Bild: Fotolia.com, WoGi
Die Bundesregierung hat eine Verordnung verabschiedet, die den Anschluss von LNG-Terminals an das Gasnetz regelt.
Sollte in Deutschland ein Importterminal für verflüssigtes Erdgas (LNG) gebaut werden, so sind die Gasnetzbetreiber künftig dafür zuständig, dessen Anschluss an das Gasnetz sicherzustellen und den größten Teil der Kosten dafür zu tragen. Eine Kostenbeteiligung des Terminalbetreibers in Höhe von 10 % soll sicherstellen, dass nur Anbindungsle
Mittwoch, 27.03.2019, 15:15 Uhr
Peter Focht
© 2024 Energie & Management GmbH