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Energie & Management > Recht - Seit 2023 gilt das deutsche Lieferkettengesetz
Quelle: Fotolia / vege
Recht

Seit 2023 gilt das deutsche Lieferkettengesetz

Seit 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Damit werden unternehmerische Pflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Umweltschutz geregelt.
Weltweit zum ersten Mal regelt Deutschland unternehmerische Pflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) müssen Unternehmen ein wirksames Risikomanagement etablieren, um solche Gefahren zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte.

Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung. Der
Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD) begründete: „Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit sind keine Geschäftsmodelle für unsere soziale Marktwirtschaft.“

Gesetz soll leicht umsetzbar sein

Wirtschaftliche Stärke müsse auf Verantwortung aufbauen, auch „für die Näherin in Bangladesch, die Kleidung für den deutschen Markt produziert, genauso wie für den Minenarbeiter im Kongo, der Rohstoffe für Mobiltelefone abbaut“, so Heil. Das Lieferkettengesetz sei so ausgestaltet, dass die Unternehmen es gut umsetzen können. „Wir haben die Berichtspflichten noch anwendungsfreundlicher gestaltet, damit die Unternehmen ihre gesetzlichen Anforderungen gut und wirksam erfüllen können“, versicherte der Arbeitsminister. Viele Rohstoffe und Teile der Energiewirtschaft wie für Leitungen, Batterien oder Turbinen stammen ebenfalls nicht aus Industrieländern.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) untersteht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das am Standort im sächsischen Borna die Umsetzung des Gesetzes überwacht. „Der für diese Umsetzung notwendige Fragebogen für Unternehmen wurde gerade jüngst noch einmal verbessert und muss jetzt den Praxischeck bestehen“, sagte Habeck.

Globalisierung gerechter machen

Svenja Schulze (SPD) als Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erklärte: „Deutschland leistet mit diesem Gesetz Pionierarbeit für eine gerechtere Globalisierung.“ Das Gesetz helfe dabei, Arbeitnehmerrechte zu sichern, indem es die Unternehmen stärker in die Pflicht nimmt. „Gestärkt werden vor allem die vielen Frauen und Kinder in den Entwicklungsländern, die unter oft unwürdigen Bedingungen in den Nähereien, in den Minen oder in anderen Risikosektoren arbeiten“, hofft Schulze. Auch für Unternehmen, die sich heute schon glaubwürdig um Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten kümmern, sei das Gesetz eine Unterstützung.

Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) betonte: „Umweltfreundliche Lieferketten dienen dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen.“ Mit dem Lieferkettengesetz werde der ökologische Rucksack eines Produkts sichtbarer und die nachhaltige Praxis von Unternehmen transparenter. „Umweltschutz liegt auch im strategischen Interesse der Wirtschaft“, appellierte Lemke.

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) hatte Zweifel an der Wirksamkeit des Gesetzes geäußert. „So lange nicht alle Länder eine gleichsame Lieferketten-Sorgfalt einführen, wird sich wahrscheinlich nur wenig ändern“, sagte der BVMW-Vorsitzende Markus Jerger der Funke Mediengruppe.

Hintergrund

1,4 Milliarden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten laut Bundesregierung weltweit unter menschenunwürdigen Bedingungen. Die Zahl der Opfer von Zwangsarbeit und Sklaverei steige signifikant, nach jüngsten Schätzungen der ILO sind es nunmehr 28 Millionen Menschen. Ebenso werden weltweit immer mehr Kinder zur Arbeit gezwungen, weil der Lohn der Eltern nicht reicht.

Auch globale Umweltprobleme würden zu einem großen Teil in den internationalen Lieferketten verursacht. Je nach Sektor entstehen bis zu 90 Prozent der Treibhausgase und Luftverschmutzung nicht im Geschäftsbereich multinationaler Unternehmen selbst.

Montag, 2.01.2023, 11:50 Uhr
Susanne Harmsen
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Seit 2023 gilt das deutsche Lieferkettengesetz
Seit 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Damit werden unternehmerische Pflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Umweltschutz geregelt.
Weltweit zum ersten Mal regelt Deutschland unternehmerische Pflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) müssen Unternehmen ein wirksames Risikomanagement etablieren, um solche Gefahren zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte.

Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung. Der
Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD) begründete: „Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit sind keine Geschäftsmodelle für unsere soziale Marktwirtschaft.“

Gesetz soll leicht umsetzbar sein

Wirtschaftliche Stärke müsse auf Verantwortung aufbauen, auch „für die Näherin in Bangladesch, die Kleidung für den deutschen Markt produziert, genauso wie für den Minenarbeiter im Kongo, der Rohstoffe für Mobiltelefone abbaut“, so Heil. Das Lieferkettengesetz sei so ausgestaltet, dass die Unternehmen es gut umsetzen können. „Wir haben die Berichtspflichten noch anwendungsfreundlicher gestaltet, damit die Unternehmen ihre gesetzlichen Anforderungen gut und wirksam erfüllen können“, versicherte der Arbeitsminister. Viele Rohstoffe und Teile der Energiewirtschaft wie für Leitungen, Batterien oder Turbinen stammen ebenfalls nicht aus Industrieländern.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) untersteht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das am Standort im sächsischen Borna die Umsetzung des Gesetzes überwacht. „Der für diese Umsetzung notwendige Fragebogen für Unternehmen wurde gerade jüngst noch einmal verbessert und muss jetzt den Praxischeck bestehen“, sagte Habeck.

Globalisierung gerechter machen

Svenja Schulze (SPD) als Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erklärte: „Deutschland leistet mit diesem Gesetz Pionierarbeit für eine gerechtere Globalisierung.“ Das Gesetz helfe dabei, Arbeitnehmerrechte zu sichern, indem es die Unternehmen stärker in die Pflicht nimmt. „Gestärkt werden vor allem die vielen Frauen und Kinder in den Entwicklungsländern, die unter oft unwürdigen Bedingungen in den Nähereien, in den Minen oder in anderen Risikosektoren arbeiten“, hofft Schulze. Auch für Unternehmen, die sich heute schon glaubwürdig um Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten kümmern, sei das Gesetz eine Unterstützung.

Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) betonte: „Umweltfreundliche Lieferketten dienen dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen.“ Mit dem Lieferkettengesetz werde der ökologische Rucksack eines Produkts sichtbarer und die nachhaltige Praxis von Unternehmen transparenter. „Umweltschutz liegt auch im strategischen Interesse der Wirtschaft“, appellierte Lemke.

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) hatte Zweifel an der Wirksamkeit des Gesetzes geäußert. „So lange nicht alle Länder eine gleichsame Lieferketten-Sorgfalt einführen, wird sich wahrscheinlich nur wenig ändern“, sagte der BVMW-Vorsitzende Markus Jerger der Funke Mediengruppe.

Hintergrund

1,4 Milliarden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten laut Bundesregierung weltweit unter menschenunwürdigen Bedingungen. Die Zahl der Opfer von Zwangsarbeit und Sklaverei steige signifikant, nach jüngsten Schätzungen der ILO sind es nunmehr 28 Millionen Menschen. Ebenso werden weltweit immer mehr Kinder zur Arbeit gezwungen, weil der Lohn der Eltern nicht reicht.

Auch globale Umweltprobleme würden zu einem großen Teil in den internationalen Lieferketten verursacht. Je nach Sektor entstehen bis zu 90 Prozent der Treibhausgase und Luftverschmutzung nicht im Geschäftsbereich multinationaler Unternehmen selbst.

Montag, 2.01.2023, 11:50 Uhr
Susanne Harmsen

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