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Der niederösterreichische Stromkonzern EVN will Rechtssicherheit erlangen, ob er wirklich Erlöse aus Preiserhöhungen zurückzahlen muss. Laufende Verträge sind nicht betroffen.
Der niederösterreichische Energiekonzern EVN beruft gegen ein kürzlich ergangenes erstinstanzliches Gerichtsurteil zugunsten des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Dieses verpflichtet ihn, Haushaltskunden Einnahmen aufgrund möglicherweise rechtswidriger Preiserhöhungen vom September 2022 zurückzuzahlen.
Nach Ansicht der EVN entstand den Betroffenen mit den Erhöhungen kein Schaden: Weil sie die Preise im September 2022 anhob, habe sie auf eine „wesentlich höhere Anpassung im Jänner 2023“ verzichten können. Somit hätten die Kunden zwar in den letzten vier Monaten 2022 höhere Preise bezahlt, vom 1. Januar 2023 an jedoch vergleichsweise niedrigere Preise.
„Die Kundinnen und Kunden können dies nachrechnen. Wir werden entsprechende Tools dafür auf unserer Website bis Ende April zur Verfügung stellen“, konstatierte Herwig Hauenschild, der Geschäftsführer der Konzerngesellschaft EVN Energievertrieb GmbH & Co KG. Ihm zufolge will die EVN mit ihrer Berufung „Rechtssicherheit für die Vergangenheit erlangen. Laufende Kundenverträge sind von diesem Rechtsstreit nicht betroffen.“
Die EVN hatte die Preise aufgrund von Steigerungen der Österreichischen Strom- und Gaspreisindizes ÖSPI und ÖGPI erhöht. Entsprechende Klauseln waren ihn ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie in vor dem Jahr 2019 abgeschlossenen Lieferverträgen enthalten. Nach Angaben des Konzerns sind diese Klauseln mittlerweile „nicht mehr in Verwendung. Sämtliche Verträge, die diese Klausel verwendeten, wurden im zweiten Quartal 2023 beendet.“
Donnerstag, 21.03.2024, 13:43 Uhr
Klaus Fischer
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