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Energie & Management > Regenerative - Solaranlagen auch in Wasserschutzzonen denkbar
Quelle: Shutterstock / Jevanto Productions
Regenerative

Solaranlagen auch in Wasserschutzzonen denkbar

Auch in Wasserschutzgebieten ist der Erneuerbaren-Ausbau machbar. In welchem Maße, hat der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) herausgearbeitet.
Ein aktuelles Positionspapier beschreibt die Möglichkeiten, unter welchen Bedingungen auch in Wasserschutzgebieten erneuerbare Energieproduktion möglich ist. Erstellt hat es der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), der mit seinen technischen Regeln auch den Standard für die technische Selbstverwaltung und Eigenverantwortung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland setzt.

Für drei Schutzzonen in Gebieten mit sensiblen Grund- beziehungsweise Trinkwasser-Vorkommen gibt der DVGW Handlungsempfehlungen, mit denen Behörden und Erneuerbaren-Projektierer arbeiten können. Die Schutzzonen unterscheiden sich durch den Grad der Restriktionen für Infrastrukturmaßnahmen.

Grundsätzlich würden auch Wasserversorgungsunternehmen von erneuerbaren Energien profitieren, meint DVGW-Vorstand Wolf Merkel. Denn neben ihrem Beitrag zur Energiewende allgemein sorgten sie auch „maßgeblich“ für eine klimaneutrale und ausfallsichere Energieversorgung der Anlagen zur Wassergewinnung. Wolf Merkel ist daher sehr an einem sorgfältigen Abwägen zwischen den Aspekten des Klima- und des Trinkwasserschutzes gelegen.

Schutzzonen I bis III: Keine Regel ohne Ausnahme

Der DVGW will mit den im Positionspapier formulierten Überlegungen zu den drei Schutzzonen dazu beitragen. In der am weitestgehenden geschützten Zone I seien Bau und Betrieb von Erneuerbaren-Anlagen eigentlich generell verboten. Der DVGW sieht hier gleichwohl Chancen für Solaranlagen auf Dachflächen. Dies sei ausschließlich für Bestandsgebäude der Wasserversorger denkbar, weil sich dadurch Eingriffe in den Boden vermeiden ließen.

Die Schutzzone II sei „in der Regel“ von Produktionsanlagen freizuhalten. Keine Regel ohne Ausnahme: Zu Genehmigungen könne es in Einzelfällen kommen, wenn es sich um Freiflächen-Solarkraftwerke handelt. Dies hatten im vergangenen Jahr bereits die DEW21-Tochter Wasserwerke Westfalen (WWW) und Gelsenwasser mit einer Freiflächenanlage am Wasserwerk Echthausen vorgemacht (wir berichteten). Der DVGW legt aber Wert auf die Feststellung, dass der Bau ohne nennenswerte Eingriffe in den Untergrund auskommen müsse und keine Stoffe zum Einsatz kämen, die für das Wasser gefährlich sind.

Die größte in Rede stehende Fläche macht die Schutzzone III aus. Hier ist auch der Spielraum für Erneuerbaren-Entwickler größer, sofern besondere Schutzvorkehrungen für Umwelt und Wasser eingehalten werden. Wie bei Genehmigungsverfahren üblich, müssen Interessierte die Schutzgüter gegeneinander abwägen und dies laut DVGW „substanziell und detailliert“ begründen. Dazu müssten eine Gefährdungsanalyse und eine Risikoabschätzung das Ergebnis erbringen, dass „Risiken sicher beherrscht oder zumindest mit geeigneten Maßnahmen minimiert werden können“.

Das Positionspapier „Erzeugung erneuerbarer Energie in Grundwasserschutzgebieten – Ausbau fördern und Trinkwasserressourcen schützen" stellt der DVGW bereits seit April im Internet zum Herunterladen bereit.

Donnerstag, 3.08.2023, 16:23 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Regenerative - Solaranlagen auch in Wasserschutzzonen denkbar
Quelle: Shutterstock / Jevanto Productions
Regenerative
Solaranlagen auch in Wasserschutzzonen denkbar
Auch in Wasserschutzgebieten ist der Erneuerbaren-Ausbau machbar. In welchem Maße, hat der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) herausgearbeitet.
Ein aktuelles Positionspapier beschreibt die Möglichkeiten, unter welchen Bedingungen auch in Wasserschutzgebieten erneuerbare Energieproduktion möglich ist. Erstellt hat es der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), der mit seinen technischen Regeln auch den Standard für die technische Selbstverwaltung und Eigenverantwortung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland setzt.

Für drei Schutzzonen in Gebieten mit sensiblen Grund- beziehungsweise Trinkwasser-Vorkommen gibt der DVGW Handlungsempfehlungen, mit denen Behörden und Erneuerbaren-Projektierer arbeiten können. Die Schutzzonen unterscheiden sich durch den Grad der Restriktionen für Infrastrukturmaßnahmen.

Grundsätzlich würden auch Wasserversorgungsunternehmen von erneuerbaren Energien profitieren, meint DVGW-Vorstand Wolf Merkel. Denn neben ihrem Beitrag zur Energiewende allgemein sorgten sie auch „maßgeblich“ für eine klimaneutrale und ausfallsichere Energieversorgung der Anlagen zur Wassergewinnung. Wolf Merkel ist daher sehr an einem sorgfältigen Abwägen zwischen den Aspekten des Klima- und des Trinkwasserschutzes gelegen.

Schutzzonen I bis III: Keine Regel ohne Ausnahme

Der DVGW will mit den im Positionspapier formulierten Überlegungen zu den drei Schutzzonen dazu beitragen. In der am weitestgehenden geschützten Zone I seien Bau und Betrieb von Erneuerbaren-Anlagen eigentlich generell verboten. Der DVGW sieht hier gleichwohl Chancen für Solaranlagen auf Dachflächen. Dies sei ausschließlich für Bestandsgebäude der Wasserversorger denkbar, weil sich dadurch Eingriffe in den Boden vermeiden ließen.

Die Schutzzone II sei „in der Regel“ von Produktionsanlagen freizuhalten. Keine Regel ohne Ausnahme: Zu Genehmigungen könne es in Einzelfällen kommen, wenn es sich um Freiflächen-Solarkraftwerke handelt. Dies hatten im vergangenen Jahr bereits die DEW21-Tochter Wasserwerke Westfalen (WWW) und Gelsenwasser mit einer Freiflächenanlage am Wasserwerk Echthausen vorgemacht (wir berichteten). Der DVGW legt aber Wert auf die Feststellung, dass der Bau ohne nennenswerte Eingriffe in den Untergrund auskommen müsse und keine Stoffe zum Einsatz kämen, die für das Wasser gefährlich sind.

Die größte in Rede stehende Fläche macht die Schutzzone III aus. Hier ist auch der Spielraum für Erneuerbaren-Entwickler größer, sofern besondere Schutzvorkehrungen für Umwelt und Wasser eingehalten werden. Wie bei Genehmigungsverfahren üblich, müssen Interessierte die Schutzgüter gegeneinander abwägen und dies laut DVGW „substanziell und detailliert“ begründen. Dazu müssten eine Gefährdungsanalyse und eine Risikoabschätzung das Ergebnis erbringen, dass „Risiken sicher beherrscht oder zumindest mit geeigneten Maßnahmen minimiert werden können“.

Das Positionspapier „Erzeugung erneuerbarer Energie in Grundwasserschutzgebieten – Ausbau fördern und Trinkwasserressourcen schützen" stellt der DVGW bereits seit April im Internet zum Herunterladen bereit.

Donnerstag, 3.08.2023, 16:23 Uhr
Volker Stephan

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