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Der Ausbau der Windkraft an Land wird auf doppelte Weise gedrosselt. Eine davon ist die Einrichtung sogenannter Netzausbaugebiete. Die entsprechende Verordnung ist nun unterzeichnet.
Ab dem 1. März 2017 gelten die Regelungen einer neuen Verordnung. Es ist die Änderungsverordnung zur Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung. Dabei geht es um die Einrichtung und Gestaltung sogenannter Netzausbaugebiete, die zusätzlich zum bundesweit geltenden Ausbaudeckel die Windkraft in bestimmten Regionen begrenzen sollen, um mögliche starke Belastungen des Übertragungsnetzes zu verhindern
Montag, 20.02.2017, 16:54 Uhr
Fritz Wilhelm
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