von einer neuen Bundesregierung aufgehoben werden?

Dworschak: Ein erster Schritt wäre, anzuerkennen, dass Energiedienstleistungen ein wichtiger Baustein der Energiewende sind. Da hört man viele Lippenbekenntnisse. Beim Stakeholder-Dialog klimaneutrale Wärme etwa und bei der daraus resultierenden Roadmap spielt Contracting keine Rolle. Für uns heißt das, immer weiter darauf zu achten, dass keine weitere Ungleichbehandlung entsteht oder neue Erschwernisse hinzukommen.
 
Tobias Dworschak
Quelle: Frank Urbansky

E&M: In welchen Punkten sollte die neue Wärmelieferverordnung Ihrer Meinung nach ausgestaltet werden?

Dworschak: Natürlich hinsichtlich der Ungleichbehandlung von Dienstleistern gegenüber einer Eigenumsetzung. Der Vermieter kann die Modernisierungserhöhung geltend machen, der Contractor muss Kostenneutralität nachweisen. Davon wollen wir auch nicht weg, weil Sozialverträglichkeit und Mieterschutz hohe Güter sind. Deswegen müsste man den Kostenvergleich vereinfachen. Und das ginge wieder mit digitalen Zählern, die besseres Datenmaterial liefern. Zudem sollte man nicht nur den Heizkessel betrachten, sondern das gesamte Gebäude hinsichtlich seiner Effizienz, etwa durch Dämmmaßnahmen. Das führt uns zu dem Thema Umstellung auf erneuerbare Energien. Wir schlagen eine Pauschale für erneuerbare Energien für einen Kostenvergleich vor. Denn wenn man klimaneutral ist, muss sich das im Kostenvergleich auswirken. In Zukunft wird das sicher über den CO2-Preis geschehen, derzeit jedoch noch nicht.

E&M: Welche bürokratischen Hürden bei Quartierslösungen mit Kundenanlagen gehören endgültig abgeschafft?

Dworschak: Der Begriff der Kundenanlage zielt ja auf den Quartiersgedanken ab. Es ist also ein Netz nicht zur allgemeinen Versorgung, sondern eben nur für dieses Quartier. Das wiederum kann man anhand einer installierten Leistung oder von Flächenausdehnung definieren. Wir sind überzeugt, dass diese Quartierslösungen ein wichtiger Baustein der dezentralen Energiewende sind.

E&M: Rechnen Sie in der neuen Legislaturperiode mit einem verpflichtenden Einbau von fernauslesbaren, also digitalen Wärmemengenzählern?

Dworschak: Das wäre eine Maßnahme, die einfach umgesetzt werden kann. Beim Strom geschieht das ja derzeit auch mit dem Smart Meter Rollout. Das würde außerdem hier fehlende Effizienzen sichtbar machen und zeigen, wie leistungsstark wir in diesem Bereich sind. Ich könnte mir vorstellen, dass es eine der Maßnahmen ist, die umgesetzt werden.

E&M: Glauben Sie, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für mehr Klimagerechtigkeit hier auch wirkt, egal auf welche Partei?

Dworschak: Die Regierung, auch die neue, kann sich nicht über dieses Urteil hinwegsetzen. Wenn es noch eines zusätzlichen Anreizes gebraucht hätte, dann so. Letztlich hängt es aber vom Ergebnis der Koalitionsverhandlungen ab, zu welchen konkreten Änderungen das führt.

E&M: Was kann die Branche unabhängig davon tun, also etwa um selbst die Initiative dazu zu ergreifen?

Dworschak: Eine Möglichkeit wäre, dass wir bestimmte Temperaturniveaus liefern und verkaufen, etwa 21 Grad Celsius Raumtemperatur. Dafür wird eine Flatrate veranschlagt. In Finnland und Schweden wird so etwas schon praktiziert. Wer mehr Wärme möchte, muss dafür einen Zuschlag zahlen. Man kann auch über die Laufzeit eines Vertrages zur Klimaneutralität kommen, indem man etwa steigende CO2-Kompensationen oder erneuerbare Energien einbaut. Letztlich ist die Energiewende eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Und da sind wir, die Energiedienstleister, diejenigen, die Hilfe anbieten.

Donnerstag, 23.09.2021, 08:00 Uhr
Frank Urbansky

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