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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Gemeinnützige bekommen weiter E-Auto-Förderung
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Elektrofahrzeuge

Gemeinnützige bekommen weiter E-Auto-Förderung

Das Wirtschaftsministerium hat die Reform-Eckpunkte der Ampel für den E-Auto-Bonus in die interministerielle Abstimmung geschickt. Ein Punkt ist demgegenüber neu.
Die Kaufprämie von Bund und Autoherstellern für E-Autos läuft auch 2023 für gemeinnützige Einrichtungen weiter. Das ist die Neuerung an dem Entwurf für die novellierte Förderrichtlinie zum Umweltbonus, den das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) am 11. August an die anderen beteiligten Ministerien zur Abstimmung geschickt hat. Die Eckpunkte, auf die sich die Ampelkoalition am 26. Juli geeinigt hatte, hatte diesen Punkt noch nicht enthalten, nur Privatpersonen. Die Förderung gemeinnütziger Organisationen wäre dann im September 2023 ausgelaufen. Kommerzielle Unternehmen kommen dann nach wie vor nicht mehr in den Genuss der E-Auto-Subvention.

Minister Robert Habeck (Grüne) begründete die Hereinnahme Gemeinnütziger damit, dass sie "eine wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle" erfüllten, "insbesondere auch beim Klimaschutz."

Der Umweltbonus soll am 1. Januar 2023 auf reine E- und Brennstoffzellen-Autos beschränkt werden. Plug-in-Hybride verlieren dann die Einmalförderung von 6.750 Euro bis 40.000 Euro Nettolistenpreis und 5.625 Euro bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro. Für reine Batterie und Brennstoffzelle gibt es derzeit 9.000 respektive 7.500 Euro. Zwei Drittel davon trägt der Bund über das Bundesamt für Wirtschaft (Bafa), den Rest die Hersteller.

Die Bundesmittel sollen von 5 Mrd. Euro in diesem Jahr auf 2,1 Mrd. Euro 2023 und 1,3 Mrd. Euro 2024 sinken. Sie stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds (früher Energie- und Klimafonds), in den die Einnahmen im nationalen und europäischen Emissionshandel eingezahlt werden. Der förderberechtigte Nettolistenpreis soll Anfang 2024 von 65.000 auf 45.000 Euro sinken.

Nach der interministeriellen Abstimmung will das BMWK den Entwurf der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Prüfung schicken. Danach könne sie noch im Herbst in Kraft treten, meint das Ministerium.

Freitag, 12.08.2022, 11:18 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Gemeinnützige bekommen weiter E-Auto-Förderung
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
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Gemeinnützige bekommen weiter E-Auto-Förderung
Das Wirtschaftsministerium hat die Reform-Eckpunkte der Ampel für den E-Auto-Bonus in die interministerielle Abstimmung geschickt. Ein Punkt ist demgegenüber neu.
Die Kaufprämie von Bund und Autoherstellern für E-Autos läuft auch 2023 für gemeinnützige Einrichtungen weiter. Das ist die Neuerung an dem Entwurf für die novellierte Förderrichtlinie zum Umweltbonus, den das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) am 11. August an die anderen beteiligten Ministerien zur Abstimmung geschickt hat. Die Eckpunkte, auf die sich die Ampelkoalition am 26. Juli geeinigt hatte, hatte diesen Punkt noch nicht enthalten, nur Privatpersonen. Die Förderung gemeinnütziger Organisationen wäre dann im September 2023 ausgelaufen. Kommerzielle Unternehmen kommen dann nach wie vor nicht mehr in den Genuss der E-Auto-Subvention.

Minister Robert Habeck (Grüne) begründete die Hereinnahme Gemeinnütziger damit, dass sie "eine wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle" erfüllten, "insbesondere auch beim Klimaschutz."

Der Umweltbonus soll am 1. Januar 2023 auf reine E- und Brennstoffzellen-Autos beschränkt werden. Plug-in-Hybride verlieren dann die Einmalförderung von 6.750 Euro bis 40.000 Euro Nettolistenpreis und 5.625 Euro bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro. Für reine Batterie und Brennstoffzelle gibt es derzeit 9.000 respektive 7.500 Euro. Zwei Drittel davon trägt der Bund über das Bundesamt für Wirtschaft (Bafa), den Rest die Hersteller.

Die Bundesmittel sollen von 5 Mrd. Euro in diesem Jahr auf 2,1 Mrd. Euro 2023 und 1,3 Mrd. Euro 2024 sinken. Sie stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds (früher Energie- und Klimafonds), in den die Einnahmen im nationalen und europäischen Emissionshandel eingezahlt werden. Der förderberechtigte Nettolistenpreis soll Anfang 2024 von 65.000 auf 45.000 Euro sinken.

Nach der interministeriellen Abstimmung will das BMWK den Entwurf der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Prüfung schicken. Danach könne sie noch im Herbst in Kraft treten, meint das Ministerium.

Freitag, 12.08.2022, 11:18 Uhr
Georg Eble

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