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Energie & Management > Wasserstoff - Start frei fürs H2-Kernnetz
Bei der Bekanntgabe des genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes (v.l.): Klaus Müller, Robert Habeck, Ralph Bahke (FNB). Quelle: E&M / S.Harmsen
Wasserstoff

Start frei fürs H2-Kernnetz

Nach einiger Verzögerung hat die Bundesnetzagentur am 22. Oktober das Wasserstoff-Kernnetz genehmigt. Damit können die Gasnetzbetreiber mit Umrüstung und Neubau der Pipelines beginnen.
Die Bundesnetzagentur hat den von den Fernleitungsnetzbetreibern am 22. Juli eingereichten Kernnetzantrag nach Prüfung und Konsultation genehmigt. Damit kann die Umsetzung des H2-Kernnetzes mit einer Länge von 9.040 Kilometern rechtssicher beginnen.

60 Prozent der Leitungen bestehen bereits und werden bislang für Erdgas genutzt, betonte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Das Kernnetz soll bis 2032 zentrale Wasserstoff-Standorte in allen Bundesländern miteinander verbinden – von Erzeugungszentren und Importpunkten über Speicher bis zu künftigen Abnehmern in Industrie und Kraftwerken.

Im Zieljahr 2032 beträgt die Einspeiseleistung 101.000 MW und die Ausspeiseleistung 87.000 MW, präzisierte Ralph Bahke. Der stellvertretende Vorsitzende der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas) unterstrich, dass eine Finanzierungslösung gefunden wurde, die die Kosten bis 2055 streckt. Insgesamt biete das neue Netz das Potenzial für den Transport von 278 Milliarden kWh klimaneutralem Wasserstoff pro Jahr. Aktuell beträgt der deutsche Erdgasverbrauch jährlich etwa 800 Milliarden kWh. Habeck betonte, das Wasserstoff-Kernnetz sei „Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Wasserstoff-Hochlauf und damit für die Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Deutschland“.

Erste Leitungsabschnitte gehen 2025 in Betrieb

„Wir haben in kurzer Zeit einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der den Marktakteuren Sicherheit gibt und gleichzeitig die nötige Flexibilität bietet, um auf veränderte Bedingungen beim Markthochlauf reagieren zu können“, sagte der Minister vor Journalisten in Berlin. Bereits im kommenden Jahr werden erste Wasserstoffleitungen des Kernnetzes in Betrieb gehen, kündigte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller an. Da ein Großteil der künftigen Nachfrage in Deutschland über Importe gedeckt werden wird, sind 13 Grenzübergangspunkte in europäische Nachbarländer vorgesehen.

Neben den 15 Fernleitungsnetzbetreibern sind zehn Verteilnetzbetreiber am Kernnetz beteiligt, betonte Bahke. Insgesamt planen die FNB, 18,9 Milliarden Euro bis zum Zieljahr 2032 zu investieren.

Refinanzierung über 30 Jahre gestreckt

Zunächst werden vor allem Umstellungsleitungen in Betrieb genommen – die Planung der Bundesnetzagentur stelle sicher, dass nur Erdgasleitungen auf Wasserstoff umgestellt werden, die nicht mehr für den Erdgastransport benötigt werden, betonte Müller.

Die Leitungen des Kernnetzes sollen privatwirtschaftlich gebaut und betrieben werden und durch die Entgelte der Nutzer finanziert werden. Mit einem Amortisationskonto sorgt der Staat dafür, dass die Mindereinnahmen der ersten Phase durch spätere Mehreinnahmen ausgeglichen werden.

Mit Ausnahme der von Bund und Ländern geförderten Leitungsprojekte von gesamteuropäischem Interesse (Important Projects of Common European Interest, IPCEI) fließen keine Bundesmittel in die Kernnetz-Leitungen, unterstrich Habeck. Das Finanzierungskonzept enthalte aber eine finanzielle Absicherung des Bundes gegen unvorhersehbare Entwicklungen, falls bis 2055 das Netz nicht komplett refinanziert werden konnte.

Korrekturen am Netz nach Bedarf

„Das Kernnetz dient dem überregionalen Transport des Wasserstoffs – es sind die Autobahnen der Wasserstoff-Infrastruktur“, erläuterte Habeck. Im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff werde das Netz weiterentwickelt und in die Fläche verästelt. Neue oder geänderte Bedarfe und Verfügbarkeiten würden dabei berücksichtigt.

„Alle Leitungsprojekte mit Inbetriebnahme ab 2028 werden in der Netzentwicklungsplanung überprüft und bei vorhandenen Bedarfen von der Bundesnetzagentur bestätigt“, erläuterte Müller. Erstmals werde 2026 ein integrierter Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff gemeinsam betrachten und von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.

Der Genehmigungsbescheid für das Wasserstoff-Kernnetz steht im Internet bereit.

Dienstag, 22.10.2024, 16:30 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Wasserstoff - Start frei fürs H2-Kernnetz
Bei der Bekanntgabe des genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes (v.l.): Klaus Müller, Robert Habeck, Ralph Bahke (FNB). Quelle: E&M / S.Harmsen
Wasserstoff
Start frei fürs H2-Kernnetz
Nach einiger Verzögerung hat die Bundesnetzagentur am 22. Oktober das Wasserstoff-Kernnetz genehmigt. Damit können die Gasnetzbetreiber mit Umrüstung und Neubau der Pipelines beginnen.
Die Bundesnetzagentur hat den von den Fernleitungsnetzbetreibern am 22. Juli eingereichten Kernnetzantrag nach Prüfung und Konsultation genehmigt. Damit kann die Umsetzung des H2-Kernnetzes mit einer Länge von 9.040 Kilometern rechtssicher beginnen.

60 Prozent der Leitungen bestehen bereits und werden bislang für Erdgas genutzt, betonte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Das Kernnetz soll bis 2032 zentrale Wasserstoff-Standorte in allen Bundesländern miteinander verbinden – von Erzeugungszentren und Importpunkten über Speicher bis zu künftigen Abnehmern in Industrie und Kraftwerken.

Im Zieljahr 2032 beträgt die Einspeiseleistung 101.000 MW und die Ausspeiseleistung 87.000 MW, präzisierte Ralph Bahke. Der stellvertretende Vorsitzende der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas) unterstrich, dass eine Finanzierungslösung gefunden wurde, die die Kosten bis 2055 streckt. Insgesamt biete das neue Netz das Potenzial für den Transport von 278 Milliarden kWh klimaneutralem Wasserstoff pro Jahr. Aktuell beträgt der deutsche Erdgasverbrauch jährlich etwa 800 Milliarden kWh. Habeck betonte, das Wasserstoff-Kernnetz sei „Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Wasserstoff-Hochlauf und damit für die Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Deutschland“.

Erste Leitungsabschnitte gehen 2025 in Betrieb

„Wir haben in kurzer Zeit einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der den Marktakteuren Sicherheit gibt und gleichzeitig die nötige Flexibilität bietet, um auf veränderte Bedingungen beim Markthochlauf reagieren zu können“, sagte der Minister vor Journalisten in Berlin. Bereits im kommenden Jahr werden erste Wasserstoffleitungen des Kernnetzes in Betrieb gehen, kündigte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller an. Da ein Großteil der künftigen Nachfrage in Deutschland über Importe gedeckt werden wird, sind 13 Grenzübergangspunkte in europäische Nachbarländer vorgesehen.

Neben den 15 Fernleitungsnetzbetreibern sind zehn Verteilnetzbetreiber am Kernnetz beteiligt, betonte Bahke. Insgesamt planen die FNB, 18,9 Milliarden Euro bis zum Zieljahr 2032 zu investieren.

Refinanzierung über 30 Jahre gestreckt

Zunächst werden vor allem Umstellungsleitungen in Betrieb genommen – die Planung der Bundesnetzagentur stelle sicher, dass nur Erdgasleitungen auf Wasserstoff umgestellt werden, die nicht mehr für den Erdgastransport benötigt werden, betonte Müller.

Die Leitungen des Kernnetzes sollen privatwirtschaftlich gebaut und betrieben werden und durch die Entgelte der Nutzer finanziert werden. Mit einem Amortisationskonto sorgt der Staat dafür, dass die Mindereinnahmen der ersten Phase durch spätere Mehreinnahmen ausgeglichen werden.

Mit Ausnahme der von Bund und Ländern geförderten Leitungsprojekte von gesamteuropäischem Interesse (Important Projects of Common European Interest, IPCEI) fließen keine Bundesmittel in die Kernnetz-Leitungen, unterstrich Habeck. Das Finanzierungskonzept enthalte aber eine finanzielle Absicherung des Bundes gegen unvorhersehbare Entwicklungen, falls bis 2055 das Netz nicht komplett refinanziert werden konnte.

Korrekturen am Netz nach Bedarf

„Das Kernnetz dient dem überregionalen Transport des Wasserstoffs – es sind die Autobahnen der Wasserstoff-Infrastruktur“, erläuterte Habeck. Im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff werde das Netz weiterentwickelt und in die Fläche verästelt. Neue oder geänderte Bedarfe und Verfügbarkeiten würden dabei berücksichtigt.

„Alle Leitungsprojekte mit Inbetriebnahme ab 2028 werden in der Netzentwicklungsplanung überprüft und bei vorhandenen Bedarfen von der Bundesnetzagentur bestätigt“, erläuterte Müller. Erstmals werde 2026 ein integrierter Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff gemeinsam betrachten und von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.

Der Genehmigungsbescheid für das Wasserstoff-Kernnetz steht im Internet bereit.

Dienstag, 22.10.2024, 16:30 Uhr
Susanne Harmsen

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