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Energie & Management > Wärme - Klare Hausaufgaben für die Energiewirtschaft
Quelle: Pixabay / ri
Wärme

Klare Hausaufgaben für die Energiewirtschaft

Die Ampelkoalition hat sich auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes(GEG) verständigt. Einen ersten Entwurf hat die  Regierung jetzt an die interessierten Parteien verschickt.
Danach besteht die Pflicht zu „erneuerbarem Heizen“ ab 1.Januar 2024, wenn eine neue Heizungsanlage eingebaut wird. In Härtefällen können Eigentümer von dieser Pflicht befreit werden. Bestehende Heizungen können weiterbetrieben und in begrenztem Umfang auch repariert werden. Bei einer Havarie der Öl- oder Gasheizung muss der Umstieg auf die erneuerbare Lösung nicht unbedingt sofort erfolgen. Man kann auch mehrjährige Ãœbergangsfristen in Anspruch nehmen.

Ãœbergangsregelungen sollen auch für Gebäude gelten, die mit Gaszentral- oder Gasetagenheizungen versorgt werden. In diesen Fällen haben die Eigentümer nach dem Ausfall der ersten Anlage drei Jahre Zeit, um das gesamte Gebäude umzustellen. Entscheiden sie sich für eine Zentralheizung beträgt die Ãœbergangsfrist dreizehn Jahre. Dabei können weiter auch Gasheizungen eingesetzt werden, wenn sie zu 65 Prozent mit „grünen Gasen“ betrieben werden oder in Kombination mit einer Wärmepumpe.

Neben Steuerermäßigungen können die Eigentümer auch eine gezielte aber nicht spezifizierte Förderung beantragen. Für den Einbau der klimafreundlichen Heizungen müssen sie nach Schätzung des BMWK in den ersten fünf Jahren 9 Milliarden Euro, danach 5 Milliarden Euro pro Jahr aufbringen. Dem stünden Einsparungen von jährlich 11 Milliarden Euro gegenüber. Dabei geht das Ministerium von weiter steigenden Öl- und Gaspreisen aus. Der Ãœbergang auf das „Erneuerbare Heizen“ werde damit „pragmatisch und sozial verträglich gestaltet“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des Bundeswirtschafts- und des Umweltministeriums.

Neben den Ãœbergangsfristen gebe es „verschiedene, technologieoffene Erfüllungsoptionen und Befreiungsmöglichkeiten“. Dazu gehörten beispielsweise die Solarthermie oder Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar seien. Letztere dürfen allerdindings nur eingebaut werden, „wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizung schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden“.

BDEW: Effiziente und praktikable Wärmewende

Damit gebe die Bundesregierung der Energiewirtschaft „eine klare Hausaufgabe mit auf den Weg“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des BDEW, Kerstin Andreae. Die lange Diskussion um das GEG habe sich mit den jetzt vereinbarten Verbesserungen gelohnt. Damit werde „eine effizient und praktikable Wärmewende“ möglich. Die Regierung setze richtigerweise „auf eine breite Palette von Infrastrukturen und Energieträgern für die Wärmeversorgung“. Unnötige Kosten würden so vermieden.

Entscheidend sei jetzt, dass die Vorgaben des neuen GEG mit den Plänen zur kommunalen Wärmeversorgung verzahnt würden. Von der Regierung erwarte die Branche „zeitnah auch ein Rahmengesetz für die kommunale Wärmeplanung“. Auf dieser Grundlage könnten belastbare Tranformationspläne für die Gas- und Fernwärmestruktur entwickelt werden.

Auch der Verband der kommunalen Unternehmen, VKU, begrüßte, dass sich die Koalition „auf Technologieoffenheit verständigt hat“. Diese dürfe allerdings nicht an „zu hohe Hürden“ geknüpft werden, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ingbert Liebing. Entscheidend sei, dass der Einsatz aller Technologien machbar und praxistauglich bleibe.

Daran haben die Immobilieneigentümer Zweifel. Der Verband Haus & Grund warnte deswegen vor einer finanziellen Ãœberlastung: „Für die meisten Immobilien bietet das GEG weder technologieoffene noch bezahlbare Lösungen und führt damit viele private Eigentümer zu einer finanziellen Ãœberlastung“, sagte der Präsident des Verbandes Kai Warnecke. Am Ende ließen die gesetzlichen Einschränkungen und die technischen Barrieren nur Wärmepumpen zu. Für ältere Gebäude käme praktisch nur die Kombination von Wärmepumpen und Gas infrage.

Auf scharfe Kritik trafen die Pläne der Koalition bei den Oppositionsparteien. CSU-Generalsekretär Martin Huber warf der Ampel vor, den „Klimaschutz mit der Brechstange“ zu betreiben. Die Linke sprach von einem „Verarmungsprogramm“. CDU-Fraktionsvize Jens Spahn erwartet viel Bürokratie bei der Umsetzung. Dagegen sei die angekündigte Förderung „weiterhin völlig ungeklärt“.

Montag, 3.04.2023, 16:25 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Wärme - Klare Hausaufgaben für die Energiewirtschaft
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Wärme
Klare Hausaufgaben für die Energiewirtschaft
Die Ampelkoalition hat sich auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes(GEG) verständigt. Einen ersten Entwurf hat die  Regierung jetzt an die interessierten Parteien verschickt.
Danach besteht die Pflicht zu „erneuerbarem Heizen“ ab 1.Januar 2024, wenn eine neue Heizungsanlage eingebaut wird. In Härtefällen können Eigentümer von dieser Pflicht befreit werden. Bestehende Heizungen können weiterbetrieben und in begrenztem Umfang auch repariert werden. Bei einer Havarie der Öl- oder Gasheizung muss der Umstieg auf die erneuerbare Lösung nicht unbedingt sofort erfolgen. Man kann auch mehrjährige Ãœbergangsfristen in Anspruch nehmen.

Ãœbergangsregelungen sollen auch für Gebäude gelten, die mit Gaszentral- oder Gasetagenheizungen versorgt werden. In diesen Fällen haben die Eigentümer nach dem Ausfall der ersten Anlage drei Jahre Zeit, um das gesamte Gebäude umzustellen. Entscheiden sie sich für eine Zentralheizung beträgt die Ãœbergangsfrist dreizehn Jahre. Dabei können weiter auch Gasheizungen eingesetzt werden, wenn sie zu 65 Prozent mit „grünen Gasen“ betrieben werden oder in Kombination mit einer Wärmepumpe.

Neben Steuerermäßigungen können die Eigentümer auch eine gezielte aber nicht spezifizierte Förderung beantragen. Für den Einbau der klimafreundlichen Heizungen müssen sie nach Schätzung des BMWK in den ersten fünf Jahren 9 Milliarden Euro, danach 5 Milliarden Euro pro Jahr aufbringen. Dem stünden Einsparungen von jährlich 11 Milliarden Euro gegenüber. Dabei geht das Ministerium von weiter steigenden Öl- und Gaspreisen aus. Der Ãœbergang auf das „Erneuerbare Heizen“ werde damit „pragmatisch und sozial verträglich gestaltet“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des Bundeswirtschafts- und des Umweltministeriums.

Neben den Ãœbergangsfristen gebe es „verschiedene, technologieoffene Erfüllungsoptionen und Befreiungsmöglichkeiten“. Dazu gehörten beispielsweise die Solarthermie oder Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar seien. Letztere dürfen allerdindings nur eingebaut werden, „wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizung schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden“.

BDEW: Effiziente und praktikable Wärmewende

Damit gebe die Bundesregierung der Energiewirtschaft „eine klare Hausaufgabe mit auf den Weg“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des BDEW, Kerstin Andreae. Die lange Diskussion um das GEG habe sich mit den jetzt vereinbarten Verbesserungen gelohnt. Damit werde „eine effizient und praktikable Wärmewende“ möglich. Die Regierung setze richtigerweise „auf eine breite Palette von Infrastrukturen und Energieträgern für die Wärmeversorgung“. Unnötige Kosten würden so vermieden.

Entscheidend sei jetzt, dass die Vorgaben des neuen GEG mit den Plänen zur kommunalen Wärmeversorgung verzahnt würden. Von der Regierung erwarte die Branche „zeitnah auch ein Rahmengesetz für die kommunale Wärmeplanung“. Auf dieser Grundlage könnten belastbare Tranformationspläne für die Gas- und Fernwärmestruktur entwickelt werden.

Auch der Verband der kommunalen Unternehmen, VKU, begrüßte, dass sich die Koalition „auf Technologieoffenheit verständigt hat“. Diese dürfe allerdings nicht an „zu hohe Hürden“ geknüpft werden, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ingbert Liebing. Entscheidend sei, dass der Einsatz aller Technologien machbar und praxistauglich bleibe.

Daran haben die Immobilieneigentümer Zweifel. Der Verband Haus & Grund warnte deswegen vor einer finanziellen Ãœberlastung: „Für die meisten Immobilien bietet das GEG weder technologieoffene noch bezahlbare Lösungen und führt damit viele private Eigentümer zu einer finanziellen Ãœberlastung“, sagte der Präsident des Verbandes Kai Warnecke. Am Ende ließen die gesetzlichen Einschränkungen und die technischen Barrieren nur Wärmepumpen zu. Für ältere Gebäude käme praktisch nur die Kombination von Wärmepumpen und Gas infrage.

Auf scharfe Kritik trafen die Pläne der Koalition bei den Oppositionsparteien. CSU-Generalsekretär Martin Huber warf der Ampel vor, den „Klimaschutz mit der Brechstange“ zu betreiben. Die Linke sprach von einem „Verarmungsprogramm“. CDU-Fraktionsvize Jens Spahn erwartet viel Bürokratie bei der Umsetzung. Dagegen sei die angekündigte Förderung „weiterhin völlig ungeklärt“.

Montag, 3.04.2023, 16:25 Uhr
Tom Weingärtner

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