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Für den strategischen Ausbau der Windenergie haben die Stadtwerke Münster nun Flächen auch in der Nachbarkommune Warendorf im Blick. Anlieger und Kommunen sollen stark profitieren.
Am Beispiel Münsterland lässt sich gut ablesen, was die neue Pflicht zur Beteiligung von Kommunen und Bürgern an Windkraftprojekten abwirft. Die Stadtwerke Münster spielen bei vier gewünschten Turbinen in Warendorf mit offenen Karten. Ab 2024 gilt in NRW die gesetzliche Pflicht für Projektierer, aus dem Angebotskatalog von günstigem Lokalstrom, pauschalen Zahlungen an Anwohner, Projektgesellschaften oder Stiftungen etwas auszuwählen.
Das Projekt in der Nachbarkommune steckt noch in der Frühphase. Der Versorger aus der Domstadt hat allerdings nun die Öffentlichkeit bei einem Medientermin über die Planungen im nordöstlich gelegenen Warendorfer Ortsteil Milte informiert. „Als kommunales Unternehmen aus der Nachbarstadt Münster ist uns die Akzeptanz des Projektes sehr wichtig“, sagt Maximilian Wolf, Abteilungsleiter Erneuerbare Energien bei den Stadtwerken. Die Akzeptanz wollen sie über ein breites Beteiligungsangebot erreichen.
Bis zu 5.000 Euro jährlich für die nächsten Anlieger in Milte
Konkret wollen die Stadtwerke eine der vier Anlagen an eine noch ins Leben zu rufende Bürgergesellschaft verkaufen. Eine andere Beteiligungsoption ist die Investition von Privatleuten über ein Nachrangdarlehen. Dies soll bereits ab 500 Euro (bis 25.000 Euro) möglich, ansprechend verzinst sein und eine Einlage von maximal 2,5 Millionen Euro erbringen.
Für Anwohner der Turbinen, die jeweils eine Kapazität von 6 MW haben und bis zu 220 Meter in die Höhe ragen sollen, ist eine direkte Zahlung vorgesehen. „Nachbarschaftsgeld“ nennen die Stadtwerke diese und zahlen darüber jährlich 5.000 Euro an Bürger, die in Häusern bis 660 Meter Entfernung leben, 3.000 Euro (bis 800 Meter) und 2.000 Euro (bis 1.050 Meter). Auch Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern der vier Anlagen sollen profitieren. An Warendorf-Milte grenzen Ostbevern und Glandorf, sie sollen einen festgelegten Prozentsatz der Erträge erhalten.
Für die Stadtwerke Münster laufen derzeit umfangreiche Vorarbeiten. Die Unterlagen für den Genehmigungsantrag sind in Arbeit, an die Prüfbehörde soll er im Frühjahr 2024 gehen. Vor Ende des kommenden Jahres rechnen die Westfalen nicht mit der Genehmigung. Der Anlagenpark könnte somit frühestens zu Beginn des Jahres 2026 in Betrieb gehen.
Vier weitere Turbinen auch in Südlohn geplant
Der Zubau von Windkraftanlagen ist Teil der Erneuerbaren-Strategie der Stadtwerke Münster. Mangels Flächen im Stadtgebiet weitet der Versorger seinen Blick auch ins gesamte Münsterland. Für ein weiteres dieser Projekte wollen die Münsteraner ebenfalls im Frühjahr 2024 den Genehmigungsantrag stellen. Dabei handelt es sich um vier Anlagen in Südlohn, dessen westliche Stadt- zugleich Landesgrenze zu den Niederlanden ist.
Die Turbinen dort sollen mit rund 6,8 MW noch etwas leistungsstärker als die Warendorfer Modelle und bis zu 250 Meter hoch sein. Auch hier ist ein umfassendes Beteiligungsmodell mit Nachbarschaftsgeld, Zahlungen an die Gemeinde und einer Geldanlage (festverzinstes Nachrangdarlehen) vorgesehen.
Im Süden Münsters wollen die Stadtwerke derweil ihre Pannen-Turbine in der Bauerschaft Loevelingloh loswerden. Mit dem Hersteller General Electric lagen die Münsteraner wiederholt aufgrund technisch bedingter Betriebspausen über Kreuz. Sebastian Jurczyk, Vorsitzender der Stadtwerke-Geschäftsführung, hatte sogar davon gesprochen, „massiv das Vertrauen in General Electric als Hersteller verloren“ zu haben. Eine Sprecherin der Stadtwerke teilte nun auf Anfrage unserer Redaktion mit, die Verkaufsverhandlungen für die Einzelanlage liefen nach wie vor.
Donnerstag, 9.11.2023, 16:45 Uhr
Volker Stephan
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