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Das Förderprogramm Klimaschutzverträge des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) startet in das vorbereitende Verfahren, in dem sich Unternehmen als Interessenten anmelden müssen.
Unternehmen mit einem CO2-Ausstoß von mindestens 10.000 Tonnen pro Jahr können sich ab 6. Juni um eine Förderung für Klimaschutzmaßnahmen bewerben. In einem vorbereitenden Verfahren sammelt das Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) Informationen für die bedarfsgerechte Ausgestaltung des anschließenden Gebotsverfahrens um Klimaschutzverträge (CfD). Unternehmen, die im ersten Gebotsverfahren ein Gebot abgeben möchten, müssen am vorbereitenden Verfahren teilnehmen. Das vorbereitende Verfahren soll laut BMWK zwei Monate dauern.
Vor Journalisten in Berlin erläuterte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne): „Mit diesem modernen Förderinstrument setzen wir international Maßstäbe und stellen sicher, dass die Mittel dorthin fließen, wo sie für die Transformation der Industrie gebraucht werden und den größten Nutzen bringen.“ Das Förderprogramm solle sowohl dem Klimaschutz dienen, wie auch Deutschland als Industrie- und Innovationsstandort sichern. „Ich lade alle Interessentinnen und Interessenten ein, sich mit zukunftsweisenden Projekten am vorbereitenden Verfahren zu beteiligen!“, sagte der Minister.
Entlastung für klimafreundliche VerfahrenDas BMWK beabsichtigt, Klimaschutzverträge im mittleren zweistelligen Milliardenbereich abzuschließen. Der überwiegende Teil des Geldes soll dabei zur Absicherung von unerwarteten Preisschwankungen zur Verfügung stehen. Unternehmen, die gefördert werden wollen, treten zunächst in einen Bieterwettstreit um Klimaschutzverträge. Der günstigste Bieter mit der höchsten CO2-Reduktion bekommt dabei den Zuschlag. Auf Basis der Informationen des vorbereitenden Verfahrens soll ein erstes Gebotsverfahren für die Vergabe von Klimaschutzverträgen noch dieses Jahr stattfinden.
Klimaschutzverträge sollen klimafreundliche Produktionsprozesse in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie. Dafür gleichen Klimaschutzverträge dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus.
Prinzip der Klimaschutzverträge (CfD)Die Klimaschutzverträge sind laut BMWK privatwirtschaftlichen Hedging-Verträgen, also Risikoabsicherungsinstrumenten, nachempfunden. Sie bieten Unternehmen hinsichtlich bestimmter Preisentwicklungen (beispielsweise für Energieträger wie Wasserstoff) finanzielle Planungssicherheit und sichern sie so gegen Risiken ab, die gegenwärtig der Investition in klimafreundliche Produktionsverfahren noch im Wege stehen.
Sobald die transformative Produktion günstiger erfolgen kann als die konventionelle, kehrt sich das durch den Klimaschutzvertrag begründete Zahlungsverhältnis um: Mehreinnahmen der geförderten Unternehmen fließen dann an den Staat zurück, wodurch unter dem Strich eine bedarfsgerechte staatliche Förderung sichergestellt werden soll.
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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erläutert die Klimaschutzverträge Quelle: E&M/Harmsen |
Grüne Leitmärkte aufbauen„Klimaschutzverträge leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass klimafreundliche Technologien marktfähig werden und dann auch ohne staatliche Förderung auskommen“, sagte Habeck. Die geförderten Anlagen würden klimafreundliche Produkte herstellen, wodurch grüne Leitmärkte entstehen können. Die geförderten Projekte sollen zudem Know-how in der Finanzierung, dem Bau und dem Betrieb von innovativen Anlagen generieren, was zusätzliches Potenzial für den Wirtschaftsstandort Deutschland und den Klimaschutz weltweit bringe.
Zudem setzten sie einen starken Impuls für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland und Europa. Gleichzeitig sparten die Transformationsprojekte bereits unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen ein. Dies sei ein wichtiger Beitrag dafür, dass Deutschland seine Klimaziele bis 2045 erreichen kann. Die Förderrichtlinie steht unter dem Vorbehalt der noch laufenden beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen der EU sowie den Haushaltsverhandlungen, schränkte Habeck ein. Es gebe aber eine grundsätzliche Zustimmung der Brüsseler Behörde und man stehe im engen Kontakt über weitere offene Fragen.
Ein
Informationspapier zu den Klimaschutzverträgen steht im Internet bereit.
Montag, 5.06.2023, 13:33 Uhr
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