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Energie & Management > Stadtwerke - Datennutzungsgesetz benachteiligt kommunale Unternehmen
Bild: E&M/Jonas Rosenberger
Stadtwerke

Datennutzungsgesetz benachteiligt kommunale Unternehmen

Mit der Verabschiedung des Datennutzungsgesetzes im Bundestag müssen Netzbetreiber mehr Daten offenlegen. Der VKU sieht kommunale Unternehmen gegenüber privaten benachteiligt.
Anlass für das Datennutzungsgesetz (DNG) sind Anpassungen nach Vorgaben der EU. Der Beschluss des Bundestags vom 24. Juni regelt erstmals den Umgang mit Daten der kommunalen Unternehmen. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert, dass darin die Pflicht zur Datenteilung nur für kommunale, praktisch aber nicht für private Unternehmen in der Daseinsvorsorge festgelegt wird.

„Das DNG ist ein Gesetz aus der Kategorie ‚Schlimmeres verhindert‘“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. So hätten die Abgeordneten das Gesetz noch verbessert, strukturelle Wettbewerbsnachteile blieben aber bestehen. „Unterm Strich sorgt das DNG jedoch erstmals für mehr Investitionssicherheit für Smart-City- und Smart-Region-Strategien“, erklärte Liebing.

Umsetzung europäischer PSI-Richtlinie

Das DNG setzt die PSI-Richtlinie der EU in deutsches Recht um (PSI: „Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“). Welche Datensätze dabei konkret als hochwertig gelten - für deren Herausgabe dürfen kommunale Unternehmen künftig Entgelte erheben -, wird aktuell noch auf EU-Ebene definiert. Wesentlich aus VKU-Sicht ist: Wenn praktisch nur kommunale Unternehmen ihre Daten offenlegen müssen, sei das ein struktureller Nachteil im Wettbewerb mit privaten Unternehmen.

Der private Stromanbieter Lichtblick begrüßte das Gesetz mit Blick auf eine größere Transparenz der Netzentgelte. „Die Reform öffnet die Tür für eine bessere Kontrolle der Netzbetreiber und kann mittelfristig zu einer Entlastung der Verbraucher in Milliardenhöhe führen“, sagte Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator Energiepolitik bei dem Klimaschutzunternehmen. Missbrauchsfälle könnten so künftig einfacher aufgedeckt werden. Die Netzentgelte seien mit 26 Mrd. Euro jährlich der größte Kostenblock auf der Stromrechnung.

Die EU-Mitgliedstaaten konnten die Ausnahme für öffentliche Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, nicht umsetzen oder die Anforderungen der Richtlinie auf private Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen, erstrecken. Von diesen Möglichkeiten sieht der deutsche Gesetzentwurf ab und beschränkt sich auf Anforderungen für die Nutzung öffentlich finanzierter Daten.

Die wesentlichen Regelungen und ihre Folgen

Viele Smart-City-Kooperationen bleiben erhalten: Die Abgeordneten kippen die starre Pflicht zur Datenherausgabe bei all jenen Daten, die kommunale Unternehmen freiwillig untereinander oder mit der Kommune teilen. Offen bleibe laut VKU, ob die Pflicht weiter für freiwillig mit Start-ups, Mittelstand und Forschung geteilte Daten gilt.

Entgelte für hochwertige Datensätze sind erlaubt: Für die Herausgabe hochwertiger Daten können kommunale Unternehmen künftig Entgelte erheben – vorausgesetzt die Europäische Kommission stellt fest, dass ansonsten der Wettbewerb verzerrt würde. Dieser Grundsatz hätte nach Meinung des VKU jedoch besser im Gesetzestext selbst verankert werden sollen, statt auf die Aktivitäten der Europäischen Kommission zu warten.

Auf dem Papier gilt die Pflicht zur Datenherausgabe zwar künftig auch für private Unternehmen in der Daseinsvorsorge. Doch der Wortlaut macht das Gesetz hier zum Papiertiger: Statt mit einer allgemeinen Pflicht für Wettbewerb auf Augenhöhe zu sorgen, werden durch den Wortlaut nur verschwindend wenige private Unternehmen in der Daseinsvorsorge erfasst. Hier werden künftige Regeln zu Datenzugangsrechten entscheidend sein, bewertet der VKU.

Donnerstag, 24.06.2021, 16:14 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Stadtwerke - Datennutzungsgesetz benachteiligt kommunale Unternehmen
Bild: E&M/Jonas Rosenberger
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Datennutzungsgesetz benachteiligt kommunale Unternehmen
Mit der Verabschiedung des Datennutzungsgesetzes im Bundestag müssen Netzbetreiber mehr Daten offenlegen. Der VKU sieht kommunale Unternehmen gegenüber privaten benachteiligt.
Anlass für das Datennutzungsgesetz (DNG) sind Anpassungen nach Vorgaben der EU. Der Beschluss des Bundestags vom 24. Juni regelt erstmals den Umgang mit Daten der kommunalen Unternehmen. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert, dass darin die Pflicht zur Datenteilung nur für kommunale, praktisch aber nicht für private Unternehmen in der Daseinsvorsorge festgelegt wird.

„Das DNG ist ein Gesetz aus der Kategorie ‚Schlimmeres verhindert‘“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. So hätten die Abgeordneten das Gesetz noch verbessert, strukturelle Wettbewerbsnachteile blieben aber bestehen. „Unterm Strich sorgt das DNG jedoch erstmals für mehr Investitionssicherheit für Smart-City- und Smart-Region-Strategien“, erklärte Liebing.

Umsetzung europäischer PSI-Richtlinie

Das DNG setzt die PSI-Richtlinie der EU in deutsches Recht um (PSI: „Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“). Welche Datensätze dabei konkret als hochwertig gelten - für deren Herausgabe dürfen kommunale Unternehmen künftig Entgelte erheben -, wird aktuell noch auf EU-Ebene definiert. Wesentlich aus VKU-Sicht ist: Wenn praktisch nur kommunale Unternehmen ihre Daten offenlegen müssen, sei das ein struktureller Nachteil im Wettbewerb mit privaten Unternehmen.

Der private Stromanbieter Lichtblick begrüßte das Gesetz mit Blick auf eine größere Transparenz der Netzentgelte. „Die Reform öffnet die Tür für eine bessere Kontrolle der Netzbetreiber und kann mittelfristig zu einer Entlastung der Verbraucher in Milliardenhöhe führen“, sagte Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator Energiepolitik bei dem Klimaschutzunternehmen. Missbrauchsfälle könnten so künftig einfacher aufgedeckt werden. Die Netzentgelte seien mit 26 Mrd. Euro jährlich der größte Kostenblock auf der Stromrechnung.

Die EU-Mitgliedstaaten konnten die Ausnahme für öffentliche Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, nicht umsetzen oder die Anforderungen der Richtlinie auf private Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen, erstrecken. Von diesen Möglichkeiten sieht der deutsche Gesetzentwurf ab und beschränkt sich auf Anforderungen für die Nutzung öffentlich finanzierter Daten.

Die wesentlichen Regelungen und ihre Folgen

Viele Smart-City-Kooperationen bleiben erhalten: Die Abgeordneten kippen die starre Pflicht zur Datenherausgabe bei all jenen Daten, die kommunale Unternehmen freiwillig untereinander oder mit der Kommune teilen. Offen bleibe laut VKU, ob die Pflicht weiter für freiwillig mit Start-ups, Mittelstand und Forschung geteilte Daten gilt.

Entgelte für hochwertige Datensätze sind erlaubt: Für die Herausgabe hochwertiger Daten können kommunale Unternehmen künftig Entgelte erheben – vorausgesetzt die Europäische Kommission stellt fest, dass ansonsten der Wettbewerb verzerrt würde. Dieser Grundsatz hätte nach Meinung des VKU jedoch besser im Gesetzestext selbst verankert werden sollen, statt auf die Aktivitäten der Europäischen Kommission zu warten.

Auf dem Papier gilt die Pflicht zur Datenherausgabe zwar künftig auch für private Unternehmen in der Daseinsvorsorge. Doch der Wortlaut macht das Gesetz hier zum Papiertiger: Statt mit einer allgemeinen Pflicht für Wettbewerb auf Augenhöhe zu sorgen, werden durch den Wortlaut nur verschwindend wenige private Unternehmen in der Daseinsvorsorge erfasst. Hier werden künftige Regeln zu Datenzugangsrechten entscheidend sein, bewertet der VKU.

Donnerstag, 24.06.2021, 16:14 Uhr
Susanne Harmsen

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