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Nach zwei Monaten hat die Bundesnetzagentur die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und der Innovationsausschreibung vom 1. Mai 2024 veröffentlicht.
Mit einer seit 2017 nicht mehr erreichten hohen Beteiligung schloss am 1. Mai die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Innovationen. Am 3. Juli endlich gab die Bundesnetzagentur nun die Zuschläge bekannt. Der Präsident der Behörde, Klaus Müller, sagte: „Die aktuelle Ausschreibungsrunde stellt mit fast 2,5 Gigawatt eingereichter Gebotsmenge einen Rekord dar und bestätigt den Trend steigender Gebots- und Genehmigungszahlen.“ Bei einer Fortsetzung dieser positiven Entwicklung seien die Zubauziele bei Wind an Land erreichbar.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 2.795 MW wurden 197 Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.485
MW eingereicht. Ähnliche Volumina gab es seit den Gebotsrunden im Jahr 2017 nicht mehr. Im Ergebnis konnten 189 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 2.379
MW einen Zuschlag erlangen. Acht Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Windkraft an LandDie eingereichte Gebotsmenge dieser Ausschreibungsrunde erreichte annähernd das im Erneuerbaren-Energien-Gesetz vorgegebene Zielvolumen von 2.500
MW. Sie lag dennoch deutlich unterhalb des ungekürzten Ausschreibungsvolumen von 4.100
MW, weil im vergangenen Jahr die Ausschreibungsvolumina nicht ausgeschöpft wurden. Diese nicht zugeteilte Menge wird mit den Ausschreibungen in diesem Jahr nachgeholt.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Werte reichen von 7,20
ct/kWh bis 7,35
ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 7,33
ct/kWh
wie in den Vorrunden nur knapp unterhalb des Höchstwerts (7,35
ct/kWh). Die regionale Verteilung war ähnlich zu den vorangegangenen Ausschreibungsrunden. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (727
MW, 68 Zuschläge), Niedersachsen (430
MW, 26 Zuschläge) und Schleswig-Holstein (318
MW, 17 Zuschläge).
InnovationsausschreibungAn den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Kombinationen von Windenergie- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung abgegeben werden. Die ausgeschriebene Menge umfasste ein Volumen von 583
MW. Es gingen 48 Gebote mit einer Gebotsmenge von 564
MW
ein. Sämtliche Gebote bezogen sich auf Anlagenkombinationen von Solaranlagen und Speichern. Fünf Gebote wurden in dieser Runde vom Verfahren ausgeschlossen. Somit konnte 43
Geboten ein Zuschlag erteilt werden. Die Zuschlagsmenge belief sich auf 512
MW.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 6,78
ct/kWh
bis 9,17
ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert entspricht mit 8,33
ct/kWh dem Wert der vorherigen Gebotsrunde. Er liegt deutlich unter dem Höchstwert von 9,18
ct/kWh. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (245
MW, 24 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringerem Volumen für Standorte in Mecklenburg-Vorpommern (79
MW, vier Zuschläge) und Schleswig-Holstein (73
MW, fünf Zuschläge).
Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. August 2024 statt. Die nächste Innovationsausschreibung wird am 1. September 2024 durchgeführt.
Weitere Informationen zu
Windkraftausschreibung und
Innovation stehen im Internet bereit.
Mittwoch, 3.07.2024, 13:32 Uhr
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