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Aufgrund der beschlossenen neuen Regeln für Kraft-Wärme-Kopplung ergeben sich für Mini-KWK-Anlagen Änderungen.
Bundestag und Bundesrat haben am 3. Juli Änderungen des KWKG beschlossen. Damit ändern sich auch wichtige Regeln für Blockheizkraftwerke mit bis zu 50 kW. Darauf weist unter anderem das BHKW-Infozentrum hin.Demnach erhalten neu in Dauerbetrieb gegangene Mini-BHKW mit einer Leistung von bis zu 50 kW doppelt so hohe KWK-Zuschläge. Je Kilowattstunde wären dies 8 Ct/kWh für KWK-Strom, der auße
Montag, 6.07.2020, 15:25 Uhr
Heidi Roider
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