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Energie & Management > Effizienz - Energiesparverordnungen in Ministeriumsabstimmung
Quelle: E&M
Effizienz

Energiesparverordnungen in Ministeriumsabstimmung

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat ordnungsrechtlichen Eingriffe zum Energiesparen ab Herbst angekündigt. Ziele sind öffentliche Gebäude, aber auch Haushalte und Unternehmen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat für die Heizperiode strenge Energiesparvorschriften angekündigt. Die Maßnahmen sind derzeit in der Abstimmung mit den anderen Ministerien. Unter anderem müssen öffentliche Bedienstete künftig mit 19 Grad Celsius in ihren Amtsstuben auskommen und kaltem Wasser zum Händewaschen.
Die Maßnahmen sollen laut dem Entwurf über das Energiesicherungsgesetz in Verordnungen umgesetzt werden.

Geplante Maßnahmen der Verordnungen
  • Private Pools dürfen nicht mehr mit Erdgas oder Strom beheizt werden
  • In öffentlichen Liegenschaften - Krankenhäuser, soziale Einrichtungen natürlich ausgenommen - soll nur noch auf 19 Grad geheizt werden. An Waschbecken soll es kein warmes Wasser mehr geben, es sei denn dies sei hygienisch notwendig.
  • Öffentliche Gebäude und Denkmäler werden nachts nicht mehr angestrahlt
  • und Werbeanlagen nicht mehr beleuchtet zwischen 22 und 6 Uhr.
Einsparungen in der Arbeitswelt würden laut Bundeswirtschaftsministerium gerade mit dem Arbeitsministerium und den Sozialpartnern abgesprochen. Ziel ist es, trotz der gedrosselten russischen Gasexporten und den EU-Embargos auf Öl und Kohle aus dem kriegführenden Land durch den Winter zu kommen. Dafür ist ein um 20 % reduzierter Erdgasverbrauch nötig.

Die Verordnung soll zunächst für zwei Jahre gelten, bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Oktober in Kraft treten. Zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen, privaten und Firmengebäuden sind weitere Maßnahmen geplant.

Pflicht zu jährlichen Heizungsprüfung und Einstellung für Optimierung und Nachtabsenkung bis zur Heizperiode 2023/24

Pflicht zum hydraulischen Abgleich in großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis. Dies soll für Firmen und öffentliche Gebäude (ab 1000 m2) sowie für große Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten gelten. Bei Wohngebäuden ab 10 Wohneinheiten muss dies bis September 2023 erfolgen, ab sechs Wohneinheiten bis September 2024. Der Eigentümer oder Vermieter soll die Kosten als Instandhaltungsmaßnahme tragen.

Pflicht zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen, was sich innerhalb der Nutzungsdauer amortisiere. Dies gelte für ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizungen.

Verpflichtung zu wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen für Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10.000 MWh pro Jahr ab dem 1. Oktober 2022. Maßnahmen aus Energieaudits sollen umgesetzt werden müssen. Auch Unternehmen würden dazu verpflichtet, den hydraulischen Abgleich vorzunehmen sowie ineffiziente Heizungspumpen auszutauschen.

Montag, 15.08.2022, 13:11 Uhr
Georg Eble/Susanne Harmsen
Energie & Management > Effizienz - Energiesparverordnungen in Ministeriumsabstimmung
Quelle: E&M
Effizienz
Energiesparverordnungen in Ministeriumsabstimmung
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat ordnungsrechtlichen Eingriffe zum Energiesparen ab Herbst angekündigt. Ziele sind öffentliche Gebäude, aber auch Haushalte und Unternehmen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat für die Heizperiode strenge Energiesparvorschriften angekündigt. Die Maßnahmen sind derzeit in der Abstimmung mit den anderen Ministerien. Unter anderem müssen öffentliche Bedienstete künftig mit 19 Grad Celsius in ihren Amtsstuben auskommen und kaltem Wasser zum Händewaschen.
Die Maßnahmen sollen laut dem Entwurf über das Energiesicherungsgesetz in Verordnungen umgesetzt werden.

Geplante Maßnahmen der Verordnungen
  • Private Pools dürfen nicht mehr mit Erdgas oder Strom beheizt werden
  • In öffentlichen Liegenschaften - Krankenhäuser, soziale Einrichtungen natürlich ausgenommen - soll nur noch auf 19 Grad geheizt werden. An Waschbecken soll es kein warmes Wasser mehr geben, es sei denn dies sei hygienisch notwendig.
  • Öffentliche Gebäude und Denkmäler werden nachts nicht mehr angestrahlt
  • und Werbeanlagen nicht mehr beleuchtet zwischen 22 und 6 Uhr.
Einsparungen in der Arbeitswelt würden laut Bundeswirtschaftsministerium gerade mit dem Arbeitsministerium und den Sozialpartnern abgesprochen. Ziel ist es, trotz der gedrosselten russischen Gasexporten und den EU-Embargos auf Öl und Kohle aus dem kriegführenden Land durch den Winter zu kommen. Dafür ist ein um 20 % reduzierter Erdgasverbrauch nötig.

Die Verordnung soll zunächst für zwei Jahre gelten, bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Oktober in Kraft treten. Zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen, privaten und Firmengebäuden sind weitere Maßnahmen geplant.

Pflicht zu jährlichen Heizungsprüfung und Einstellung für Optimierung und Nachtabsenkung bis zur Heizperiode 2023/24

Pflicht zum hydraulischen Abgleich in großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis. Dies soll für Firmen und öffentliche Gebäude (ab 1000 m2) sowie für große Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten gelten. Bei Wohngebäuden ab 10 Wohneinheiten muss dies bis September 2023 erfolgen, ab sechs Wohneinheiten bis September 2024. Der Eigentümer oder Vermieter soll die Kosten als Instandhaltungsmaßnahme tragen.

Pflicht zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen, was sich innerhalb der Nutzungsdauer amortisiere. Dies gelte für ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizungen.

Verpflichtung zu wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen für Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10.000 MWh pro Jahr ab dem 1. Oktober 2022. Maßnahmen aus Energieaudits sollen umgesetzt werden müssen. Auch Unternehmen würden dazu verpflichtet, den hydraulischen Abgleich vorzunehmen sowie ineffiziente Heizungspumpen auszutauschen.

Montag, 15.08.2022, 13:11 Uhr
Georg Eble/Susanne Harmsen

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