Drei neue Windenergieanlagen a 5,5 MW − zum Beispiel eine Enercon E-160 mit 166 m hoher Nabe und einem Rotordurchmesser von 160 m – erzeugen bei einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe von 7,0 m/s jeweils brutto 19 Mio. kWh im Jahr, so die Ertragskennlinie des Herstellers.
Nach pauschalem Abschlag von 10 % für gegenseitige Verschattung, Ausfälle und Abschaltungen wegen des Artenschutzes bleiben 17,1 Mio. kWh pro Windrad. Bei saisonalen Abschaltungen wäre der Abschlag höher, erklärt Breitlauch.
Multipliziert mit drei und mit der rechtlich unbedenklichen Höchstbeteiligung von 0,2 Cent pro kWh, macht das theoretisch 102.600 Euro pro Jahr für alle "betroffenen" Kommunen zusammen.
Als "betroffen" gilt eine Kommune dann, wenn sich ihr Gebiet innerhalb von 2,5 Kilometer um ein Windrad befindet. Sind es mehrere Kommunen, werden die Zahlungen entsprechend dem Flächenanteil aufgeteilt. In der Annahme liegt der Radius zu 80 % auf dem Gebiet der betrachteten Kommune. Daher beträgt ihre Beteiligung 80 %. Ergibt 82.080 Euro.
Gewerbesteuer: Hängt vom kommunalen Hebesatz ab. Sebastian Breitlauch nimmt pro Anlage 8.000 Euro an, macht 24.000 Euro.
Zusammengenommen sind damit bereits 106.080 Euro jährliche Einnahmen erreicht.
Zusätzlich könne die Kommune "erhebliche" Pacht einnehmen, so Breitlauch, wenn ihr die vorgesehenen Windpark-Flächen gehören − oder auch nur Wege zu den Anlagen oder Kabeltrassen.
Beteiligt sich die Kommune direkt an dem Vorhaben, nimmt sie direkt mehr Geld ein, trägt aber auch einen Teil des Planungs-, Errichtungs- und Betriebsrisikos – was nicht zuletzt mit der Kommunalaufsicht abzuklären wäre.
Sollten Bauaufträge an lokale Dienstleister gehen, steigert das die lokale Wertschöpfung und damit die Steuerkraft der Kommune.
Die Kommune kann auch von den Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaftsbild profitieren. Breitlauch veranschlagt pauschal 30.000 Euro Kosten pro Anlage, die der Projektträger bezahlen muss. Kompensationen können etwa Flächen-Entsiegelungen, Aufforstungen, der Rückbau von Ruinen, eine neue Streuobstwiese oder die Entschlammung von Teichen sein.
Ist Sachsen nicht Schlusslicht?
Wie passen diese und andere Aktivitäten der Sächsischen Energieagentur, um die Akzeptanz von Erneuerbaren-Projekten zu erhöhen, dazu, dass Sachsen mit 1.263 MW Windkraft im Bestand und einem saldierten Rückbau (2021) fast Schlusslicht unter den deutschen Flächenländern ist?
Sebastian Breitlauch verteidigt den Freistaat. Er verweist auf ein neues Energie- und Klimaschutzprogramm, das das schwarz-grün-rote Kabinett im Juni 2021 beschlossen hatte. Allgemein soll die landesweite Grünstrom-Erzeugungsmenge um 10 auf 16,3 Mrd. kWh 2030 steigen und das Repowering leichter werden.
Seit Ende 2021 bietet laut Breitlauch zudem ein Vogelschutz-Leitfaden den sächsischen Genehmigungsbehörden einheitliche Vorgaben für die artenschutzrechtliche Abwägung.
Der im Januar 2022 vom Kabinett beschlossene Mindestabstand von 1000 m zur Wohnbebauung (wir berichteten) behindert indes den Windkraft-Ausbau, obwohl er noch nicht durch den Landtag ist. Doch er setzt eine Bestimmung des Koalitionsvertrags von 2019 um.
Deswegen hatte daher der Planungsverband Chemnitz, einer von vieren in Sachsen, seither die Regionalplanung-Aufstellung auf Eis gelegt, weil die 1000 m fast alle bisherigen Windkraft-Festlegungen verunmöglichen würden. Bisher sind laut Breitlauch 0,2 % der Landesfläche für Windenergie reserviert. Die Ampel im Bund will in jedem Land 2,0 % als Ziel durchsetzen.
Drei neue Windenergieanlagen a 5,5 MW − zum Beispiel eine Enercon E-160 mit 166 m hoher Nabe und einem Rotordurchmesser von 160 m – erzeugen bei einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe von 7,0 m/s jeweils brutto 19 Mio. kWh im Jahr, so die Ertragskennlinie des Herstellers.
Nach pauschalem Abschlag von 10 % für gegenseitige Verschattung, Ausfälle und Abschaltungen wegen des Artenschutzes bleiben 17,1 Mio. kWh pro Windrad. Bei saisonalen Abschaltungen wäre der Abschlag höher, erklärt Breitlauch.
Multipliziert mit drei und mit der rechtlich unbedenklichen Höchstbeteiligung von 0,2 Cent pro kWh, macht das theoretisch 102.600 Euro pro Jahr für alle "betroffenen" Kommunen zusammen.
Als "betroffen" gilt eine Kommune dann, wenn sich ihr Gebiet innerhalb von 2,5 Kilometer um ein Windrad befindet. Sind es mehrere Kommunen, werden die Zahlungen entsprechend dem Flächenanteil aufgeteilt. In der Annahme liegt der Radius zu 80 % auf dem Gebiet der betrachteten Kommune. Daher beträgt ihre Beteiligung 80 %. Ergibt 82.080 Euro.
Gewerbesteuer: Hängt vom kommunalen Hebesatz ab. Sebastian Breitlauch nimmt pro Anlage 8.000 Euro an, macht 24.000 Euro.
Zusammengenommen sind damit bereits 106.080 Euro jährliche Einnahmen erreicht.
Zusätzlich könne die Kommune "erhebliche" Pacht einnehmen, so Breitlauch, wenn ihr die vorgesehenen Windpark-Flächen gehören − oder auch nur Wege zu den Anlagen oder Kabeltrassen.
Beteiligt sich die Kommune direkt an dem Vorhaben, nimmt sie direkt mehr Geld ein, trägt aber auch einen Teil des Planungs-, Errichtungs- und Betriebsrisikos – was nicht zuletzt mit der Kommunalaufsicht abzuklären wäre.
Sollten Bauaufträge an lokale Dienstleister gehen, steigert das die lokale Wertschöpfung und damit die Steuerkraft der Kommune.
Die Kommune kann auch von den Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaftsbild profitieren. Breitlauch veranschlagt pauschal 30.000 Euro Kosten pro Anlage, die der Projektträger bezahlen muss. Kompensationen können etwa Flächen-Entsiegelungen, Aufforstungen, der Rückbau von Ruinen, eine neue Streuobstwiese oder die Entschlammung von Teichen sein.
Ist Sachsen nicht Schlusslicht?
Wie passen diese und andere Aktivitäten der Sächsischen Energieagentur, um die Akzeptanz von Erneuerbaren-Projekten zu erhöhen, dazu, dass Sachsen mit 1.263 MW Windkraft im Bestand und einem saldierten Rückbau (2021) fast Schlusslicht unter den deutschen Flächenländern ist?
Sebastian Breitlauch verteidigt den Freistaat. Er verweist auf ein neues Energie- und Klimaschutzprogramm, das das schwarz-grün-rote Kabinett im Juni 2021 beschlossen hatte. Allgemein soll die landesweite Grünstrom-Erzeugungsmenge um 10 auf 16,3 Mrd. kWh 2030 steigen und das Repowering leichter werden.
Seit Ende 2021 bietet laut Breitlauch zudem ein Vogelschutz-Leitfaden den sächsischen Genehmigungsbehörden einheitliche Vorgaben für die artenschutzrechtliche Abwägung.
Der im Januar 2022 vom Kabinett beschlossene Mindestabstand von 1000 m zur Wohnbebauung (wir berichteten) behindert indes den Windkraft-Ausbau, obwohl er noch nicht durch den Landtag ist. Doch er setzt eine Bestimmung des Koalitionsvertrags von 2019 um.
Deswegen hatte daher der Planungsverband Chemnitz, einer von vieren in Sachsen, seither die Regionalplanung-Aufstellung auf Eis gelegt, weil die 1000 m fast alle bisherigen Windkraft-Festlegungen verunmöglichen würden. Bisher sind laut Breitlauch 0,2 % der Landesfläche für Windenergie reserviert. Die Ampel im Bund will in jedem Land 2,0 % als Ziel durchsetzen.