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Im Zuge des Kohleausstiegsgesetzes wird es auch Änderungen beim KWKG und der Ausschreibungsverordnung geben. Das sieht der Referentenentwurf des Gesetzes vom 11. November vor.
„Die KWK ist ein wichtiger Baustein der Energiewende im Strom- und Wärmesektor. Damit das so bleibt, soll die KWK weiterentwickelt und umfassend modernisiert werden, damit ihr Beitrag in der Energiewende langfristig gesichert und gestärkt wird“, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Grundsätzlich will man die Förderung für KWK-Anlagen um weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2029 verlänge
Mittwoch, 13.11.2019, 12:48 Uhr
Armin Müller
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