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Energie & Management > Gasnetz - Netzentgelt-Rabatt bei LNG-Einspeisung
Quelle: Shutterstock
Gasnetz

Netzentgelt-Rabatt bei LNG-Einspeisung

Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat ein Konsultationsverfahren zur Einführung eines Abschlags auf kapazitätsbasierte Fernleitungsentgelte begonnen.
Vom 6. bis 13. Mai 2022 besteht die Möglichkeit, zu einem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur Stellung zu nehmen. Es geht dabei um einen Rabatt auf Fernleitungsentgelte an Einspeisepunkten aus LNG(Flüssigerdgas)-Anlagen ins Erdgasnetz "im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit". Eine Vorkonsultation war bereits vom 15. März bis 12. April dieses Jahres erfolgt.

Die Konsultation ist Teil eines Verfahrens mit der Bezeichnung „Margit 2023“. Es soll der regulatorischen Festlegung der Höhe von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren dienen.

In ihrem Entwurf plädiert die Beschlusskammer dafür, einen Abschlag an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen ausschließlich für Jahres- und Quartals-Standardkapazitätsprodukte in Höhe von 40 Prozentpunkten einzuführen. Einen Abschlag an „Ein- und Ausspeisepunkten von Infrastrukturen, die zur Beendigung der Isolation von Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Gasfernleitungsnetze errichtet wurden“, lehnt sie dagegen ab.
 
Kehrtwende der Netzagentur
 
In einem ersten Beschlussentwurf vom Dezember 2021 hatte die Behörde noch ganz von einem Abschlag an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen absehen wollen. Für die Festlegung einer solchen Maßnahme bestehe aktuell kein Anlass, hieß es damals. Denn es existierten ja noch keine LNG-Anlagen, und nach dem damaligen Kenntnisstand der Beschlusskammer 9 sei auch nicht damit zu rechnen, dass es im Jahr 2023 – das Jahr, auf das sich die Festlegung bezieht – zur Inbetriebnahme einer solchen Anlage komme. Die Beschlusskammer kündigte jedoch damals an, rechtzeitig vor Inbetriebnahme einer solchen Anlage in einen Marktdialog zu treten. Dieser ist nun schneller als vermutet in Gang gekommen.

Im Konsultationsverfahren geht es vor allem um die grundsätzliche Frage, inwieweit ein Netzentgelt-Rabatt die Auslastung eines LNG-Terminals im Sinne der Versorgungssicherheit erhöhen könnte.

In der Vorkonsultation waren laut Bundesnetzagentur 21 Stellungnahmen eingegangen. Die hießen jedoch nicht uneingeschränkt eine Verringerung der Fernleitungsentgelte gut. So gab es beispielsweise Stimmen, die der Meinung waren, die aktuelle und absehbare Gaspreisentwicklung werde die Investitionsentscheidungen für den Bau von LNG-Terminals in Deutschland positiv beeinflussen. Außerdem würden die Entscheidung vom Vorhabenträger ohnehin unabhängig von Netzentgelt-Rabatten getroffen. Auch auf die Auslastung der Terminals hätten Rabatte keinen oder nur geringen Einfluss.

EnBW und RWE: Einspeiseentgelte ganz streichen

Unternehmen wie EnBW und RWE Supply & Trading sprachen sich dagegen für einen Abschlag in Höhe von 100 % aus. Letztlich würde ein Abschlag in dieser Höhe auch zu einem „Level Playing Field“ (zu gleichen Wettbewerbsbedingungen) führen, da sonst deutsche LNG-Anlagen gegenüber anderen in Europa benachteiligt wären, an denen ohnehin nur geringe oder gar keine Entgelte anfallen. Das bei einem Erörterungstermin im April vorgebrachte Argument, der aus einem Netzentgelt-Abschlag resultierende monetäre Vorteil sei im Vergleich zum Wert des Produkts Gas zu vernachlässigen, teilen die Händler ebenso wenig.

Die Behörde hält zwar das Argument des Level Playing Fields für schlüssig und die Herleitung eines Rabatts anhand einer Gesamtkostenbetrachtung des LNG-Imports für zielführend. Aufgrund fehlender Daten lasse sich ein Vergleich der Gesamtkosten im Vergleich zu den jeweiligen Terminalkosten jedoch nicht anstellen. Kein Teilnehmer der Vorkonsultation habe dazu auch nur ansatzweise Angaben gemacht.

Bei einer Rabatthöhe von 40 Prozentpunkten würde sich in Deutschland allerdings ein mit Frankreich und den Niederlanden vergleichbares Tarifniveau an Einspeisepunkten von LNG-Anlagen einstellen, argumentiert die Beschlusskammer. Frankreich hält sie aufgrund der Höhe des Gasabsatzes und die Niederlande aufgrund des Handelsgeschehens grundsätzlich für repräsentative Vergleichsmärkte.

Nähere Informationen zum Festlegungsentwurf und zum Konsultationsverfahren hat die Bundesnetzagentur auf der Internetseite der Beschlusskammer 9 veröffentlicht.
 

Dienstag, 10.05.2022, 15:12 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Gasnetz - Netzentgelt-Rabatt bei LNG-Einspeisung
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Gasnetz
Netzentgelt-Rabatt bei LNG-Einspeisung
Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat ein Konsultationsverfahren zur Einführung eines Abschlags auf kapazitätsbasierte Fernleitungsentgelte begonnen.
Vom 6. bis 13. Mai 2022 besteht die Möglichkeit, zu einem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur Stellung zu nehmen. Es geht dabei um einen Rabatt auf Fernleitungsentgelte an Einspeisepunkten aus LNG(Flüssigerdgas)-Anlagen ins Erdgasnetz "im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit". Eine Vorkonsultation war bereits vom 15. März bis 12. April dieses Jahres erfolgt.

Die Konsultation ist Teil eines Verfahrens mit der Bezeichnung „Margit 2023“. Es soll der regulatorischen Festlegung der Höhe von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren dienen.

In ihrem Entwurf plädiert die Beschlusskammer dafür, einen Abschlag an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen ausschließlich für Jahres- und Quartals-Standardkapazitätsprodukte in Höhe von 40 Prozentpunkten einzuführen. Einen Abschlag an „Ein- und Ausspeisepunkten von Infrastrukturen, die zur Beendigung der Isolation von Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Gasfernleitungsnetze errichtet wurden“, lehnt sie dagegen ab.
 
Kehrtwende der Netzagentur
 
In einem ersten Beschlussentwurf vom Dezember 2021 hatte die Behörde noch ganz von einem Abschlag an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen absehen wollen. Für die Festlegung einer solchen Maßnahme bestehe aktuell kein Anlass, hieß es damals. Denn es existierten ja noch keine LNG-Anlagen, und nach dem damaligen Kenntnisstand der Beschlusskammer 9 sei auch nicht damit zu rechnen, dass es im Jahr 2023 – das Jahr, auf das sich die Festlegung bezieht – zur Inbetriebnahme einer solchen Anlage komme. Die Beschlusskammer kündigte jedoch damals an, rechtzeitig vor Inbetriebnahme einer solchen Anlage in einen Marktdialog zu treten. Dieser ist nun schneller als vermutet in Gang gekommen.

Im Konsultationsverfahren geht es vor allem um die grundsätzliche Frage, inwieweit ein Netzentgelt-Rabatt die Auslastung eines LNG-Terminals im Sinne der Versorgungssicherheit erhöhen könnte.

In der Vorkonsultation waren laut Bundesnetzagentur 21 Stellungnahmen eingegangen. Die hießen jedoch nicht uneingeschränkt eine Verringerung der Fernleitungsentgelte gut. So gab es beispielsweise Stimmen, die der Meinung waren, die aktuelle und absehbare Gaspreisentwicklung werde die Investitionsentscheidungen für den Bau von LNG-Terminals in Deutschland positiv beeinflussen. Außerdem würden die Entscheidung vom Vorhabenträger ohnehin unabhängig von Netzentgelt-Rabatten getroffen. Auch auf die Auslastung der Terminals hätten Rabatte keinen oder nur geringen Einfluss.

EnBW und RWE: Einspeiseentgelte ganz streichen

Unternehmen wie EnBW und RWE Supply & Trading sprachen sich dagegen für einen Abschlag in Höhe von 100 % aus. Letztlich würde ein Abschlag in dieser Höhe auch zu einem „Level Playing Field“ (zu gleichen Wettbewerbsbedingungen) führen, da sonst deutsche LNG-Anlagen gegenüber anderen in Europa benachteiligt wären, an denen ohnehin nur geringe oder gar keine Entgelte anfallen. Das bei einem Erörterungstermin im April vorgebrachte Argument, der aus einem Netzentgelt-Abschlag resultierende monetäre Vorteil sei im Vergleich zum Wert des Produkts Gas zu vernachlässigen, teilen die Händler ebenso wenig.

Die Behörde hält zwar das Argument des Level Playing Fields für schlüssig und die Herleitung eines Rabatts anhand einer Gesamtkostenbetrachtung des LNG-Imports für zielführend. Aufgrund fehlender Daten lasse sich ein Vergleich der Gesamtkosten im Vergleich zu den jeweiligen Terminalkosten jedoch nicht anstellen. Kein Teilnehmer der Vorkonsultation habe dazu auch nur ansatzweise Angaben gemacht.

Bei einer Rabatthöhe von 40 Prozentpunkten würde sich in Deutschland allerdings ein mit Frankreich und den Niederlanden vergleichbares Tarifniveau an Einspeisepunkten von LNG-Anlagen einstellen, argumentiert die Beschlusskammer. Frankreich hält sie aufgrund der Höhe des Gasabsatzes und die Niederlande aufgrund des Handelsgeschehens grundsätzlich für repräsentative Vergleichsmärkte.

Nähere Informationen zum Festlegungsentwurf und zum Konsultationsverfahren hat die Bundesnetzagentur auf der Internetseite der Beschlusskammer 9 veröffentlicht.
 

Dienstag, 10.05.2022, 15:12 Uhr
Fritz Wilhelm

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