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Das Landesdenkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen steht im Landtag zur Debatte. Der Entwurf birgt neue Chancen für den PV-Ausbau, wie der LEE NRW anmerkt. Einen Haken gibt es jedoch.
Kurz vor Ende dieser Legislaturperiode will die nordrhein-westfälische Landesregierung das Denkmalschutzgesetz NRW abändern. Auch die Nutzung von Solaranlagen und anderer erneuerbarer Energien auf denkmalgeschützten Gebäuden soll sich damit vereinfachen.
Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) sieht darin Licht und Schatten. Reiner Priggen, Vorsitzender des Verbandes, erkennt in der diskutierten Neufassung, einen "kleinen Baustein von vielen, um Blockaden aufzulösen und so der Solarnutzung im Land neuen Schwung zu geben". Viereinhalb Jahre lang hätte sich der Landesverband für eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes eingesetzt.
In Paragraf 9 des neuen Landesdenkmalschutzgesetz, über das der Landtag aktuell im Entwurf debattiert, heißt es: "Bei der Entscheidung (für die Veränderung eines Baudenkmals) sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen."
Priggen sei bewusst, dass dieser Passus "kein Freibrief" für den Bau von Solaranlagen auf Denkmälern sei. Jedoch sei es "ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem Status quo", so der Verbandschef. "Die zuständigen Behörden können entsprechende Anfragen künftig nicht mehr kategorisch ablehnen." Nordrhein-Westfalen brauche jedes Dach für die Solarenergienutzung. Nur so könne die Landesregierung die von ihr angekündigte Vervierfachung der installierten Solarleistung bis 2030 erreichen.
Bundesweit stehen – je nach Statistik – zwischen 2 bis 3 % des Gebäudebestandes unter Denkmalschutz. Die lokalen Begebenheiten sehen laut LEE NRW teilweise sehr unterschiedlich aus. Priggen: "In Köln beispielsweise können auf etwa 60 Prozent der Dächer von Schulen keine Solaranlagen installiert werden, weil die Gebäude unter Denkmalschutz stehen. In der Regel sind gerade Schuldächer für die Montage von Photovoltaikanlagen geeignet."
So viel zu den Chancen im vorliegenden Entwurf des Denkmalschutzgesetzes. Als "dicken Wermutstropfen" sieht der Landesverband, dass die Landesregierung künftig von einem neuen Landesdenkmalrat als oberste Denkmalschutzbehörde beraten werden soll. Zu den aufgeführten Verbänden und Organisationen zählt, wie der LEE NRW mitteilt, kein Vertreter der erneuerbaren Energien oder des Klimaschutzes. "In diesem Punkt besteht für uns noch Nachbesserungsbedarf", betont Priggen.
Donnerstag, 17.02.2022, 09:31 Uhr
Davina Spohn
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