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Energie & Management > Baden-Württemberg - Hilfe bei Energie-Contracting für Kommunen
Quelle: Fotolia / Martina Berg
Baden-Württemberg

Hilfe bei Energie-Contracting für Kommunen

Bei öffentlichen Liegenschaften muss meist die Kommunalaufsicht Contracting-Projekte genehmigen. Eine neue Handreichung für Baden-Württemberg soll der Aufsicht bei der Prüfung helfen.
Städte und Gemeinden haben in Schulen, Rathäusern und Sporthallen einen großen energetischen Sanierungsbedarf. Doch oft fehlen ihnen die nötigen finanziellen Mittel zum Umbau sowie Kapazitäten für die Planung und Umsetzung. Einen Ausweg aus diesem Dilemma bietet das Energie-Contracting.

Eine neue Handreichung der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) zeigt Kommunalaufsichtsbehörden im Südwesten, wie sie die immer häufiger auf ihrem Tisch landenden Contracting-Verträge einfacher prüfen können, teilte die Landesenergieagentur am 8. März mit.

In den meisten Fällen werden Contracting-Projekte über den Effizienzdienstleister finanziert. Die Kommunalaufsicht muss diese dann genehmigen. Denn die Zahlungsverpflichtungen der Kommune werden laut Landesverwaltungsrecht einer Kreditaufnahme gleichgestellt. Die Prüfung der oft komplexen Verträge durch Regierungspräsidien und Landratsämter ist jedoch nicht ganz einfach, so die KEA-BW. Eine neue Handreichung der KEA-BW soll hier künftig Hilfestellung bieten.

Das achtseitige Papier zeigt, welche Dokumente auf welcher Rechtsgrundlage zu prüfen sind und unterstützt so die Genehmigungsverfahren für die Projekte. Diese Handreichung hebt auf die verwaltungsrechtlichen Vorschriften in Baden-Württemberg ab, teilte die KEA-BW auf Nachfrage der Redaktion mit. Diese können in anderen Bundesländern zwar ähnlich sein, aber auch differieren. Daher könne diese Handreichung anderen Bundesländern gegebenenfalls als Groborientierung dienen, aber nicht im Detail.

Contracting am Beispiel der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen

Kommunen und Unternehmen nutzen das Contracting-Modell immer häufiger, um ihre Liegenschaften sanieren zu lassen. Eine solche Kommune ist die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen. Der Ort mit rund 10.000 Einwohnern im baden-württembergischen Landkreis Karlsruhe hatte sich dazu entschieden, sein Schul- und Sportzentrum aus den 1970er-Jahren umfassend energetisch sanieren zu lassen. Die erneuerte Anlagentechnik im Schulzentrum wird am 1. April 2022 ein Jahr in Betrieb sein.

Der Contractor errichtete zur Strom- und Wärmeversorgung zwei effiziente Blockheizkraftwerke. Er dämmte außerdem die Gebäudehülle der Sporthalle und des Schwimmbades, installierte eine Lüftungsanlage sowie eine energiesparende Beleuchtung und erneuerte die Badewassertechnik und die Sanitäranlagen. Neue Regelungstechnik spart weitere Energie ein. Mit der Sanierung wurde nicht nur die Gebäudetechnik aufgewertet, sondern es verbesserten sich auch die Bedingungen für das Lernen und den Sport in dem Bildungskomplex.

Der Wärmeverbrauch verringerte sich durch die Maßnahmen um 41 %, der Stromverbrauch um 58 %. Die Gebäude sparen jedes Jahr rund 600 Tonnen CO2-Äquivalente ein, eine Reduktion um 68 %. Die Energiekosten sanken um jährlich 285.000 Euro. Nach 15 Jahren ist die Investition des Contractors abbezahlt.

Die "Handreichung zur Genehmigung von Contracting-Projekten in Baden-Württemberg" kann von Rechtsaufsichtsbehörden beim Kompetenzzentrum Contracting der KEA-BW unter contracting@kea-bw.de bestellt werden.

Freitag, 11.03.2022, 09:00 Uhr
Heidi Roider
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Quelle: Fotolia / Martina Berg
Baden-Württemberg
Hilfe bei Energie-Contracting für Kommunen
Bei öffentlichen Liegenschaften muss meist die Kommunalaufsicht Contracting-Projekte genehmigen. Eine neue Handreichung für Baden-Württemberg soll der Aufsicht bei der Prüfung helfen.
Städte und Gemeinden haben in Schulen, Rathäusern und Sporthallen einen großen energetischen Sanierungsbedarf. Doch oft fehlen ihnen die nötigen finanziellen Mittel zum Umbau sowie Kapazitäten für die Planung und Umsetzung. Einen Ausweg aus diesem Dilemma bietet das Energie-Contracting.

Eine neue Handreichung der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) zeigt Kommunalaufsichtsbehörden im Südwesten, wie sie die immer häufiger auf ihrem Tisch landenden Contracting-Verträge einfacher prüfen können, teilte die Landesenergieagentur am 8. März mit.

In den meisten Fällen werden Contracting-Projekte über den Effizienzdienstleister finanziert. Die Kommunalaufsicht muss diese dann genehmigen. Denn die Zahlungsverpflichtungen der Kommune werden laut Landesverwaltungsrecht einer Kreditaufnahme gleichgestellt. Die Prüfung der oft komplexen Verträge durch Regierungspräsidien und Landratsämter ist jedoch nicht ganz einfach, so die KEA-BW. Eine neue Handreichung der KEA-BW soll hier künftig Hilfestellung bieten.

Das achtseitige Papier zeigt, welche Dokumente auf welcher Rechtsgrundlage zu prüfen sind und unterstützt so die Genehmigungsverfahren für die Projekte. Diese Handreichung hebt auf die verwaltungsrechtlichen Vorschriften in Baden-Württemberg ab, teilte die KEA-BW auf Nachfrage der Redaktion mit. Diese können in anderen Bundesländern zwar ähnlich sein, aber auch differieren. Daher könne diese Handreichung anderen Bundesländern gegebenenfalls als Groborientierung dienen, aber nicht im Detail.

Contracting am Beispiel der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen

Kommunen und Unternehmen nutzen das Contracting-Modell immer häufiger, um ihre Liegenschaften sanieren zu lassen. Eine solche Kommune ist die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen. Der Ort mit rund 10.000 Einwohnern im baden-württembergischen Landkreis Karlsruhe hatte sich dazu entschieden, sein Schul- und Sportzentrum aus den 1970er-Jahren umfassend energetisch sanieren zu lassen. Die erneuerte Anlagentechnik im Schulzentrum wird am 1. April 2022 ein Jahr in Betrieb sein.

Der Contractor errichtete zur Strom- und Wärmeversorgung zwei effiziente Blockheizkraftwerke. Er dämmte außerdem die Gebäudehülle der Sporthalle und des Schwimmbades, installierte eine Lüftungsanlage sowie eine energiesparende Beleuchtung und erneuerte die Badewassertechnik und die Sanitäranlagen. Neue Regelungstechnik spart weitere Energie ein. Mit der Sanierung wurde nicht nur die Gebäudetechnik aufgewertet, sondern es verbesserten sich auch die Bedingungen für das Lernen und den Sport in dem Bildungskomplex.

Der Wärmeverbrauch verringerte sich durch die Maßnahmen um 41 %, der Stromverbrauch um 58 %. Die Gebäude sparen jedes Jahr rund 600 Tonnen CO2-Äquivalente ein, eine Reduktion um 68 %. Die Energiekosten sanken um jährlich 285.000 Euro. Nach 15 Jahren ist die Investition des Contractors abbezahlt.

Die "Handreichung zur Genehmigung von Contracting-Projekten in Baden-Württemberg" kann von Rechtsaufsichtsbehörden beim Kompetenzzentrum Contracting der KEA-BW unter contracting@kea-bw.de bestellt werden.

Freitag, 11.03.2022, 09:00 Uhr
Heidi Roider

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