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Eine Verordnung des Bundeskabinetts schuf eine Übergangsregelung für stromintensive Unternehmen. Sie ermöglicht abgesenkte Netzentgelte auch auf der Basis des Stromverbrauchs von 2019.
Auf Vorschlag des Bundesministers für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Bundeskabinett heute die „Verordnung zur Umsetzung pandemiebedingter und weiterer Anpassungen in Rechtsverordnungen auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes“ beschlossen. Die Verordnung enthält eine Übergangsregelung für stromintensive Unternehmen, d
Mittwoch, 19.08.2020, 15:18 Uhr
Susanne Harmsen
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