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Mit wichtigen Verbänden hat die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) den Mustervertrag für die kommunale Teilhabe an der Windenergie aktualisiert.
Nachdem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 nur sechs Monate nach seinem Inkrafttreten im Juli dieses Jahres wieder novelliert worden ist, war auch eine Überarbeitung des von der FA Wind im
Juni herausgegebenen Mustervertrags zur kommunalen Teilhabe an Windenergie (ehemals §
36k
EEG
2021 a.F., nun §
6
EEG
2021 n.F.) nötig.
Insbesondere an drei Punkten wurden im Mustervertrag Aktualisierungen vorgenommen, wie die FA
Wind in einer Mitteilung vom 24.
August bekannt gibt:
- Die Regelungen wurden auf Windkraftanlagen beschränkt, die einen Anspruch auf eine Förderung nach dem EEG geltend machen, während § 36k EEG 2021 nach der alten Fassung auch nach Förderende galt.
- Die Turmmitte der Windkraftanlage wurde als Ausgangspunkt für die Bestimmung des 2.500-Meter-Radius gesetzlich definiert, um die Betroffenheit der Gemeinde zu benennen.
- Auch Landkreise können sich nun an einer Windkraftanlage beteiligen, sofern betroffene Gebiete in gemeindefreien Gebieten liegen.
Wie die Fachagentur Wind mitteilt, galt es neben redaktionellen Änderungen auch Klarstellungen des Gesetzgebers zu interpretieren und einzuarbeiten.
Mit dem Mustervertrag soll Städten und Gemeinden, auf deren Gebiet ein Windpark errichtet wird, eine Vorlage an die Hand gegeben werden. Diese soll die im EEG 2021 geschaffene Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung von Kommunen rechtssicher regeln. Davon verspricht sich die Politik eine höhere Akzeptanz für den Bau neuer Windenergieanlagen vor Ort. "Der Mustervertrag kann ab sofort von Windparkprojektieren und Kommunen genutzt werden", erklärt der VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Das Umsetzen der Regelung sei für die jeweiligen Betreiber kostenneutral und freiwillig, erfordere jedoch einen Vertrag zwischen Windkraftprojektierer und teilnehmenden Kommunen.
Der VKU
(Verband kommunaler Unternehmen) war einer der Verbände, die der FA
Wind bereits auch schon bei der ersten Version des Mustervertrags im Juni zur Seite standen. Außerdem beteiligt waren kommunale Spitzenverbände sowie die für die Windenergie relevanten Verbände BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft), BWE (Bundesverband Windenergie) und WVW (Wirtschaftsverband Windkraftwerke).
Den
aktualisierten Mustervertrag und zusätzliche Informationen stellt die Fachagentur Wind auf ihrer Internetseite zum Download bereit.
Dienstag, 24.08.2021, 14:32 Uhr
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