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Energie & Management > Photovoltaik - Baden Württemberg fördert wieder netzdienliche Batteriespeicher
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Photovoltaik

Baden Württemberg fördert wieder netzdienliche Batteriespeicher

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat das erfolgreiche Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ erneut aufgelegt. 10 Mio. Euro stehen dafür bis 2022 bereit.
Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden, können in Baden-Württemberg ab dem 1. April 2021 wieder gefördert werden. „Mit der Neuauflage führen wir die Erfolgsgeschichte des Förderprogramms ‚Netzdienliche Photovoltaik-Speicher‘ fort“, sagte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne). Das Programm setze für die Bürger Anreize, sich für die Energiewende zu engagieren und beschere Unternehmen und Handwerk neue Aufträge, erläuterte er.

Insgesamt stehen in den Jahren 2021 und 2022 Fördermittel von 10 Mio. Euro zur Verfügung. Diese stammen aus dem Maßnahmenpaket der Landesregierung „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“. Dieses soll durch die Förderung innovativer und klimafreundlicher Technologien die Folgen der Corona-Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft abmildern. Mit der Vorgabe, die Photovoltaikanlage in Kombination mit dem Speicher netzdienlich zu betreiben, trage es außerdem zur Entlastung der Verteilnetze bei, sagte der Minister.

Bedingungen des Förderprogramms

Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität. Die Höhe des Förderbetrags hängt von der installierten Leistung der PV-Anlage ab, die mit dem Batteriespeicher errichtet wird. Wird ein Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung bis zu 30 kWp eingebaut, wird ein Zuschuss von 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität gewährt. Liegt die installierte Leistung der mit dem Speicher errichteten Anlagen darüber, erhöht sich der Zuschuss auf 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität.

Im Rahmen des Programms sind darüber hinaus noch weitere Förderungen möglich. Wenn ein netzdienlicher Ladepunkt für Elektrofahrzeuge eingerichtet wird, wird ein einmaliger Bonus in Höhe von 500 Euro gewährt. Zudem werden Fördervorhaben mit einer Photovoltaikanlage, deren installierte Leistung über 100 kWp beträgt, mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 2.500 Euro unterstützt. Die Förderung könne darüber hinaus mit Mitteln anderer öffentlicher Programme, zum Beispiel auf Bundesebene, verknüpft werden.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich

Um die Vorhaben schnell umsetzen zu können, sieht das Programm einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ vor. Das heißt, bereits nach der Antragstellung können Aufträge vergeben werden und die Installation der PV-Anlage und des Speichers kann erfolgen. Auch Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. März 2021 begonnen werden, können gefördert werden, wenn der Antrag spätestens bis zum 1. Juli 2021 gestellt wird.

Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm stehen auf der Website des Ministeriums bereit.

Dienstag, 2.03.2021, 11:52 Uhr
Susanne Harmsen
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Photovoltaik
Baden Württemberg fördert wieder netzdienliche Batteriespeicher
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat das erfolgreiche Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ erneut aufgelegt. 10 Mio. Euro stehen dafür bis 2022 bereit.
Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden, können in Baden-Württemberg ab dem 1. April 2021 wieder gefördert werden. „Mit der Neuauflage führen wir die Erfolgsgeschichte des Förderprogramms ‚Netzdienliche Photovoltaik-Speicher‘ fort“, sagte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne). Das Programm setze für die Bürger Anreize, sich für die Energiewende zu engagieren und beschere Unternehmen und Handwerk neue Aufträge, erläuterte er.

Insgesamt stehen in den Jahren 2021 und 2022 Fördermittel von 10 Mio. Euro zur Verfügung. Diese stammen aus dem Maßnahmenpaket der Landesregierung „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“. Dieses soll durch die Förderung innovativer und klimafreundlicher Technologien die Folgen der Corona-Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft abmildern. Mit der Vorgabe, die Photovoltaikanlage in Kombination mit dem Speicher netzdienlich zu betreiben, trage es außerdem zur Entlastung der Verteilnetze bei, sagte der Minister.

Bedingungen des Förderprogramms

Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität. Die Höhe des Förderbetrags hängt von der installierten Leistung der PV-Anlage ab, die mit dem Batteriespeicher errichtet wird. Wird ein Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung bis zu 30 kWp eingebaut, wird ein Zuschuss von 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität gewährt. Liegt die installierte Leistung der mit dem Speicher errichteten Anlagen darüber, erhöht sich der Zuschuss auf 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität.

Im Rahmen des Programms sind darüber hinaus noch weitere Förderungen möglich. Wenn ein netzdienlicher Ladepunkt für Elektrofahrzeuge eingerichtet wird, wird ein einmaliger Bonus in Höhe von 500 Euro gewährt. Zudem werden Fördervorhaben mit einer Photovoltaikanlage, deren installierte Leistung über 100 kWp beträgt, mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 2.500 Euro unterstützt. Die Förderung könne darüber hinaus mit Mitteln anderer öffentlicher Programme, zum Beispiel auf Bundesebene, verknüpft werden.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich

Um die Vorhaben schnell umsetzen zu können, sieht das Programm einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ vor. Das heißt, bereits nach der Antragstellung können Aufträge vergeben werden und die Installation der PV-Anlage und des Speichers kann erfolgen. Auch Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. März 2021 begonnen werden, können gefördert werden, wenn der Antrag spätestens bis zum 1. Juli 2021 gestellt wird.

Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm stehen auf der Website des Ministeriums bereit.

Dienstag, 2.03.2021, 11:52 Uhr
Susanne Harmsen

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