Autos, die rein mit synthetischen Kraftstoffen („E-Fuels“) aus erneuerbaren Energien betrieben werden, sollen nach Plänen aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) nicht mehr mit Kraftfahrzeugsteuer belegt werden. Das sieht ein Referentenentwurf vor, den das BMF veröffentlichte und zu dem nun die Ressortabstimmung im Bundeskabinett erfolgt.
„Wir brauchen jetzt Planungssicherheit, dass sich Produktion oder Import klimafreundlicher Flüssigkraftstoffe (E-Fuels) für Verbrenner-Autos lohnt“, betonte Minister Christian Lindner (FDP) über den Kurznachrichtendienst X. „Deshalb wollen wir gesetzlich regeln, dass so betankte Fahrzeuge ab 2030 steuerlich wie Elektroautos behandelt werden.“
Das Kabinett hatte bereits in seiner im Juli verabschiedeten Wachstumsinitiative eine steuerliche Gleichstellung von ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kfz mit vollelektrischen Fahrzeugen angekündigt, besonders bei der Kfz-Steuer und der Dienstwagen-Besteuerung. „Die Kraftfahrzeuge und ihre Nutzung betreffenden bestehenden steuerlichen Regelungen sollen zur Berücksichtigung ihrer Umwelt- und Klimawirkungen technologieneutral ausgestaltet werden, wenn es sich um klimaneutrale Fahrzeuge handelt“, heißt es in dem Referentenentwurf des BMF. Zu diesen Regelungen zählten die Dienstwagenbesteuerung, die Kraftfahrzeugsteuer sowie die Hinzurechnung von Mietzinsen und Leasingraten bei der Gewerbesteuer.
Ein Beitrag lasse sich durch die Einführung einer befristeten Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung zugunsten solcher Kfz erreichen, deren Betrieb nach den verbindlichen Feststellungen der Verkehrsbehörden „lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs“ möglich sei, die unter ausschließlichem Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt worden seien.
Auch sollten die bisher für Elektro- und extern aufladbare Hybridautos bestehenden Sonderregelungen bei der Dienstwagen-Besteuerung „unter Einbeziehung von E-Fuels-only-Kraftfahrzeugen erweitert“ werden.
„Eine stärkere Marktdurchdringung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen ist ein möglicher Baustein, um Klima- und Umweltbelastungen im Verkehrssektor nachhaltig zu reduzieren“, heißt es in dem Entwurf. Die steuerliche Förderung von E-Fuels-only-Kfz könne den Markthochlauf von klimaneutral hergestellten E-Fuels weiter beschleunigen und somit die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrsbereichs ergänzen.
Im Jahr 2022 sei der Verkehrssektor für rund 148 Millionen Tonnen Treibhausgase verantwortlich und habe damit rund 20 Prozent zu den deutschen Treibhausgas-Emissionen beigetragen. 97 Prozent der verkehrsbedingten Emissionen stammten vom Straßenverkehr.
Autos, die rein mit synthetischen Kraftstoffen („E-Fuels“) aus erneuerbaren Energien betrieben werden, sollen nach Plänen aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) nicht mehr mit Kraftfahrzeugsteuer belegt werden. Das sieht ein Referentenentwurf vor, den das BMF veröffentlichte und zu dem nun die Ressortabstimmung im Bundeskabinett erfolgt.
„Wir brauchen jetzt Planungssicherheit, dass sich Produktion oder Import klimafreundlicher Flüssigkraftstoffe (E-Fuels) für Verbrenner-Autos lohnt“, betonte Minister Christian Lindner (FDP) über den Kurznachrichtendienst X. „Deshalb wollen wir gesetzlich regeln, dass so betankte Fahrzeuge ab 2030 steuerlich wie Elektroautos behandelt werden.“
Das Kabinett hatte bereits in seiner im Juli verabschiedeten Wachstumsinitiative eine steuerliche Gleichstellung von ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kfz mit vollelektrischen Fahrzeugen angekündigt, besonders bei der Kfz-Steuer und der Dienstwagen-Besteuerung. „Die Kraftfahrzeuge und ihre Nutzung betreffenden bestehenden steuerlichen Regelungen sollen zur Berücksichtigung ihrer Umwelt- und Klimawirkungen technologieneutral ausgestaltet werden, wenn es sich um klimaneutrale Fahrzeuge handelt“, heißt es in dem Referentenentwurf des BMF. Zu diesen Regelungen zählten die Dienstwagenbesteuerung, die Kraftfahrzeugsteuer sowie die Hinzurechnung von Mietzinsen und Leasingraten bei der Gewerbesteuer.
Ein Beitrag lasse sich durch die Einführung einer befristeten Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung zugunsten solcher Kfz erreichen, deren Betrieb nach den verbindlichen Feststellungen der Verkehrsbehörden „lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs“ möglich sei, die unter ausschließlichem Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt worden seien.
Auch sollten die bisher für Elektro- und extern aufladbare Hybridautos bestehenden Sonderregelungen bei der Dienstwagen-Besteuerung „unter Einbeziehung von E-Fuels-only-Kraftfahrzeugen erweitert“ werden.
„Eine stärkere Marktdurchdringung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen ist ein möglicher Baustein, um Klima- und Umweltbelastungen im Verkehrssektor nachhaltig zu reduzieren“, heißt es in dem Entwurf. Die steuerliche Förderung von E-Fuels-only-Kfz könne den Markthochlauf von klimaneutral hergestellten E-Fuels weiter beschleunigen und somit die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrsbereichs ergänzen.
Im Jahr 2022 sei der Verkehrssektor für rund 148 Millionen Tonnen Treibhausgase verantwortlich und habe damit rund 20 Prozent zu den deutschen Treibhausgas-Emissionen beigetragen. 97 Prozent der verkehrsbedingten Emissionen stammten vom Straßenverkehr.