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Energie & Management > Windkraft Onshore - Thüringer Kommunen werden an Windstromeinnahmen beteiligt
Quelle: Fotolia / psdesign1
Windkraft Onshore

Thüringer Kommunen werden an Windstromeinnahmen beteiligt

Ein Jahr lang lag ein Gesetz im Thüringer Landtag, mit dem die Kommunen einen Obolus für jede kWh Windstrom von Anlagen in ihrem Umfeld bekommen sollen. Nun ist es entschieden.
Thüringens Kommunen haben jetzt eine gesetzliche Garantie, dass sie vom Windstrom von Anlagen in ihrem Umfeld finanziell profitieren. Ein Gesetzentwurf, den die rot-rot-grüne Minderheitskoalition vor einem Jahr vorgelegt und mehrfach geändert hat, wurde am 12. Juni im Landtag in Erfurt mit knapper Mehrheit von 37 zu 35 Stimmen beschlossen − trotz massiver Oppositionskritik.

Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) warb vor der Abstimmung für das Gesetz, das den Kommunen 0,2 Cent pro erzeugter kWh garantiert. Obwohl die anwesenden Abgeordneten von CDU, AfD und FDP dem Windkraftbeteiligungsgesetz ihre Zustimmung verweigerten, reichte es für Rot-Rot-Grün − eigentlich fehlen der Koalition vier Stimmen für eine eigene Mehrheit.

Umweltminister Bernhard Stengele (Grüne) begrüßte die Entscheidung des Parlaments. Die Gemeinden gerade in ländlichen Regionen bekämen damit planbare Einnahmen, die sie für Investitionen in Kindergärten oder andere kommunale Projekte nutzen könnten, so der Minister. Die Grünen-Abgeordnete Laura Wahl sprach in der Debatte von kommunalen Einnahmemöglichkeiten von beispielsweise 200 000 Euro jährlich bei einem Windpark mit acht Anlagen.

FDP: moderner Ablasshandel

Das Gesetz helfe nicht, mehr Windkraftanlagen zu bauen, aber es sei ein Schritt dazu ebenso wie zur Kostensenkung für die Bürger, sagte Ramelow. Seine Regierung stehe für dezentrale, regionale und regenerative Energielösungen.

Die CDU-Abgeordnete Christina Tasch sagte: „Die CDU braucht das Gesetz nicht“. Rot-Rot-Grün denke, „man kann die Akzeptanz der Menschen für Windkraft erkaufen“. Der FDP-Abgeordnete Dirk Bergner sprach von modernem Ablasshandel. Die Bundesregelung einer freiwilligen Beteiligung der Kommunen durch die Windkraftbetreiber sei ausreichend. Die AfD-Abgeordnete Nadine Hoffmann nannte das Gesetz ein Machwerk.

Ursprüngliche Pläne, auch die Bürger an den Windstromeinnahmen zu beteiligten, hatten Linke, SPD und Grüne bereits während der parlamentarischen Beratung zurückgenommen. Das gilt auch für Modelle mit direkten Stromlieferungen an die Bürger der im Umfeld von 2500 Metern liegenden Kommunen.

Beim Ausbau der Windenergie als Stromquelle kommt Thüringen im bundesweiten Vergleich bisher nur recht langsam voran. 2023 waren im Freistaat effektiv nur sechs neue Windkraftanlagen dazu gekommen − nach Daten des Bundesverbandes Windenergie (BWE). Laut Thüringer Umweltministerium sind derzeit rund 870 Windräder im Betrieb. In diesem Jahr seien bisher etwa 20 Anlagen neu genehmigt worden.

Mittwoch, 12.06.2024, 17:54 Uhr
dpa
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Windkraft Onshore
Thüringer Kommunen werden an Windstromeinnahmen beteiligt
Ein Jahr lang lag ein Gesetz im Thüringer Landtag, mit dem die Kommunen einen Obolus für jede kWh Windstrom von Anlagen in ihrem Umfeld bekommen sollen. Nun ist es entschieden.
Thüringens Kommunen haben jetzt eine gesetzliche Garantie, dass sie vom Windstrom von Anlagen in ihrem Umfeld finanziell profitieren. Ein Gesetzentwurf, den die rot-rot-grüne Minderheitskoalition vor einem Jahr vorgelegt und mehrfach geändert hat, wurde am 12. Juni im Landtag in Erfurt mit knapper Mehrheit von 37 zu 35 Stimmen beschlossen − trotz massiver Oppositionskritik.

Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) warb vor der Abstimmung für das Gesetz, das den Kommunen 0,2 Cent pro erzeugter kWh garantiert. Obwohl die anwesenden Abgeordneten von CDU, AfD und FDP dem Windkraftbeteiligungsgesetz ihre Zustimmung verweigerten, reichte es für Rot-Rot-Grün − eigentlich fehlen der Koalition vier Stimmen für eine eigene Mehrheit.

Umweltminister Bernhard Stengele (Grüne) begrüßte die Entscheidung des Parlaments. Die Gemeinden gerade in ländlichen Regionen bekämen damit planbare Einnahmen, die sie für Investitionen in Kindergärten oder andere kommunale Projekte nutzen könnten, so der Minister. Die Grünen-Abgeordnete Laura Wahl sprach in der Debatte von kommunalen Einnahmemöglichkeiten von beispielsweise 200 000 Euro jährlich bei einem Windpark mit acht Anlagen.

FDP: moderner Ablasshandel

Das Gesetz helfe nicht, mehr Windkraftanlagen zu bauen, aber es sei ein Schritt dazu ebenso wie zur Kostensenkung für die Bürger, sagte Ramelow. Seine Regierung stehe für dezentrale, regionale und regenerative Energielösungen.

Die CDU-Abgeordnete Christina Tasch sagte: „Die CDU braucht das Gesetz nicht“. Rot-Rot-Grün denke, „man kann die Akzeptanz der Menschen für Windkraft erkaufen“. Der FDP-Abgeordnete Dirk Bergner sprach von modernem Ablasshandel. Die Bundesregelung einer freiwilligen Beteiligung der Kommunen durch die Windkraftbetreiber sei ausreichend. Die AfD-Abgeordnete Nadine Hoffmann nannte das Gesetz ein Machwerk.

Ursprüngliche Pläne, auch die Bürger an den Windstromeinnahmen zu beteiligten, hatten Linke, SPD und Grüne bereits während der parlamentarischen Beratung zurückgenommen. Das gilt auch für Modelle mit direkten Stromlieferungen an die Bürger der im Umfeld von 2500 Metern liegenden Kommunen.

Beim Ausbau der Windenergie als Stromquelle kommt Thüringen im bundesweiten Vergleich bisher nur recht langsam voran. 2023 waren im Freistaat effektiv nur sechs neue Windkraftanlagen dazu gekommen − nach Daten des Bundesverbandes Windenergie (BWE). Laut Thüringer Umweltministerium sind derzeit rund 870 Windräder im Betrieb. In diesem Jahr seien bisher etwa 20 Anlagen neu genehmigt worden.

Mittwoch, 12.06.2024, 17:54 Uhr
dpa

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