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Ein sperriges Wort: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Contractoren müssen es jetzt beachten.
Am 1. April ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung sowie zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten in Kraft getreten. Auf dessen Konsequenzen für Contractoren weist jetzt der Verband für Wärmelieferung (VfW) hin. Denn in Artikel 1 wird das Gesetz über alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbrauchers
Donnerstag, 7.04.2016, 11:31 Uhr
Armin Müller
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