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Energie & Management > Geothermie - Stadtwerke dürfen „Wolfsburger Revier“ erkunden
Quelle: E&M
Geothermie

Stadtwerke dürfen „Wolfsburger Revier“ erkunden

Der kommunale Energieersorger in Wolfsburg hat vom Bergbauamt die Erlaubnis erhalten, in der Stadt und in umliegenden Gemeinden nach Erdwärme zu suchen.
Das niedersächsische Bergbauamt hat den Stadtwerken Wolfsburg das „Wolfsburger Revier“ für geothermische Erkundungen zugeteilt. Das Areal erstreckt sich nach Angaben der Behörde über gut 123,5 Quadratkilometer. Es schließt weite Teile des Stadtgebiets und Umlands ein. Nach Süden reicht es bis zur Gemeinde Detmerode, im Norden endet es bei Jembke. Die Erlaubnis gilt zunächst von 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2030. Den Antrag dafür hatten die Stadtwerke im Juni vergangenen Jahres gestellt. Mit dem Papier haben sie erst einmal nur das grundlegende Recht, nach Erdwärme zu suchen.

Technische Maßnahmen sind nicht erlaubt: „Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist“, so das Landesbergbauamt.

„Wir haben aber in nahezu ganz Norddeutschland gute bis sehr gute geologische Voraussetzung für die Nutzung von Erdwärme“, sagt der Präsident der Behörde, Carsten Mühlenmeier. „Dieser wertvolle, ressourcen- und klimaschonende Baustein für die Wärmewende hat eine große Bedeutung“. Zahlreiche Gebiete im östlichen Niedersachsen stünden inzwischen im Fokus von möglichen Tiefengeothermieprojekten.

Donnerstag, 9.01.2025, 09:15 Uhr
Manfred Fischer
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Stadtwerke dürfen „Wolfsburger Revier“ erkunden
Der kommunale Energieersorger in Wolfsburg hat vom Bergbauamt die Erlaubnis erhalten, in der Stadt und in umliegenden Gemeinden nach Erdwärme zu suchen.
Das niedersächsische Bergbauamt hat den Stadtwerken Wolfsburg das „Wolfsburger Revier“ für geothermische Erkundungen zugeteilt. Das Areal erstreckt sich nach Angaben der Behörde über gut 123,5 Quadratkilometer. Es schließt weite Teile des Stadtgebiets und Umlands ein. Nach Süden reicht es bis zur Gemeinde Detmerode, im Norden endet es bei Jembke. Die Erlaubnis gilt zunächst von 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2030. Den Antrag dafür hatten die Stadtwerke im Juni vergangenen Jahres gestellt. Mit dem Papier haben sie erst einmal nur das grundlegende Recht, nach Erdwärme zu suchen.

Technische Maßnahmen sind nicht erlaubt: „Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist“, so das Landesbergbauamt.

„Wir haben aber in nahezu ganz Norddeutschland gute bis sehr gute geologische Voraussetzung für die Nutzung von Erdwärme“, sagt der Präsident der Behörde, Carsten Mühlenmeier. „Dieser wertvolle, ressourcen- und klimaschonende Baustein für die Wärmewende hat eine große Bedeutung“. Zahlreiche Gebiete im östlichen Niedersachsen stünden inzwischen im Fokus von möglichen Tiefengeothermieprojekten.

Donnerstag, 9.01.2025, 09:15 Uhr
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