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Energie & Management > Regenerative - Was eine Kommune an Windkraft konkret verdienen könnte
Quelle: Fotolia / vencav
Regenerative

Was eine Kommune an Windkraft konkret verdienen könnte

Die finanzielle Beteiligung der Standort-Kommune am Windkraft-Ausbau ist in aller Munde. Aber wie viel springt für sie konkret heraus? Eine Beispielrechnung aus Sachsen. 
Projektträger neuer Windkraft-Anlagen dürfen "betroffene" Kommunen seit Anfang 2021 mit bis zu 0,2 Cent pro kWh an der Ausbeute beteiligen, ohne in den Geruch der Vorteilsgewährung zu kommen. Seit Anfang 2002 sind auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen unter bestimmten Zusatzbedingungen dabei. Das alles soll die lokale Akzeptanz fördern.

Auch der kürzlich angepasste Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer soll die Einnahmen am Ort erhöhen. Doch was heißt das konkret in Euro pro Jahr für den Gemeindesäckel? Die Sächsische Energieagentur (Saena) hat eine fiktive, aber realitätsnahe Beispielrechnung aufgemacht. Sie stammt von Sebastian Breitlauch. Er hat früher bei einem Windkraft-Projektierer gearbeitet und berät in der seit 2021 bestehenden "Dialog- und Servicestelle erneuerbare Energien" der Saena zu Windfragen.

Wie 100.000 Euro pro Jahr zustande kommen

"In Summe können an einem guten Standort mit drei modernen Windenergieanlagen um die 100.000 Euro pro Jahr zusammenkommen", erklärt Berater Breitlauch. Die neue ständige Einnahmequelle kommt folgendermaßen zustande: 
  • Drei neue Windenergieanlagen a 5,5 MW − zum Beispiel eine Enercon E-160 mit 166 m hoher Nabe und einem Rotordurchmesser von 160 m – erzeugen bei einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe von 7,0 m/s jeweils brutto 19 Mio. kWh im Jahr, so die Ertragskennlinie des Herstellers.

  • Nach pauschalem Abschlag von 10 % für gegenseitige Verschattung, Ausfälle und Abschaltungen wegen des Artenschutzes bleiben 17,1 Mio. kWh pro Windrad. Bei saisonalen Abschaltungen wäre der Abschlag höher, erklärt Breitlauch.

  • Multipliziert mit drei und mit der rechtlich unbedenklichen Höchstbeteiligung von 0,2 Cent pro kWh, macht das theoretisch 102.600 Euro pro Jahr für alle "betroffenen" Kommunen zusammen. 

  • Als "betroffen" gilt eine Kommune dann, wenn sich ihr Gebiet innerhalb von 2,5 Kilometer um ein Windrad befindet. Sind es mehrere Kommunen, werden die Zahlungen entsprechend dem Flächenanteil aufgeteilt. In der Annahme liegt der Radius zu 80 % auf dem Gebiet der betrachteten Kommune. Daher beträgt ihre Beteiligung 80 %. Ergibt 82.080 Euro. 

  • Gewerbesteuer: Hängt vom kommunalen Hebesatz ab. Sebastian Breitlauch nimmt pro Anlage 8.000 Euro an, macht 24.000 Euro. 

  • Zusammengenommen sind damit bereits 106.080 Euro jährliche Einnahmen erreicht. 

  • Zusätzlich könne die Kommune "erhebliche" Pacht einnehmen, so Breitlauch, wenn ihr die vorgesehenen Windpark-Flächen gehören − oder auch nur Wege zu den Anlagen oder Kabeltrassen. 

  • Beteiligt sich die Kommune direkt an dem Vorhaben, nimmt sie direkt mehr Geld ein, trägt aber auch einen Teil des Planungs-, Errichtungs- und Betriebsrisikos – was nicht zuletzt mit der Kommunalaufsicht abzuklären wäre. 

  • Sollten Bauaufträge an lokale Dienstleister gehen, steigert das die lokale Wertschöpfung und damit die Steuerkraft der Kommune. 

  • Die Kommune kann auch von den Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaftsbild profitieren. Breitlauch veranschlagt pauschal 30.000 Euro Kosten pro Anlage, die der Projektträger bezahlen muss. Kompensationen können etwa Flächen-Entsiegelungen, Aufforstungen, der Rückbau von Ruinen, eine neue Streuobstwiese oder die Entschlammung von Teichen sein. 

Ist Sachsen nicht Schlusslicht?

Wie passen diese und andere Aktivitäten der Sächsischen Energieagentur, um die Akzeptanz von Erneuerbaren-Projekten zu erhöhen, dazu, dass Sachsen mit 1.263 MW Windkraft im Bestand und einem saldierten Rückbau (2021) fast Schlusslicht unter den deutschen Flächenländern ist? 

Sebastian Breitlauch verteidigt den Freistaat. Er verweist auf ein neues Energie- und Klimaschutzprogramm, das das schwarz-grün-rote Kabinett im Juni 2021 beschlossen hatte. Allgemein soll die landesweite Grünstrom-Erzeugungsmenge um 10 auf 16,3 Mrd. kWh 2030 steigen und das Repowering leichter werden.

Seit Ende 2021 bietet laut Breitlauch zudem ein Vogelschutz-Leitfaden den sächsischen Genehmigungsbehörden einheitliche Vorgaben für die artenschutzrechtliche Abwägung.

Der im Januar 2022 vom Kabinett beschlossene Mindestabstand von 1000 m zur Wohnbebauung (wir berichteten) behindert indes den Windkraft-Ausbau, obwohl er noch nicht durch den Landtag ist. Doch er setzt eine Bestimmung des Koalitionsvertrags von 2019 um.

Deswegen hatte daher der Planungsverband Chemnitz, einer von vieren in Sachsen, seither die Regionalplanung-Aufstellung auf Eis gelegt, weil die 1000 m fast alle bisherigen Windkraft-Festlegungen verunmöglichen würden. Bisher sind laut Breitlauch 0,2 % der Landesfläche für Windenergie reserviert. Die Ampel im Bund will in jedem Land 2,0 % als Ziel durchsetzen.


Mittwoch, 23.02.2022, 13:19 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Regenerative - Was eine Kommune an Windkraft konkret verdienen könnte
Quelle: Fotolia / vencav
Regenerative
Was eine Kommune an Windkraft konkret verdienen könnte
Die finanzielle Beteiligung der Standort-Kommune am Windkraft-Ausbau ist in aller Munde. Aber wie viel springt für sie konkret heraus? Eine Beispielrechnung aus Sachsen. 
Projektträger neuer Windkraft-Anlagen dürfen "betroffene" Kommunen seit Anfang 2021 mit bis zu 0,2 Cent pro kWh an der Ausbeute beteiligen, ohne in den Geruch der Vorteilsgewährung zu kommen. Seit Anfang 2002 sind auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen unter bestimmten Zusatzbedingungen dabei. Das alles soll die lokale Akzeptanz fördern.

Auch der kürzlich angepasste Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer soll die Einnahmen am Ort erhöhen. Doch was heißt das konkret in Euro pro Jahr für den Gemeindesäckel? Die Sächsische Energieagentur (Saena) hat eine fiktive, aber realitätsnahe Beispielrechnung aufgemacht. Sie stammt von Sebastian Breitlauch. Er hat früher bei einem Windkraft-Projektierer gearbeitet und berät in der seit 2021 bestehenden "Dialog- und Servicestelle erneuerbare Energien" der Saena zu Windfragen.

Wie 100.000 Euro pro Jahr zustande kommen

"In Summe können an einem guten Standort mit drei modernen Windenergieanlagen um die 100.000 Euro pro Jahr zusammenkommen", erklärt Berater Breitlauch. Die neue ständige Einnahmequelle kommt folgendermaßen zustande: 
  • Drei neue Windenergieanlagen a 5,5 MW − zum Beispiel eine Enercon E-160 mit 166 m hoher Nabe und einem Rotordurchmesser von 160 m – erzeugen bei einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe von 7,0 m/s jeweils brutto 19 Mio. kWh im Jahr, so die Ertragskennlinie des Herstellers.

  • Nach pauschalem Abschlag von 10 % für gegenseitige Verschattung, Ausfälle und Abschaltungen wegen des Artenschutzes bleiben 17,1 Mio. kWh pro Windrad. Bei saisonalen Abschaltungen wäre der Abschlag höher, erklärt Breitlauch.

  • Multipliziert mit drei und mit der rechtlich unbedenklichen Höchstbeteiligung von 0,2 Cent pro kWh, macht das theoretisch 102.600 Euro pro Jahr für alle "betroffenen" Kommunen zusammen. 

  • Als "betroffen" gilt eine Kommune dann, wenn sich ihr Gebiet innerhalb von 2,5 Kilometer um ein Windrad befindet. Sind es mehrere Kommunen, werden die Zahlungen entsprechend dem Flächenanteil aufgeteilt. In der Annahme liegt der Radius zu 80 % auf dem Gebiet der betrachteten Kommune. Daher beträgt ihre Beteiligung 80 %. Ergibt 82.080 Euro. 

  • Gewerbesteuer: Hängt vom kommunalen Hebesatz ab. Sebastian Breitlauch nimmt pro Anlage 8.000 Euro an, macht 24.000 Euro. 

  • Zusammengenommen sind damit bereits 106.080 Euro jährliche Einnahmen erreicht. 

  • Zusätzlich könne die Kommune "erhebliche" Pacht einnehmen, so Breitlauch, wenn ihr die vorgesehenen Windpark-Flächen gehören − oder auch nur Wege zu den Anlagen oder Kabeltrassen. 

  • Beteiligt sich die Kommune direkt an dem Vorhaben, nimmt sie direkt mehr Geld ein, trägt aber auch einen Teil des Planungs-, Errichtungs- und Betriebsrisikos – was nicht zuletzt mit der Kommunalaufsicht abzuklären wäre. 

  • Sollten Bauaufträge an lokale Dienstleister gehen, steigert das die lokale Wertschöpfung und damit die Steuerkraft der Kommune. 

  • Die Kommune kann auch von den Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaftsbild profitieren. Breitlauch veranschlagt pauschal 30.000 Euro Kosten pro Anlage, die der Projektträger bezahlen muss. Kompensationen können etwa Flächen-Entsiegelungen, Aufforstungen, der Rückbau von Ruinen, eine neue Streuobstwiese oder die Entschlammung von Teichen sein. 

Ist Sachsen nicht Schlusslicht?

Wie passen diese und andere Aktivitäten der Sächsischen Energieagentur, um die Akzeptanz von Erneuerbaren-Projekten zu erhöhen, dazu, dass Sachsen mit 1.263 MW Windkraft im Bestand und einem saldierten Rückbau (2021) fast Schlusslicht unter den deutschen Flächenländern ist? 

Sebastian Breitlauch verteidigt den Freistaat. Er verweist auf ein neues Energie- und Klimaschutzprogramm, das das schwarz-grün-rote Kabinett im Juni 2021 beschlossen hatte. Allgemein soll die landesweite Grünstrom-Erzeugungsmenge um 10 auf 16,3 Mrd. kWh 2030 steigen und das Repowering leichter werden.

Seit Ende 2021 bietet laut Breitlauch zudem ein Vogelschutz-Leitfaden den sächsischen Genehmigungsbehörden einheitliche Vorgaben für die artenschutzrechtliche Abwägung.

Der im Januar 2022 vom Kabinett beschlossene Mindestabstand von 1000 m zur Wohnbebauung (wir berichteten) behindert indes den Windkraft-Ausbau, obwohl er noch nicht durch den Landtag ist. Doch er setzt eine Bestimmung des Koalitionsvertrags von 2019 um.

Deswegen hatte daher der Planungsverband Chemnitz, einer von vieren in Sachsen, seither die Regionalplanung-Aufstellung auf Eis gelegt, weil die 1000 m fast alle bisherigen Windkraft-Festlegungen verunmöglichen würden. Bisher sind laut Breitlauch 0,2 % der Landesfläche für Windenergie reserviert. Die Ampel im Bund will in jedem Land 2,0 % als Ziel durchsetzen.


Mittwoch, 23.02.2022, 13:19 Uhr
Georg Eble

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