E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Politik - Neues Immissionsschutzgesetz gebilligt und Freileitungen gefordert
Quelle: Bundesrat
Politik

Neues Immissionsschutzgesetz gebilligt und Freileitungen gefordert

Der Bundesrat hat der Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren zugestimmt. Zwei Länder fordern die Abkehr von Erdkabeln beim Stromnetzausbau.
In ihrer Sitzung vom 14. Juni hat die Länderkammer das novellierte Immissionsschutzgesetz angenommen. Mit dem Gesetz wird das Klima als Schutzgut in das Gesetz aufgenommen. Es bringt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren auf den Weg.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begrüßte die Zustimmung des Bundesrats. „Mit der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschleunigen und entbürokratisieren wir Genehmigungsverfahren und geben der Industrie in Deutschland frischen Rückenwind: Windenergieanlagen an Land, Industrieanlagen und Elektrolyseure können zukünftig schneller und einfacherer gebaut werden - ohne das Schutzniveau für die Umwelt zu senken“, so Habeck. Mit dem neuen Gesetz könnten mehr Ressourcen direkt in die Realisierung von Projekten fließen anstatt in ihre Genehmigung, hofft er.

Vereinfachungen im Einzelnen

Vereinfacht wird das Verfahren zum vorzeitigen Baubeginn: Hier entfällt das Erfordernis einer Prognoseentscheidung bei Änderungsgenehmigungen sowie Genehmigungen von Anlagen auf bestehenden Standorten. Die Prüfung des Betriebs der Anlage findet erst im Rahmen der finalen Genehmigung statt. Bei Windenergieanlagen und Elektrolyseuren für Wasserstoff aus erneuerbaren Energien soll auf einen Erörterungstermin verzichtet werden.

Das Gesetz ermöglicht zudem Windkraftbetreibern, einzelne zentrale projektspezifische Fragen bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren über einen Vorbescheid klären zu lassen. Zudem sieht das Gesetz vor, dass Genehmigungsfristen künftig nur einmalig für drei Monate verlängert werden können.

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Initiativen der Bundesregierung zur Verfahrensbeschleunigung und zum Bürokratieabbau. Er weist allerdings darauf hin, dass es ohne ausreichendes, qualifiziertes, leistungsstarkes und motiviertes Personal in den Ländern und Kommunen nicht gelingen werde, die vielen Planungs- und Genehmigungsprozesse rechtskonform durchzuführen.

Die Länderkammer bekräftigt die Erwartung, dass der Bund die Länder dabei finanziell unterstütze.

Umsetzung der schnellen Genehmigungen nicht gesichert

Hinsichtlich des Vollzuges seien nicht alle Bedenken der Länder ausgeräumt worden, mahnte die Kammer. Um sicherzustellen, dass es wirklich zu einer Verfahrensbeschleunigung kommt, solle die Novelle bis Herbst 2026 evaluiert werden. Hier seien unter anderem die Reichweite der Stichtagsregelung, der vorzeitige Vorhabenbeginn, die Begrenzung des Prüfumfangs und der Umgang mit Erörterungsterminen zu berücksichtigen.

Der Bundesrat nahm auch eine Entschließung an zur Einführung eines besonderen Zerlegungsmaßstabs für bisher von Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 Gewerbesteuergesetz nicht erfasste Anlagen zur Erzeugung, zur Umwandlung, zum Transport oder zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien im Sinne des Paragrafen 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Er stimmte der Umsetzung von EU-Recht zu.

Initiative für Freileitungen statt Erdkabel

Sachsen und Baden-Württemberg plädierten für mehr Freileitungen beim Stromnetzausbau. Das solle den Ausbau beschleunigen und die Investitionskosten und damit die Netzentgelte der Verbraucher senken. Die beiden Bundesländer fordern die Bundesregierung auf, künftig nicht mehr vorrangig unterirdische Erdkabel zu verlegen. Erdkabel sind etwa dreimal teurer als Freileitungen.

Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) argumentierte: „Der Vorrang von Erdkabeln hat nicht zu dem gewünschten Effekt geführt, dass der Leitungsausbau schneller wird“, es werde nur „immens teurer“.

Die frühere Große Koalition aus Union und SPD hatte 2015 auf Druck der CSU für große Stromautobahnen den Vorrang der Erdverkabelung eingeführt - in der vergeblichen Hoffnung, dass die Akzeptanz bei den Betroffenen steigt und weniger Widersprüche den Bau verzögern.

Freitag, 14.06.2024, 15:28 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Neues Immissionsschutzgesetz gebilligt und Freileitungen gefordert
Quelle: Bundesrat
Politik
Neues Immissionsschutzgesetz gebilligt und Freileitungen gefordert
Der Bundesrat hat der Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren zugestimmt. Zwei Länder fordern die Abkehr von Erdkabeln beim Stromnetzausbau.
In ihrer Sitzung vom 14. Juni hat die Länderkammer das novellierte Immissionsschutzgesetz angenommen. Mit dem Gesetz wird das Klima als Schutzgut in das Gesetz aufgenommen. Es bringt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren auf den Weg.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begrüßte die Zustimmung des Bundesrats. „Mit der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschleunigen und entbürokratisieren wir Genehmigungsverfahren und geben der Industrie in Deutschland frischen Rückenwind: Windenergieanlagen an Land, Industrieanlagen und Elektrolyseure können zukünftig schneller und einfacherer gebaut werden - ohne das Schutzniveau für die Umwelt zu senken“, so Habeck. Mit dem neuen Gesetz könnten mehr Ressourcen direkt in die Realisierung von Projekten fließen anstatt in ihre Genehmigung, hofft er.

Vereinfachungen im Einzelnen

Vereinfacht wird das Verfahren zum vorzeitigen Baubeginn: Hier entfällt das Erfordernis einer Prognoseentscheidung bei Änderungsgenehmigungen sowie Genehmigungen von Anlagen auf bestehenden Standorten. Die Prüfung des Betriebs der Anlage findet erst im Rahmen der finalen Genehmigung statt. Bei Windenergieanlagen und Elektrolyseuren für Wasserstoff aus erneuerbaren Energien soll auf einen Erörterungstermin verzichtet werden.

Das Gesetz ermöglicht zudem Windkraftbetreibern, einzelne zentrale projektspezifische Fragen bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren über einen Vorbescheid klären zu lassen. Zudem sieht das Gesetz vor, dass Genehmigungsfristen künftig nur einmalig für drei Monate verlängert werden können.

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Initiativen der Bundesregierung zur Verfahrensbeschleunigung und zum Bürokratieabbau. Er weist allerdings darauf hin, dass es ohne ausreichendes, qualifiziertes, leistungsstarkes und motiviertes Personal in den Ländern und Kommunen nicht gelingen werde, die vielen Planungs- und Genehmigungsprozesse rechtskonform durchzuführen.

Die Länderkammer bekräftigt die Erwartung, dass der Bund die Länder dabei finanziell unterstütze.

Umsetzung der schnellen Genehmigungen nicht gesichert

Hinsichtlich des Vollzuges seien nicht alle Bedenken der Länder ausgeräumt worden, mahnte die Kammer. Um sicherzustellen, dass es wirklich zu einer Verfahrensbeschleunigung kommt, solle die Novelle bis Herbst 2026 evaluiert werden. Hier seien unter anderem die Reichweite der Stichtagsregelung, der vorzeitige Vorhabenbeginn, die Begrenzung des Prüfumfangs und der Umgang mit Erörterungsterminen zu berücksichtigen.

Der Bundesrat nahm auch eine Entschließung an zur Einführung eines besonderen Zerlegungsmaßstabs für bisher von Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 Gewerbesteuergesetz nicht erfasste Anlagen zur Erzeugung, zur Umwandlung, zum Transport oder zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien im Sinne des Paragrafen 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Er stimmte der Umsetzung von EU-Recht zu.

Initiative für Freileitungen statt Erdkabel

Sachsen und Baden-Württemberg plädierten für mehr Freileitungen beim Stromnetzausbau. Das solle den Ausbau beschleunigen und die Investitionskosten und damit die Netzentgelte der Verbraucher senken. Die beiden Bundesländer fordern die Bundesregierung auf, künftig nicht mehr vorrangig unterirdische Erdkabel zu verlegen. Erdkabel sind etwa dreimal teurer als Freileitungen.

Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) argumentierte: „Der Vorrang von Erdkabeln hat nicht zu dem gewünschten Effekt geführt, dass der Leitungsausbau schneller wird“, es werde nur „immens teurer“.

Die frühere Große Koalition aus Union und SPD hatte 2015 auf Druck der CSU für große Stromautobahnen den Vorrang der Erdverkabelung eingeführt - in der vergeblichen Hoffnung, dass die Akzeptanz bei den Betroffenen steigt und weniger Widersprüche den Bau verzögern.

Freitag, 14.06.2024, 15:28 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.