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Energie & Management > Klimaschutz - Impulspapier von Dena und BBH für Sofortmaßnahmen
Quelle: Shutterstock / Romolo Tavani
Klimaschutz

Impulspapier von Dena und BBH für Sofortmaßnahmen

Deutsche Energie-Agentur (Dena) und die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) haben ein Impulspapier mit 14 Sofortmaßnahmen für Energiewende und Klimaschutz veröffentlicht.
 „Die neue Bundesregierung steht vor einer Jahrhundertaufgabe, um unseren Beitrag zu den globalen Klimazielen zu erreichen“, begründen Dena-Chef Andreas Kuhlmann und BBH-Partnerin Ines Zenke die Motivation für das Impulspapier. 

Der vorgelegte Koalitionsvertrag gehe in die richtige Richtung. „Mit diesem Papier wollen wir einen schlanken und konstruktiven Vorschlag machen, mit welchen konkreten Maßnahmen der neue Koalitionsvertrag schnell mit Leben gefüllt werden kann“, so Kuhlmann und Zenke.

Die Impulse im Einzelnen: 
  • Abschaffung EEG-Umlage: Die EEG-Umlage sollte zügig auf null sinken. Dies könnte über eine stufenweise Aufstockung der Steuerfinanzierung der EEG-Differenzkosten erfolgen. Die Stromsteuer sollte CO2-gekoppelt ausgestaltet oder auf ein Mindestmaß gekürzt werden. Dieser grundlegende Umbau bringt erhebliche Vereinfachungen im Energierecht und entlastet Unternehmen und Behörden vom Vollzugs- und Abwicklungsaufwand.
  • Integrierte PV-Konzepte wie Agri-PV ermöglichen: Für Agri-PV-Anlagen sollte ein eigener Fördertatbestand im EEG geschaffen werden. Bei den Innovationsausschreibungen im April 2022 sollten für jeden Anlagentyp der besonderen Solaranlagen Mindestmengen vorgesehen werden.
  • PV-Pflicht für Dachanlagen: Es sollte eine grundsätzliche Pflicht zur Errichtung und zum Betrieb von PV-Aufdachanlagen eingeführt werden, die alle Neubauten erfasst, also gewerblich genutzte ebenso wie private Neubauten. Die Pflicht sollte auch für Fälle grundlegender Renovierungen gelten.
  • Beschleunigung von Genehmigungen für Windenergie: Um die Verfahren zu verkürzen, kann eine Genehmigung als erteilt gelten, wenn die Genehmigungsbehörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist über den Genehmigungsantrag entscheidet. Diese Maßnahme ließe sich kurzfristig durch Aufnahme in § 10 BundesImmissionsschutzgesetz umsetzen.
  • Mehrkosten der CO2-Bepreisung zwischen Vermieter und Mieter aufteilen: Die Kosten werden schwerpunktmäßig dort verortet, wo die jeweils größten Einflussmöglichkeiten auf die Energieeinsparung liegen. 
  • Freiräume für Experimente in der kommunalen Verkehrsplanung: Der Handlungsspielraum der Kommunen für verkehrsplanerische Maßnahmen lässt sich auf mehreren Ebenen erweitern. Durch Änderung des § 6 StVG, auf dem die StVO beruht, und des § 45 StVO, könnten beispielsweise Anordnungen aus Gründen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes ermöglicht werden.
  • Über einen CO2-Schattenpreis die nachhaltige Beschaffung der öffentlichen Hand stärken: Mit CO2-Schattenpreisen von z. B. 195 Euro und mehr werden konventionell hergestellte Produkte virtuell teurer und die Verwendung vieler klimafreundlich hergestellter Grundprodukte möglich, bei deren Herstellung CO2-Vermeidungskosten in ähnlicher Höhe anfallen. Die öffentliche Hand dürfte bei Ausschreibungen das klimagünstigere Produkt ohne Verstoß gegen Haushaltsrecht auswählen.
  • Peer-to-Peer-Trading und Prosuming: Um lokalen Peer-to-Peer-Handel zu ermöglichen, muss die bestehende Experimentierklausel des § 119 EnWG geöffnet werden für weitere Forschungs- und Entwicklungsprogramme. Die Ergebnisse der experimentellen Projekte können genutzt werden, um den für Prosumenten-Geschäftsmodelle erforderlichen regulatorischen Rahmen zu ermitteln.
  • Zusammenarbeit von Genehmigungsbehörden optimieren: Das Instrument der Konzentrationswirkung, das die Entscheidungskompetenz bei einer Behörde bündelt, ist zwar bereits vorhanden. In der Praxis laufen die damit möglichen Synergieeffekte aber oft ins Leere, da die federführenden Behörden meist nur zurückhaltend Vorgaben machen. Klare und objektive Leitlinien können hier für Beschleunigung sorgen.
  • Mieterstrom: Wenn der Mieterstromzuschlag auch für größere Solaranlagen (mehr als 100 kW) auf einem Gebäude gezahlt wird, erhöht das die Einsatzmöglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit der Projekte.
  • Flexibilitäten netzseitig aktivieren: Durch die Möglichkeit der (begrenzten) Netzsteuerung wird der Ausbaubedarf im Verteilnetz besser gestreckt. Das ermöglicht den effizienteren Anschluss von Prosumern und Anlagen wie Wärmepumpen und Ladesäulen.
  • Green PPA: Das Interesse an grünen Direktstromlieferungen nimmt seit einiger Zeit sprunghaft zu. Dabei kommt der Strom etwa aus ausgeförderten Anlagen oder Neuanlagen, die gänzlich ohne Förderung geplant sind.
  • Netzinfrastrukturpotenzial aktivieren: Die Logik der Netzentgelte und -anschlussgebühren muss am übergeordneten Ziel der integrierten Energiewende ausgerichtet sein, einschließlich der Sektorkopplung.
  • Sektorübergreifende Quartierkonzepte ermöglichen: Durch einen Quartiersansatz könnten vermehrt lokale Potenziale für die dezentrale Energieversorgung genutzt werden.
Das Impulspapier kann von der BBH-Website heruntergeladen werden.

Freitag, 26.11.2021, 13:34 Uhr
Peter Koller
Energie & Management > Klimaschutz - Impulspapier von Dena und BBH für Sofortmaßnahmen
Quelle: Shutterstock / Romolo Tavani
Klimaschutz
Impulspapier von Dena und BBH für Sofortmaßnahmen
Deutsche Energie-Agentur (Dena) und die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) haben ein Impulspapier mit 14 Sofortmaßnahmen für Energiewende und Klimaschutz veröffentlicht.
 „Die neue Bundesregierung steht vor einer Jahrhundertaufgabe, um unseren Beitrag zu den globalen Klimazielen zu erreichen“, begründen Dena-Chef Andreas Kuhlmann und BBH-Partnerin Ines Zenke die Motivation für das Impulspapier. 

Der vorgelegte Koalitionsvertrag gehe in die richtige Richtung. „Mit diesem Papier wollen wir einen schlanken und konstruktiven Vorschlag machen, mit welchen konkreten Maßnahmen der neue Koalitionsvertrag schnell mit Leben gefüllt werden kann“, so Kuhlmann und Zenke.

Die Impulse im Einzelnen: 
  • Abschaffung EEG-Umlage: Die EEG-Umlage sollte zügig auf null sinken. Dies könnte über eine stufenweise Aufstockung der Steuerfinanzierung der EEG-Differenzkosten erfolgen. Die Stromsteuer sollte CO2-gekoppelt ausgestaltet oder auf ein Mindestmaß gekürzt werden. Dieser grundlegende Umbau bringt erhebliche Vereinfachungen im Energierecht und entlastet Unternehmen und Behörden vom Vollzugs- und Abwicklungsaufwand.
  • Integrierte PV-Konzepte wie Agri-PV ermöglichen: Für Agri-PV-Anlagen sollte ein eigener Fördertatbestand im EEG geschaffen werden. Bei den Innovationsausschreibungen im April 2022 sollten für jeden Anlagentyp der besonderen Solaranlagen Mindestmengen vorgesehen werden.
  • PV-Pflicht für Dachanlagen: Es sollte eine grundsätzliche Pflicht zur Errichtung und zum Betrieb von PV-Aufdachanlagen eingeführt werden, die alle Neubauten erfasst, also gewerblich genutzte ebenso wie private Neubauten. Die Pflicht sollte auch für Fälle grundlegender Renovierungen gelten.
  • Beschleunigung von Genehmigungen für Windenergie: Um die Verfahren zu verkürzen, kann eine Genehmigung als erteilt gelten, wenn die Genehmigungsbehörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist über den Genehmigungsantrag entscheidet. Diese Maßnahme ließe sich kurzfristig durch Aufnahme in § 10 BundesImmissionsschutzgesetz umsetzen.
  • Mehrkosten der CO2-Bepreisung zwischen Vermieter und Mieter aufteilen: Die Kosten werden schwerpunktmäßig dort verortet, wo die jeweils größten Einflussmöglichkeiten auf die Energieeinsparung liegen. 
  • Freiräume für Experimente in der kommunalen Verkehrsplanung: Der Handlungsspielraum der Kommunen für verkehrsplanerische Maßnahmen lässt sich auf mehreren Ebenen erweitern. Durch Änderung des § 6 StVG, auf dem die StVO beruht, und des § 45 StVO, könnten beispielsweise Anordnungen aus Gründen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes ermöglicht werden.
  • Über einen CO2-Schattenpreis die nachhaltige Beschaffung der öffentlichen Hand stärken: Mit CO2-Schattenpreisen von z. B. 195 Euro und mehr werden konventionell hergestellte Produkte virtuell teurer und die Verwendung vieler klimafreundlich hergestellter Grundprodukte möglich, bei deren Herstellung CO2-Vermeidungskosten in ähnlicher Höhe anfallen. Die öffentliche Hand dürfte bei Ausschreibungen das klimagünstigere Produkt ohne Verstoß gegen Haushaltsrecht auswählen.
  • Peer-to-Peer-Trading und Prosuming: Um lokalen Peer-to-Peer-Handel zu ermöglichen, muss die bestehende Experimentierklausel des § 119 EnWG geöffnet werden für weitere Forschungs- und Entwicklungsprogramme. Die Ergebnisse der experimentellen Projekte können genutzt werden, um den für Prosumenten-Geschäftsmodelle erforderlichen regulatorischen Rahmen zu ermitteln.
  • Zusammenarbeit von Genehmigungsbehörden optimieren: Das Instrument der Konzentrationswirkung, das die Entscheidungskompetenz bei einer Behörde bündelt, ist zwar bereits vorhanden. In der Praxis laufen die damit möglichen Synergieeffekte aber oft ins Leere, da die federführenden Behörden meist nur zurückhaltend Vorgaben machen. Klare und objektive Leitlinien können hier für Beschleunigung sorgen.
  • Mieterstrom: Wenn der Mieterstromzuschlag auch für größere Solaranlagen (mehr als 100 kW) auf einem Gebäude gezahlt wird, erhöht das die Einsatzmöglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit der Projekte.
  • Flexibilitäten netzseitig aktivieren: Durch die Möglichkeit der (begrenzten) Netzsteuerung wird der Ausbaubedarf im Verteilnetz besser gestreckt. Das ermöglicht den effizienteren Anschluss von Prosumern und Anlagen wie Wärmepumpen und Ladesäulen.
  • Green PPA: Das Interesse an grünen Direktstromlieferungen nimmt seit einiger Zeit sprunghaft zu. Dabei kommt der Strom etwa aus ausgeförderten Anlagen oder Neuanlagen, die gänzlich ohne Förderung geplant sind.
  • Netzinfrastrukturpotenzial aktivieren: Die Logik der Netzentgelte und -anschlussgebühren muss am übergeordneten Ziel der integrierten Energiewende ausgerichtet sein, einschließlich der Sektorkopplung.
  • Sektorübergreifende Quartierkonzepte ermöglichen: Durch einen Quartiersansatz könnten vermehrt lokale Potenziale für die dezentrale Energieversorgung genutzt werden.
Das Impulspapier kann von der BBH-Website heruntergeladen werden.

Freitag, 26.11.2021, 13:34 Uhr
Peter Koller

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