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Energie & Management > Regenerative - PV auf Kirchendächern kommt gut an
Quelle: Fotolia / vencav
Regenerative

PV auf Kirchendächern kommt gut an

Nach einer Gesetzesänderung in NRW können auch auf Baudenkmäler PV-Anlagen montiert werden. Auch in Baden-Württemberg wird das seit kurzem erleichtert.
„Wir stellen ein reges Interesse an der Errichtung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen auf Baudenkmälern fest“, sagte ein Sprecher des Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) zur Redaktion. Genaue Zahlen könne er noch nicht nennen. Der Ökoverband wie auch die Verbraucherzentrale NRW haben in jüngster Zeit vermehrt Anfragen von Besitzern denkmalgeschützter Gebäude in Sachen erneuerbare Energien registriert, wie sie gemeinsam mitteilten.

Der Grund: Seit dem 1. Juni erleichtert ein Gesetz in Nordrhein-Westfalen die Montage von sichtbaren Ökostromanlagen auf alten und schützenswerten Häusern. In dem Bundesland gibt es rund 82.000 denkmalgeschützte Baudenkmäler. Davon sind etwa 80 % laut LEE NRW in privater Hand.

„Wir sind froh über das steigende Interesse, auch Baudenkmäler für erneuerbare Energien zu nutzen. Das zeigt, dass die Gesetznovelle überfällig gewesen ist“, teilte LEE NRW-Geschäftsführer Christian Mildenberger mit. Mit PV, Solarthermie und energetischer Sanierungen könnten alte, geschützte Gebäude nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern die Gebäude für die Besitzer zudem wirtschaftlicher machen und obendrein auch noch bezahlbaren Wohnraum liefern.

Baden-Württemberg will Genehmigung schnell verteilen

Auch das Land Baden-Württemberg erleichtert seit kurzem die Installation von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Wie die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU), Anfang Juli bekannt gab, hat ihr Haus als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes entsprechende Leitlinien erlassen.

„Viele Besitzer denkmalgeschützter Gebäude, insbesondere auch die Kirchen, wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Diesem Wunsch tragen wir mit den neuen Leitlinien Rechnung“, so Ministerin Razavi. „Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes kommt künftig noch eine Ablehnung einer PV-Anlage in Betracht.

Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten möchte, brauche dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Laut den Leitlinien ist diese Genehmigung aber „regelmäßig“ zu erteilen, wenn sich die Solaranlagen „der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht werden“.
 

Donnerstag, 14.07.2022, 13:33 Uhr
Stefan Sagmeister
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PV auf Kirchendächern kommt gut an
Nach einer Gesetzesänderung in NRW können auch auf Baudenkmäler PV-Anlagen montiert werden. Auch in Baden-Württemberg wird das seit kurzem erleichtert.
„Wir stellen ein reges Interesse an der Errichtung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen auf Baudenkmälern fest“, sagte ein Sprecher des Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) zur Redaktion. Genaue Zahlen könne er noch nicht nennen. Der Ökoverband wie auch die Verbraucherzentrale NRW haben in jüngster Zeit vermehrt Anfragen von Besitzern denkmalgeschützter Gebäude in Sachen erneuerbare Energien registriert, wie sie gemeinsam mitteilten.

Der Grund: Seit dem 1. Juni erleichtert ein Gesetz in Nordrhein-Westfalen die Montage von sichtbaren Ökostromanlagen auf alten und schützenswerten Häusern. In dem Bundesland gibt es rund 82.000 denkmalgeschützte Baudenkmäler. Davon sind etwa 80 % laut LEE NRW in privater Hand.

„Wir sind froh über das steigende Interesse, auch Baudenkmäler für erneuerbare Energien zu nutzen. Das zeigt, dass die Gesetznovelle überfällig gewesen ist“, teilte LEE NRW-Geschäftsführer Christian Mildenberger mit. Mit PV, Solarthermie und energetischer Sanierungen könnten alte, geschützte Gebäude nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern die Gebäude für die Besitzer zudem wirtschaftlicher machen und obendrein auch noch bezahlbaren Wohnraum liefern.

Baden-Württemberg will Genehmigung schnell verteilen

Auch das Land Baden-Württemberg erleichtert seit kurzem die Installation von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Wie die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU), Anfang Juli bekannt gab, hat ihr Haus als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes entsprechende Leitlinien erlassen.

„Viele Besitzer denkmalgeschützter Gebäude, insbesondere auch die Kirchen, wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Diesem Wunsch tragen wir mit den neuen Leitlinien Rechnung“, so Ministerin Razavi. „Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes kommt künftig noch eine Ablehnung einer PV-Anlage in Betracht.

Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten möchte, brauche dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Laut den Leitlinien ist diese Genehmigung aber „regelmäßig“ zu erteilen, wenn sich die Solaranlagen „der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht werden“.
 

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Stefan Sagmeister

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